Nun ist es offiziell. Der Ökostrom-Anteil wächst von derzeit 3,6 Cent ab 2013 auf 5,3 Cent pro Kilowattstunde an. Die vier großen Netzbetreiber einigten sich auf die genannte Anhebung, um ihre Mindereinnahmen ausreichend entschädigen lassen zu können.
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Energiewende als Vorwand für Erfüllung der Lobby-Wünsche
Die zahlreichen Medien haben es bereits vorgerechnet. Eine dreiköpfige Familie mit rund 3.500 kWh durchschnittlichen Stromverbrauch im Jahr, wird eine um rund 60,- Euro höhere Stromrechnung oberhalb der Mehrwertsteuer-Linie erhalten. Unterm Strich kommen noch einmal ca. 11,4 Euro (bei 19% MwSt.) dazu.
Die Stromkostenanhebung um knapp 6,- Euro pro Monat ist natürlich ärgerlich. Erhält man dafür als Privathaushalt kein Quäntchen mehr Leistung und hat nicht einmal die Chance, dem Kostenzwang durch den Anbieterwechsel zu entkommen.
Dank der „segensreichen“ EEG-Umlage dürfen alle Privathaushalte gleichermaßen für die durch die Politik zubereitete Lobby-Wünsche aufkommen, während industrielle Strom-Großabnehmer lediglich einen Antrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Entgeltbefreiung einreichen zu brauchen.
Großabnehmer können sich von den fälligen Netznutzungs-Entgelten schlicht befreien lassen, quasi als „Bonus“ für, tja für was, eine Art Massenrabatt? Die Politik argumentiert durch die an die Privathaushalte indirekt angeheftete Subventionierung mit einer Entlastung der produzierenden Gewerke, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Und „natürlich“ um die Arbeitsplätze nachhaltig sichern zu können.
Die Bundesregierung spielt den Netzbetreibern dabei wohlwollend zu. Diese „beschweren“ sich über gesetzlich verordnete Mindereinahmen aufgrund der Entgeltbefreiung und erhalten via angehobener Umlagen zu den Strompreisen für Privathaushalte einen „Schadens-Ausgleich“.
Ein mittelständisches Unternehmen ist ebenso davon betroffen, ebenso wie Kleinbetriebe und einfache Werkstätten. Alle subventionieren über die Strom-Umlage indirekt die Großindustrie, allerdings unmittelbar die Netzbetreiber.
Wie würde der Fiskus wohl reagieren, sollte ein Unternehmer aufgrund gestiegener Gewerbesteuer die resultierenden Mindereinnahmen durch Abzug der Einkommenssteuer kompensieren wollen?
Die Ökostrom-Umlage hat es in sich
Eine Anhebung von 3,6 Cent auf 5,3 Cent entspricht rund 50 Prozent, hört sich nach sehr viel an, ist es auch. Ganz besonders wenn man bedenkt, welchen Hintergrund diese Ökoumlage besitzt, ist bereits jeder Cent schon zu viel.
Mit der Ökostrom-Umlage werden ebenfalls wieder die Unternehmen in der Strom-Handelskette „unterstützt“, die aufgrund der immer berüchtigter werdenden Erneuerbare Energien-Verordnungen ebenfalls mit Mindereinnahmen zu rechnen haben. In diesem Fall wieder die Netzbetreiber.
Der Strom wird ab der Erzeugung im Kraftwerk an der Börse gehandelt wie ein „gewöhnlicher Rohstoff“. Die staatliche Verordnung gibt jetzt allerdings den Händlern an der Strombörse einen Fixpreis für den ökologisch erzeugten Stromanteil vor. Dieser muss zu einem Mindestpreis abgenommen und an der Börse auch wieder verkauft werden.
Da an den Märkten immer mehr Ökostrom-Anteile gehandelt werden, gerät der konventionell erzeugte Strom unter preislichen Druck und fällt entsprechend. Die Kombination „staatlich verordnete Mindestpreisvorgabe für Ökostrom“ mit den fallenden Preisen für Konventional-Strom ergeben für die Netzbetreiber wiederum Verluste zu den „theoretisch erreichbaren Gewinnmargen“.
Eine Entschädigung muss her, „forderte die Strom-Lobby“ und die Bundesregierung zauberte die Funktion „Ökostrom-Umlage“ hervor. Mit dieser Umlage wird genau die „vermisste“ Gewinnmarge ausgeglichen, auf Kosten der Privathaushalte.
Ein sich selbst antreibendes Preis-Karrusell
Ökostrom wird gefördert, indem man einen (für 20 Jahre) festgelegten Preis diktiert. Dieser Eingriff in das Marktgesetz der Angebot & Nachfrage hat einen Preisverfall des „normalen“ Stroms zur Folge. Die Differenz zum „erwarteten“ und tatsächlich eingetretenen Gewinn wird durch die Ökostrom-Umlage ausgeglichen und genau diese fördert die Motivation für die steigende Einspeisung von Bio-Strom. Der Teufelskreis wäre damit geschlossen. Die jüngste Anhebung auf 5,3 Cent ab 2013 ist lediglich eine zwischenzeitliche Maßnahme.
Panik und Angst war für die Politik immer eine gute Hilfe
Ausgerechnet heute, was für ein Zufall, meldete sich der Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler (FDP) zu Wort und warnt die deutsche Öffentlichkeit vor einem drohenden flächendeckenden Stromausfall zur kommenden Winterzeit.
Eine „uralte Schallplatte“ wird unentwegt aufgelegt, um dem Bürger Angst und Schrecken einzujagen. Käme noch eine Portion Zynismus ins Spiel, kann das Atomunglück im Japanischen Fukushima als ein politischer Glücksfall für die Bundespolitik angesehen werden. Eine ideale Steilvorlage, um die seit mehr als 10 Jahren existierende EEG-Umlage so richtig in Fahrt kommen zu lassen.
Importstrom aus Frankreich – Schwamm drüber
Leider schweigen sich die Strom-Lobby sowie die Bundespolitik hartnäckig darüber aus, dass mit „ruhigem Gewissen“ aus französischen Atomkraftwerken erzeugter Strom importiert wird. Allerdings nicht um die vorgespielten Mangelkapazitäten auszugleichen, sondern weil der Strom einfach billig ist. Nach wie vor steht es im Interesse der Stromhändler, so billig wie möglich einzukaufen und so teuer wie möglich zu veräußern. Frankreichs Atomstrom steht hoch im Kurs.
Selbst wenn Werner Eckert aus der SWR-Umweltredaktion heute in seinem Kommentar von tagesschau.de das EEG als notwendig bezeichnet und mit der Aufzählung von AKW-Unfällen etwas in der Angst-Trommel rührt, erkennt er „offenherzig“, dass eine gewisse Chancenlosigkeit der dt. Politik gegenüber dem Lobby-Dickicht besteht. Darüber hinaus fordert er eine Anpassung der EEG-Bestimmungen, u.a. durch Verminderungen von Vergütungen für Solaranlagen (Photovoltaik Anlagen).
Wie wäre es mit dem Verzicht, die Gewinn-Wünsche der Netzbetreiber zu erfüllen?!