Streik bei der armen EU-Verwaltung – Arbeitsniederlegung


Wenn es nach den Plänen der Eurokraten ginge, wären zukünftige Streiks in den EU-Ländern nur noch mehr geringfügige Reibereien innerhalb der Provinzen. Doch wie Arbeitsausstände, Niederlegungen und Streiks zu behandeln wären, könnte José Manuel Barroso schon jetzt als EU- Praktikant erlernen.

Als wenn die Schuldenkrise innerhalb der Euro-Zone nicht dafür ausreichte, um sich an die Riemen zu reissen und das Ruder auf festen Kurs zu halten. Die angestrebte Zwangsvereinheitlichung aller Euroländer braucht schließlich eine unverrückbare Zielsetzung. Wie jedoch eine einvernehmliche Einheit gebildet werden kann, läßt sich anhand der Studie an der EU-Belegschaft schnell und eindrucksvoll erlernen. EU-Beamte (!) werden sich mit Hilfe ihrer „EU-Gewerkschaften“ offenbar dazu entschließen, gemeinsam und einheitlich in den Streik zu treten.

EU-Streik
EU-Verwaltung
Streik als Allheilmittel
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Bereits seit dem letzten September laufen die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Regierungsvertretungen der einzelnen Ländern. Sparkurs heißt die Devise, nicht nur bei den Haushaltsausgaben sondern auch bei der EU-Verwaltung. Streichungen, Kürzungen und „Verjüngungen“ lautet das Rezezpt, das der EU-Kommission eine finanzielle Wespentaille verpassen soll. Nach dem Ablauf der derzeitigen Tarifverträge stehen nach den Forderungen der Ländervertretungen folgende Punkte auf dem Plan. Das EU-Personal um 5 Prozent verschlanken, die Wochenarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden anheben und das Renteneintrittsalter von 63 auf 65 Jahre strecken. Die Einsparungen sind mit rund einer Milliarde Euro kalkuliert. Die Gewerkschaften, natürlich schon im Ansatz um eine Existenzberechtigung bemüht, fordern jedoch ausschließlich die Gehälter zu senken, statt einen Teil des Personals nachhause zu schicken.

Arbeitsniederlegung

Elf Personalgewerkschaften ringen zusammen gegen die Vertretungen der EU-Länder, um einen einvernehmlichen Tarifvertrag zu erarbeiten. Die letzte Verhandlung wurde jedoch von EU-Kommissar Maros Sefcovic abgebrochen und prompt erklärten die elf Personalgewerkschaften, dass sie „jede mögliche Handlung, die sie als notwendig erachten, zu unternehmen, einschließlich eines Streiks.“ Schon seit einem früheren Zeitpunkt gaben die Gewerkschaften ihre Bereitschaft bekannt, für eine Arbeitsniederlegung zwischen dem 23.11. und 17.12.11 vorbereitet zu sein.

Streik wegen 2,5 Std. pro Woche

Die gesamte Euro-Zone steht nur noch mit einem Zeh auf der Klippe und ist davon bedroht, einen historischen Absturz zu erleben. Den EU-Bediensteten fällt nichts Besseres ein, ihr „gutes Recht“ durch die Niederlegung eines Streiks einzufordern. Es geht um 2,5 Stunden Arbeit pro Woche und um die Erhöhung des Renteneintrittsalters um 2 Jahre (auf 65). In Deutschland sind wir schon bei „Stufe“ 67 und das 69-te Lebensjahr ist bereits auf der Pole-Position. Fünf Prozent der EU-Beschäftigten müssten sich einen Job suchen. Bei ca. 50.000 EU-Angestellten (!) entspräche das rund 2.500 Personen, EU-weit.

Wie wäre die ganze Angelegenheit eigentlich innerhalb des ESM-Gouverneurrates geregelt? Könnten die intern streiken, die Arbeit aussetzen, womöglich noch Arbeitszeitverkürzungen einfordern und zwar uneingeschränkt, unwiderruflich und termingerecht? Würde ohne eine parlamentarische Kontrolle überhaupt jemand bemerken, wenn innerhalb des ESM’s-Bunkers gestreikt werden würde?

Streik bei der armen EU-Verwaltung – Arbeitsniederlegung
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