Neues deutsches Leistungsschutzrecht – Facebook & Co. bald tot?

Eigentlich wollte ich zu den bereits ausführlichen Informationen über das in Deutschland drohende Leistungsschutzrecht keine wiederholenden Details mehr schreiben. Allerdings will ich den Einbau des Plugins „d64-lsr-stopper“ auch nicht unkommentiert lassen.

Wenn’s nicht so ernst wär‘, wär’s zum Totlachen
So wie es aussieht ist man in Deutschland wiederholt auf dem Besten Wege, sich vor der ganzen großen Welt zum noch größeren Affen zu machen. Als wenn es mit GEMA, IHK, Handwerkskammer und Kaminkehrer nicht schon genug selbsternannte „Regulierer und Bewahrer“ gäbe. Nein, die Verlage wollen (aus Dummheit oder Gier?) den nächsten Kassenschlager eröffnen, natürlich mit dem Gesetzgeber als der „persönliche“ Bodyguard.

In der „Hardware“ hat sich Facebook bereits hausgemacht selbst geschädigt. Der Aktiengang war/ist ein einziges Desaster. Im Bereich der „Software“ rücken dem Produkt Zuckerbergs nun offenbar hysterische deutsche Presseverlage auf den Leib, mit allen schwerwiegenden Folgen für alle User und weiteren Webseitenbetreiber.

Was ist das Leistungsschutzrecht genau?

Abzocke im Internet
- Unsinn im Anmarsch -

Der Bundesregierung wurde erst vor ein paar Tagen der Entwurf zum Leistungsschutzrecht vorgelegt und steht zur Entscheidung offen. Hauptinitiatoren sind die Presseverlage, mit vollster Unterstützung durch Fr. Leutheusser Schnarrenberger (FDP). Falls diesem Entwurf zugestimmt wird, verändert das Inkraft treten die deutsche Internet-Medienlandschaft gewaltig.

Oberflächlich betrachtet soll das Leistungsschutzrecht den Urheber eines Textes (Autoren, Journalisten, Verlage) vor dem „Diebstahl des geistigen Eigentums“ im erweiterten Sinne schützen. Der bereits bestehende Urheberschutz wird damit allerdings per Keulenschlag ad absurdum geführt.

Etwas ins Detail geblickt, sind die „kleinen Blogger“ und auch „großen Suchmaschinen“ im Internet dazu gewzungen Entgelten zu leisten, bzw. werden damit potenziell kriminalisiert. Es geht schlicht um die Verwendung bereits kleiner Satzfetzen und einzelnen Wortkombinationen aus einem Artikel, z.B. einer Online-Zeitung.

Bis jetzt klingt ja noch alles harmlos, aber die Konsequenzen sind extrem weit tragend. Es kommt noch eine großes Problem hinzu. Wie eigentlich fast immer, sind die einzelnen Punkte nicht genau definiert, schwammig und interpretierbar. „Kleine Wortkombinationen“ könnten bereits aus zwei Worten bestehen.

Verlage „denken“ etwas irrational“

Jeder „normale“ Blogger und Internet-Seitenbetreiber ist dankbar für jeden wertvollen Link (Verweis), der auf seine Domain gelenkt wird. Einmal bringt das bei den Suchmaschinen einen Pluspunkt und dazu noch kostenlose Besucher.

Presseverlage wollen das ganz offensichtlich nicht mehr. Wenn das geplante Leistungsschutzrecht umgesetzt wird, dann wäre jegliche Verwendung eines „Satzfetzens“ aus dem Originalartikel (z.B. aus der Schlagzeile oder der Einleitung) inkl. dem (Pflicht-) Verweis auf den Urheber, ein richtig heisses Eisen.

Sollte z.B. ein Blogger (so wie ich) eine Textpassage zur Unterstreichung einer These verwenden und die Herkunft der „Wortkombination“ noch mit einem Link nachweisen, dann könnte mich der Verlag zur Kasse bitten, bzw. juristisch abmahnen lassen.

Wie würden wohl Google News und Facebook reagieren?

Das „Dicke kommt mit den Dicken“. Die Suchmaschine Google und das Netzwerk Facebook strotzen nur so von Zitaten, Artikelüberschriften, Wortkombinationen und Satzfetzen aus Online-Zeitungen. Das Leistungsschutzgesetz würde exakt auch in diesem Punkt greifen.

Entweder setzte sich Google einer Flut von eingehenden Rechnungen und Abmahnungen aus (Überschriften der Suchergebnisse wären kostenpflichtig), oder die Suchmaschine sperrt schlicht alle Verlage aus.

Facebook stünde vor einem ganz anderem Problem. Sind es die angemeldeten Nutzer, die ggfs. gegen das neue Gesetz verstossen und nicht das Facebook-Team selbst. Wie bekäme das Netzwerk die juristische Strangulierung anders in den Griff, als den Raum Deutschland dicht zu machen?

