Olli Dürr Politik Vertrauen in Einlagensicherungen Banken nicht sehr rosig

Vertrauen in Einlagensicherungen Banken nicht sehr rosig

Vertrauen in Einlagensicherungen Banken nicht sehr rosig post thumbnail image

English


Die Erinnerung der Menschen funktioniert wohl besser, wenn es sich um die eigenen Spareinlagen handelt. Die als Rettungsmaßnahmen zum Wohle der Allgemeinheit bezeichneten Enteignungswellen der EU-Verantwortlichen während der Bankenkrise haben sich in die Köpfe der Sparer festgesetzt. Das Vertrauen in die Einlagensicherungen ist nicht sehr ausgeprägt.

Das Versprechen wird erneuert

Das Vertrauen der Menschen in das Sicherheitssystem für die Spareinlagen der Kunden ist nicht gerade riesig. Zwar hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach dem Wackeln der Schweizer Großbank Credit Suisse seinen Medienauftritt zur Beruhigung der Sparer nicht so medienwirksam veranstaltet wie einst Angela Merkel und Peer Steinbrück zu Zeiten der „großen Banken- und Finanzkrise“, aber die Töne waren sehr ähnlich. Identisch waren jedenfalls die völlig aus der Luft gegriffenen Beteuerungen, die Spareinlagen seien sicher. Der einstige bayerische Finanzminister Erwin Huber setzte mit seiner „Patronatserklärung“ sogar noch einen oben drauf. Doch es half nichts, denn „an ihren Früchten werdet ihr sie erkennen“.

Es kommt eh ganz anders

Die Willkür der von den Verantwortlichen in der EU veranstalteten „Rettungsmaßnahmen“ war beeindruckend. So hebelte man kurzerhand und über Nacht die bis dahin stets angepriesene Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro Spareinlagen einfach aus, indem sämtliche Sparer Zyperns mit 6,25 Prozent ihrer Spareinlagen in Haftung genommen wurden.

Eher geringes Vertrauen in Einlagensicherungen

Finanzmärkte

Rettung Finanzmärkte zum Gemeinwohl erklärt

Nach derlei Enteignungs-Rundumschlägen ist es auch kein Wunder, dass das Vertrauen der Menschen in derlei Versprechen nur mager ausgebildet ist. Schließlich begründeten die Exekutoren der Banken ihre Rettungsmaßnahmen für die wankenden Geldhäuser und sonstigen Finanzmarkt-Zockern mit dem Wohle der Allgemeinheit.

Eine von „Stern“ beauftragte Forsa-Umfrage ergab, dass lediglich die Hälfte der Befragten Vertrauen in den Einlagensicherungen habe. 46 Prozent äußerten jedoch Zweifel daran, ob es sich mit den Versprechen auch um bare Münzen handelte.

So unterschiedlich wie die deutschen politischen Lager sind, so differenziert sehen auch ihre jeweiligen Anhänger die vermeintlichen Sicherheiten für die Bankeneinlagen. Bei den AfD-Anhängern zweifeln 78 Prozent an dem Versprechen sicherer Geldeinlagen. Bei den SPD-Anhängern ist es fast umgekehrt. 73 Prozent der SPD-Wähler zeigen Vertrauen in den Sicherungen. Bei den Grünen-Fans ist das Vertrauen in das Einlagensicherungssystem bei 63 Prozent vorhanden.

Je mehr Geld zur Verfügung steht, desto höher ist das zum Ausdruck gebrachte Vertrauen in die propagierten Einlagensicherungen. Bei einem Einkommen ab 4.000 Euro monatlich zeigen 58 Prozent Zuversicht ins Bankensystem. Bei einem Haushaltseinkommen von weniger als 2.500 Euro teilen lediglich 48 Prozent das Vertrauen.

Europäischer Gerichtshof sprach Tacheles

Logo EuGH

Der EuGH – Röm. Lorbeeren und Curia – Etwa päpstlicher Segen? (*1

Wie schnell ein derartiges Vertrauen sich in eine riesige Enttäuschung wandeln könnte, zeigt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fall der enteigneten Sparer Zyperns auf. Die Menschen wurden dazu gezwungen, zur Rettung der Banken einen Beitrag zu leisten, indem ihnen vom Sparguthaben einfach ein Betrag weggenommen wurde. Insgesamt wurden die Sparer um rund 6 Milliarden Euro erleichtert. Das EuGH sah diese Enteignung jedoch als legitim an und begründete dies u.a. mit der Tatsache, dass „Eigentum nicht absolut“ sei. Dies war jedoch kein gesetzgeberischer Urteilsspruch, sondern ein Bezug auf die EU-Charta. Es gibt somit kein absolutes Recht auf Eigentum. Damit ist schonmal eine grundsätzliche Richtung vorgegeben.
Nach den zahlreichen Experimenten des sog. Bail-Out-Verfahrens und der Einführung des „ESM„, testete man in Zypern einfach mal das sog. Bail-In-Verfahren. Bei ersteres kommt der allgemeine Steuerzahler für die Rettung der Banken auf. Im zweiten Fall geht es direkt an die Substanz der Anleger.

Unterm Strich ist es (fast) egal. Die von den Banken verzockten fiktiven Gelder müssen stets von der realen Arbeitsleistung der Wertschöpfenden ersetzt werden.

(*1 Logo EuGH: Von unbekannt – curia.europa.eu, Logo, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=8372003

Ähnliche Berichte
Geldsegen über 55,5 Milliarden Euro – Hypo Real Estate „pfuschte“ wieder

Das kleine 1x1 ist bei Milliardensummen wohl außer Kraft gesetzt Heute präsentierte das Magazin Spiegel in der Online Ausgabe einen strahlenden Finanzminister Wolfgang Schäuble. Die mehr lesen ...

Heute die Schwellenländer – Morgen die Übermächtigen

Beschwören, Anmahnen, Beschwichtigen - Wie defekte Schallplatte Bei der zehnten Bundesdelegiertenversammlung der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU beschwur Bundeskanzlerin Angela Merkel den unbedingten Zusammenhalt gegen mehr lesen ...

Rummel um Viktor Bout – Internationaler Waffenhändler

Sein Schuldspruch gilt als Symbol für mehr Sicherheit in der Welt Immerhin rund 10 Jahre länger hat es gedauert, bis der russische Waffenhändler Viktor Bout mehr lesen ...

Angriffs-Drohungen in Nahost – Israel fordert Krieg gegen den Iran

Priorität: Die Welt muss vor diesem "bösen" Iran geschützt werden Wieder sind derbe Töne aus dem Nahen Osten zu hören. Israel erwägt einen militärischen Schlag mehr lesen ...

Beitrag teilen
Schlagwörter: ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weiteres zum Thema