Olli Dürr Vermischtes Verunsicherung durch jüngstes BGH-Urteil zum Thema Versandkosten

Verunsicherung durch jüngstes BGH-Urteil zum Thema Versandkosten

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Die letzte Entscheidung des BGH’s sorgt für Bewegung

Erst am 20.07.2009 entschied das BGH nach einem Zank unter zwei Mitbewerbern eine neue „Variante“ zum Thema Angabe der Versandkosten in Preissuchmaschinen. Die erste „Variante“ wurde am 04.10.2007 ebenfalls vom BGH festgelegt. Damals reichte es aus, neben dem angegebenen Preis einen Hinweis für zuzügliche Versandkosten zu setzen, die nach anklicken des Produkts auf der Zielseite im Shop ersichtlich wurden. Jetzt müssen die Versandkosten auf einen Blick neben dem Produktpreis erkennbar sein.

Objektiver Preisvergleich

Der Bundesgerichtshof will damit sicherstellen, dass für den Verbraucher ein objektiver Preisvergleich möglich ist, bevor einem weiteren Link nachgegangen werden muss. Die Preisvergleichs-Seiten sind allerdings abhängig von dem was die Shops an Daten und Informationen abliefern. Somit sind jetzt alle Shop-Betreiber angehalten, die Produktlisten und Datenbanken mit den eindeutigen Versandkosten zu ergänzen und sie korrigiert an die Preisvergleichs-Seiten durchzureichen.

Verunsicherung Shop-Betreiber

Da ist jetzt ganz schön Bewegung im Spiel und offenbar auch große Verunsicherung der verschiedenen Shop-Betreiber und bei den „kleinen“ Preisvergleichs-Seiten. Die aktuellen Produkt-Datenbanken müssen entsprechend neu ausgewertet und in die Seiten eingepflegt werden, was nicht selten einen erheblichen Aufwand darstellt. Die ersten großen Shops aus den unterschiedlichsten Produkt-Bereichen haben schon reagiert, bzw. werden zum September die neuen Datenbanken übergeben.

Auffällig ist nur mal wieder, dass der Stein nicht durch einen „geschädigten“ Endverbraucher ins Rollen gekommen ist, sondern durch den „Zorn“ eines Mitbewerbers. Das große und erleichterte Durchatmen des Endverbrauchers zu diesem „glücklichen“ Urteil ist nicht zu verspüren. Mal sehen, was in weiteren zwei Jahren sein wird.

Heute noch gut, morgen schon schlecht

Damit wird die nicht mehr aufhörende Änderungs-Kette der Rechtsprechung und Rechtsgrundlagen um ein weiteres Glied erweitert. Ständige Modifikationen der Bestimmungen für Impressum, AGB’s, Widerrufsbelehrung und Co. halten die Internet-Shop-Betreiber ganz schön auf Trap.
Ständiges Up-to-date bleiben zu den aktuellen Rechtsprechungen gehört zum Shop-Betreiber schon
fast zu den täglichen Aufgaben-Bereichen, um nicht in eine juristische Falle zu tappen, die „noch kürzlich“
gar nicht vorhanden war und plötzlich aufgestellt worden ist. Eine „Pflicht-Seite“ für Informationssuchende zum Thema Wettbewerb ist die Wettbewerbszentrale.

Der Shop-Betreiber ist auf jeden Fall gut beraten, stets am Ball zu bleiben und sich juristische Rechtssicherheit zu verschaffen. Ein Ende des ganzen „Trauerspiels“ ist nicht abzusehen.

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