Anwälte sitzen schon in den Startlöchern

Es gibt eine Sorte Anwälte, die offenbar nicht in der Lage sind, sich durch ehrenwerte Aufgaben eines Mandats von „normalen Bürgen“ über Wasser zu halten. Aus diesem Grund stöbern sie den lieben langen Tag das Internet rauf und runter, um auch unwissende Webseitenbetreiber mit einer kostenpflichtige (meist Mond-Preise) Note abzumahnen.

Das Leistungsschutzrecht, auch wenn noch derzeit als Vorlage, dürfte eine Großzahl dieser gescheiterten Anwälte bereits jetzt schon feuchte Hände bereiten.

Warum jetzt dieses Plugin auf meinem Blog?

Das Plugin leitet alle bisherigen (braven) Verweise zu den Info-Quellen auf die Initiative „leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org“ um.

Als Zielseite werden umfangreiche Informationen zu diesem „Leistungsschutz-Unsinn“ bereit gestellt. Der Leser kann nun selbst entscheiden, ob er die Quelle trotzdem erreichen will, oder die Nase bereits voll hat.

Von weiteren Verweisen werde ich natürlich zukunftig Abstand halten. Solange sich die Entscheidung in der Schwebe befindet und falls der (pardon) absolute Blödsinn durchgewinkt werden sollte, sowieso.

Den Deutschen als „Leitkultur“ und zum Vorbilde

Mit derlei schwer verständlichen, da absolut unsinnigen, „Gedankengängen“ der dt. Politik und Lobbies, wird es dafür umso verständlicher, warum das europäische Umland derart ungeniert mit unterstützung der Bundesregierung auf das Hab & Gut der deutschen Sparer zugreifen möchte und auch kann.

Wir leben es der gesamten Welt schließlich vor, wie simpel es funktioniert. Es braucht lediglich eine Interessensgemeinschaft gebildet zu werden. Dazu kommen berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer), die GEZ und eine GEMA (geplante Abzocke).

Freiwillig sind weder Handwerksbetriebe, noch andere Unternehmen als „Mitglieder“ beigetreten, nur die wenigsten willig. Es ist ein gesetzlicher Zwang, ebenso die jährlichen (Zwangs-) Abgaben. Privatpersonen kommen an die GEMA nicht vorbei. Bei mehr Handys als Einwohnern, hat in Deutschland durchschnittlich jeder min. einmal mit der GEMA zu tun gehabt.

Alle „Einrichtungen“ haben das gleiche Ziel. Sie wollen Geld. Die GEZ erklärt das mit Radio- und Fernsehausstrahlungen. Die GEMA versucht sich mit dem Schutz der Künstler zu rechtfertigen. IHK und Handwerkskammer kämpfen bereits verstärkt mit Beitrags-Eintreibungen und gleichzeitiger Existenzbegründung.

Es funktionierte über Jahrzehnte wunderbar. Privatmenschen und Unternehmen zahlten, wenn auch mit Murren, aber der Geldstrom riß nicht ab. Ein wahrer Goldkessel, der zum Zugreifen keine Schwierigkeiten bereitet, direkt einladend für die Zaungäste.

Leistungsschutzrecht ist Unsinn und Beutelschneiderei

Meine klare persönliche Meinung. Es gibt keinen anderen Erklärungsansatz als pure, nach Hilfe schreinde Dummheit, unersättliche Geldgier und gnadenloser Inkompetenz der Verlage. Dazu zählt offenbar ganz besonders die Axel Springer-Truppe.

Ein jubelnder Befürworter zu diesem Unding ist natürlich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV). Diese haben seit geraumer Zeit ein Statement über das Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Den Link dahin spare ich mir natürlich. Wem es interessiert möge bitte eine Suchmaschine in die Pflicht nehmen (konsequente Konsequenz).

Nicht einmal eine „saubere“ Polemik ist zu diesem Thema möglich
Es wäre so spielend einfach, die Suchmaschinen aus den Seiten auszusperren, falls eine Veröffentlichung der eigenen (wertvollen?) Errungenschaften nicht gewünscht ist. Können die Verlage das 1×1 des Webseitenbetreibers nicht, oder kristallisiert sich doch nur die pure Geldgier heraus?

Mein Plädoyer zum Leistungsschutzrecht:

Schluss mit diesem haarsträubenden Unsinn. Zurück auf den Boden der Vernunftbegabten. Inkompetente IT-Mitarbeiter im Verlag austauschen, oder überhaupt min. einen einstellen. Ebenso sind die Abkehr von der Falschinterpretation des „Dichtens“ sowie die Rückbesinnung auf den wahren Sinn des Wortes „Denken“ dringend erforderlich!

Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de

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