Olli Dürr Wirtschaft EU-Haushaltsplanung 2012 – Es bleibt bei Mehrausgaben

EU-Haushaltsplanung 2012 – Es bleibt bei Mehrausgaben

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Eine Kürzung kommt nicht in Frage, aber weniger als gedacht


Selbst in den größten Krisenzeiten kommt kein Eurokrat auf die Idee, dass Sparen weniger ausgeben heißt und nicht nur geringere Ausgabenerhöhung als gedacht. Um die Meinungen in die gewünschte Richtung zu führen, werden gerne Worte sinnentleert

Deutschland soll (Straf-) Abgaben zahlen, weil die Kreditgeber für die Bundesrepublik unverschämt geringe Zinsen verlangen. Deutschland „profitiere“ schließlich auch von der EU-Krise. Ein Profit definiert allerdings einen Gewinn nach Abzug aller Ausgaben, doch das bleibt bei der Definition zu „weniger Schulden aufbauen“ völlig gleichgültig.

Die Bürokratie der Europäischen Union hat sich selbst einen „Sparkurs“ auferlegt. Sehr vorbildlich gegenüber den hochverschuldeten EU-Ländern, die nach allgemeiner Darstellung geradezu unwillig sind, den Weg für die gesteckten Sparziele endlich anzugehen. Der Haushalt der EU erlaubt sich für das kommende Jahr 2012 „nur“ noch einen Ausgabenbetrag in Höhe von 129,08 Milliarden Euro. Das Budget liegt gegenüber dem laufenden Jahr 2011 gerade mal mit 1,86 Prozent nur leicht höher. Dagegen stehen eine von der EU-Kommission geschätzte Inflationsrate von rund 2 Prozent für das Jahr 2012.

Wer bestimmt wieviel die EU zu „brauchen“ hat?
17 Stunden lang soll darüber debattiert worden sein, wie der EU-Haushalt 2012 letztendlich auszusehen hat. Die „Feststellungs-Runde“ bestand aus zwei Lagern. Die Regierungsvertreter der 27 EU-Länder und dem Europaparlament. Das Parlament favorisierte eine Steigerung des EU-Haushalts auf 133,1 Milliarden Euro und wollte die genehmigten Mehrausgaben um 5,2 Prozent steigern. Am Ende konnten sich die Regierungsvertreter der EU-Staaten mit ihren Vorstellungen jedoch durchsetzen.

„Europaparlament“, diese EU-Formation besteht aus den politisch motivierten Personen, die von den Bürgern der EU-Ländern alle fünf Jahre direkt gewählt werden können (theoretisch nächster Termin 2014). Vertreter der lokalen Parteien werden durch die Wahl in die „europäischen Äquivalente“ entsendet. Aus Deutschland werden somit Mitglieder der CDU/CSU in die EVP geschickt. SPD-Mitglieder fallen in die „Kategorie“ der S&D. ALDE steht für das europäische Auffanglager der liberalen FDP. Die Grünen bleiben auch auf europäischer Ebene ihrer Bezeichnung treu und die Linken erhalten innerhalb des Europaparlaments den „Decknamen“ GUE/NGL. Ohne deutsche Besetzung sind die weiteren „Gesinnungen“ der ECR (Konservative) und EFD (Europaskeptiker). Insgesamt besteht das Europäische Parlament aus 736 Personen der verschiedenen EU-Länder. Die meisten EU-Abgeordneten stellt Deutschland mit 99 „Anteilen“. Derzeitiger Präsident des Europa Parlaments ist Jerzy Buzek aus Polen. Er gehört der Fraktion EVP (entspricht ca. CSU/CDU) an.

EVP – Fraktion der Europäischen Volkspartei
S&D – Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament
ALDE – Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
Grüne/EFA – Die Grünen/Europäische Freie Allianz im Europäischen Parlament
GUE/NGL – Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke
ECR – Europäische Konservative und Reformisten
EFD – Europa der Freiheit und der Demokratie

Eurokraten

Reine EU-Bürokratie
Bild: Peter Kirchhoff / pixelia.de

Unter Voraussetzung einer noch bestehenden Gültigkeit der einst abgeschlossenen EU-Verträge, besteht die Aufgabe des Europäischen Parlaments gemeinsam mit dem EU-Ministerrat Gesetze zu verwirklichen, die politische Kontrolle zu übernehmen und sich um den EU-Haushalt zu kümmern. Die Besetzung des Kommissionspräsidenten wird ebenfalls durch das EU-Parlament durch eine Wahl festgelegt.
Die offizielle Haushaltsbehörde der EU wird genau aus den beiden Lagern EU-Parlament und Regierungsvertretern (Ministerrat) gebildet, die jüngst über die Haushaltsmittel für 2012 entschieden. Die Grundlage für einen Haushaltsplan entwirft die EU-Kommission, legt diesen zur Absegnung dem Doppelgespann Parlament und Ministerrat vor. Änderungen zum Entwurf können von der Haushaltsbehörde vorgenommen werden.

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