Verbot Öl- u. Gasheizungen – Zynismus und Menschenverachtung

Bundeskanzlei


Die Ampel hat sich nach Hin und Her auf ein schrittweises Verbot von Öl- und Gasheizungen durchgerungen. Stil und Umfeld des jüngst beschlossenen „Anti-Öl-Gasheizungs-Gesetzes“ zeigt die inzwischen zynische und menschenverachtende Einstellung dieser Kabinetts-Besatzung.

Enteignungspläne nehmen Gestalt an

Eine im Raum stehende Enteignung der Menschen im Bundesgebiet nimmt langsam greifbare Gestalt an. Das im Zusammenhang der Bankenrettung auf Zypern vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällt Urteil zu den Sparer-Enteignungen bot bereits eine Steilvorlage. Es bestehe kein absolutes Recht auf Eigentum, so eines der Urteilsbegründungen des EuGH. Darum sei die Bankenrettung anhand des Entzuges von Spareranlagen rechtmäßig gewesen. Dabei handelte das Gericht nicht mal gesetzgeberisch, sondern berief sich auf Bestimmungen des EU-Rechts.

Weiterer Schritt: Lastenausgleichsgesetz

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Bundes-Würfel: So kalt und strukturlos wie deren Insassen

Im Dezember 2019 änderte die vorangegangene Bundesregierung „auf die Schnelle“ das Lastenausgleichsgesetz (LAG). Mit der am 12.12.2019 gemäß „Artikel 21 – Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ vorgenommenen Änderung wird u.a. in der Überschrift das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Sozialen Entschädigung“ ersetzt. Eine weitere Änderung lautet:
„In Absatz 2 werden die Wörter ‚oder von Kriegsopferfürsorge‘ durch die Wörter ‚von fürsorgerischen Leistungen nach § 145 Absatz 1 und 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder von Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch‘ ersetzt.“

Das Lastenausgleichsgesetz wurde in den frühen 1950er-Jahren formuliert, um die Haus- und Hofbesitzer mit einer Zwangshypothek zu belasten, damit die eingesammelten Gelder den Kriegsgeschädigten zugute komme. Besonders ins Auge fällt, dass diese Änderungen des Lastenausgleichsgesetzes erst zum 01.01.2024 wirksam werden.

Weiterer Schritt: Zwangs-Sanierungen

Mit dem nun ebenfalls zum 01.01.2024 wirksam werdenden „Anti-Öl-und-Gasheizung-Gesetz“ (eigene Formulierung) werden ein paar lose Puzzleteile zusammengefügt.

Im Vorfeld brüskierte sich Habeck darüber, dass der Gesetzesentwurf über „dunkle Kanäle“ an die Bild-Zeitung durchgestochen wurde. Das wirft kein gutes Licht auf das Demokratieverständnis des Grünen-Politikers. Es gibt Regeln und dazu gehört auch ein offener Weg für die Öffentlichkeit, sich das „gesetzgeberische Treiben“ der Regierung in Augenschein zu nehmen. Geheimniskrämerei und schwer autoritäre Züge, dieser Kinderbuchautor.

Nach dem zur Schau gebrachten Streits der Ampel einigte sich diese 3-farbige Vereinigung auf eine Entschärfung des vom Habeck ursprünglich angedachten Totalverbotes. Nun sollen ab dem 01.01.2024 alle neu installierten Heizungen einen Anteil von mind. 65 Prozent erneuerbarer Energien vorweisen. Lt. dem Gesetzesentwurf sollten vorhandene Öl- und Gasheizungen zwangs-ausgetauscht werden. Dies ist (derzeit) entfallen. Sollten bestehende Heizungen defekt sein, gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren.

Die Ampel zeigt sich „offen“. Es muss nicht unbedingt eine Wärmepumpe sein. Erlaubt ist alles, was als erneuerbare Energie anerkannt ist und zu einem Anteil von 65 Prozent einfließt.
Das „Pikante“: Die Offenherzigkeit ist eher eine Notwendigkeit. Im Jahr 2022 lag für die Stromerzeugung der Anteil der Erneuerbaren bei gerade mal 46,3 Prozent! Das heißt nichts anderes, dass zumindest zu diesem Zeitpunkt für die Heizung die angepriesenen Wärmepumpen gar nicht in Frage kommen können. Also (grüne) Utopie im Quadrat!

Wenn die notwendige Investitionssumme für den Austausch einer nun „erlaubten“ Heizung und der Gebäudewert in einem „nicht angemessen Verhältnis“ stehen, dann könnte eine Härtefallausnahme zum Tragen kommen. Wie das Verhältnis definiert ist und von wem es bestimmt wird, ist nicht klar formuliert.

Zynische Ausnahmeregelung

Von den Normgebern ist für die geplante „Wärmewende“ eine weitere Ausnahmeregelung vorgesehen worden. Sollten die Hausbewohner mindestens 80 Jahre alt sein, dann dürfen diese die bisherige Heizung gerne weiterbetreiben, bis zu ihrem Ableben. Der Erbe oder Käufer hat dann 2 Jahre Zeit, die neuen Heizungsvorschriften umzusetzen. Einen derartigen Zynismus wie selbstverständlich an den Tag zu bringen, muss wohl erst eine Zeit lang einstudiert werden. Oder sind derlei charakterliche Züge einer der Voraussetzungen für einen Kabinetts-Posten? Wer weiß.

Alte Träume werden wahr

Nach den Maßstäben eines Jaques Attali ist ein Alter von 80 Jahren ohnehin schon „überfällig“. Ihm schwebte bereits in den frühen 1980ern ein Alter von 65 Jahren vor, bei denen diese „gesellschaftlichen Eisenkugeln“ nach der Einstellung ihrer Wertschöpfung das freiwillige Ableben nahegelegt werden solle. Mehr Infos über die Visionen dieses mit „Leib und Seele“ vollblütigen Sozialisten hier.

So wie die Dinge liegen, muss künftig mit noch mehr derartigen wirren Entscheidungen und menschenverachtenden Bösartigkeiten gerechnet werden. Die Handschrift ist unverwechselbar.

Verbot Öl- u. Gasheizungen – Zynismus und Menschenverachtung
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