Ist es Überheblichkeit, Arroganz oder beides? Was die Politik der Bundesregierung in den letzten Wochen abliefert, lässt auf eine Kombination aus Überheblichkeit und Arroganz schließen.
Die Annahme des Entwurfs zum Meldegesetz dreht inzwischen in allen Mainstream-Medien ihre Runden. Von einem „Skandal“ erster Güte ist teilweise die Rede. Es stimmt auch. Lt. dem Gesetz wären die Gemeinden, bzw. Einwohnermeldeämter dazu berechtigt, Personendaten der Bürger an Werbetreibende weiterzureichen.
An sich ist die Weitergabe, oder gar der Verkauf noch Personendaten durch die Behörde nicht so klar definiert, aber eine kleine Passage läßt die Hintertürchen sperrangelweit offen. „Zum Datenabgleich“ würden die persönlichen Daten freimütig bekannt gegeben werden. Die oberflächliche Absicht besteht darin, dem Inhaber von Daten, z.B. Versandhäuser, zu ermöglichen, ggfs. falsche Angaben zu korrigieren.
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Skandal 1: Das neue Gesetz an sich

Die missbrauchte Stimme
An diesem Punkt liegt der Hund begraben. Wo fängt der „Abgleich“ eigentlich an und wo hört dieser auf? Man sehe ins öffentliche Telefonbuch, notiert sich einen beliebigen Namen samt Adresse und Telefonnummer. Mit diesen Daten gehe man an die Meldebehörde und frägt, ob dies so richtig wäre. Bis jetzt wäre noch alles in Ordnung. Aber wer als Ergänzung zum „Datenabgleich“ frei erfundene Daten mit anhängt, sind diese automatisch völlig falsch. Das Einwohnermeldeamt „korrigiert“ und prompt kommt man in den Besitz aktueller Personenangaben.
Skandal 2: Die Abfertigung des Meldegesetzes
57 Sekunden ist das begeleitende Stichwort zum inzwischen weit verbreiteten Video über die, sagen wir mal „beachtliche“ Leistung der Abgeordneten. Diese „Volksvertreter“, in der Anzahl um die 30, winkten in weniger als 1 Minute dieses unsägliche Meldegesetz zur Entwurfsannahme durch, ohne auch nur eine einzige Diskussion darüber zu verlieren.
a) Sie haben überhaupt keine Ahnung was das Meldegesetz bewirkt,
b) Sie wissen es, handeln aber im Interesse der Wirtschaft (Lobbyismus)
c) Sie kennen den Inhalt des Meldegesetzes, sind aber „kühn und unerschrocken“ und gehen davon aus, dass ihre Daten nicht mißbraucht werden (können?)
Zur Beschlussfähigkeit müssten mindesten mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein, also weit mehr als 300 und nicht rund 30! Die Beschlussfähigkeit wurde aber dennoch erreicht, weil keiner der Abgeordneten an der „Beschlussfähigkeit zweifelte“. Wenn Volksvertreter zweifel an der Beschlussfähigkeit haben, müssen diese vor der Abstimmung angemeldet werden und in ihrer Anzahl min. 5% der gesamten Stimmberechtigten entsprechen. Im Fall zum Meldegesetz hätten also min. 2 Abgeordnete Zweifel an der Beschlussfähigkeit haben müssen.
Keine Zweifel am eigenen Tun, soviel sei festgestellt.
Skandal 3: Das nachträgliche Geschrei der Oppositionspolitiker
Als wäre das armselige Handeln der Abgeordneten nicht schon traurig genug, tauchen die Herren und Damen Oppositionelle aus dem Sommerschlaf hervor und prangern das Meldegesetz förmlich an die Wand. „Nur“ über eine Woche später, nachdem die „Volksvertreter“ die Annahme des Gesetzentwurfs zum Feierabend machen durchwinkten.
Warum? Dem (noch) freien Internet sei Dank. Dieses Video machte in Foren und Netzwerken seine Runden und es wurde darüber rege diskutiert und auch abgelassen. Das „Stille und Heimliche“ funktioniert nicht mehr. Als wenn es sich mit der Abstimmung um eine „Geheimsitzung“ gehandelt hätte, tragen die Oppositionspolitiker ihre Entrüstung öffentlich zur Schau.
Inzwischen lenkte auch Ilse Aigner (CSU) etwas ein, „man müsse nachbessern“, aber nun haben es alle Politiker mächtig schwer, ihr Handeln wenigstens ansatzweise glaubwürdig aussehen zu lassen. Das gilt für Regierungsparteien ebenso wie für die Opposition.
Skandal 4: Urteilsfähigkeit des Verfassungsgerichts angezweifelt
„Ganz frisch“, aber ein glänzendes Beispiel der inzwischen stark ausgeprägten Maßlosigkeit mancher Politiker. Alexander Graf Lambsdorff (FDP) ist offenbar der Meinung, das Bundesverfassungsgericht sei mangels Wissen nicht in der Lage das Thema ESM und Fiskalpakt richtig einschätzen zu können.
Mit seiner Aussage an die Passauer Neuen Presse, „manche Beobachter kritisieren zu Recht, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht mit allen Vorgängen in Europa ausreichend vertraut sind. Deshalb kommt es gelegentlich zu Fehleinschätzungen aus Unkenntnis.“, versteckt sich der FDP-Vorsitzende im Europaparlament hinter einer fiktiven ungenannten Personengruppe vor der eigenen Courage. Graf Lambsdorff findet es darüber hinaus als besorgniserregend, da der größte Mitgliedsstaat Europas (Deutschland) in seinem Handeln eingeschränkt werden würde.
Das ungeduldige Gezappel eines Wirtschaftsbeihilfen?
Graf Lambsdorff hätte seine Anmaßung, die Kompetenz des Verfassungsorgans anzuzweifeln, etwas relativieren können, indem er aus freien Stücken den ESM sowie Fikalspakt der Öffentlichkeit ausgiebig erklärt hätte. Doch dazu forderte schließlich der Bundespräsident Gauck bereits die Kanzlerin Merkel (CDU) auf.
Inzwischen wurde nachgewiesen, dass die neue Satzung des ESM ein indirekter Betrug an die Steuerzahler Europas ist. Die Geldgeber und Garanten, also die steuerzahlenden Bürger der EU-Länder, hätten gar keinen Status eines Gläubiger inne. Bei Forderungen stünden Rückzahlungen an den Bürger überhaupt nicht zur Debatte.
Aus den Fürsprecher des ESM kristallisiert sich immer eine reine Vertretung der Wirtschaft und Banken heraus, aber keinesfalls ein Interessensschutz der „einfachen Wähler“ der Länder. Graf Lambsdorff scheinen die Felle davon zu schwimmen, falls der ESM nicht ratifiziert werden sollte.
Die größten Kritiker des öffentlichen Aufrufs von 172 Ökonomen gegen die ESM-Beschlüsse, stehen u.a. auf der Gehaltsliste Brüssels. Eigentlich keine Überraschung.
Deutliche Veränderungen spürbar
Die Öffentlichkeit scheint langsam aus dem Dauerschlaf hervorzukommen. Offenbar gerät die Bundesregierung in die Verlegenheit, den ESM samt Fiskalpakt nicht dingfest machen zu können, bevor der angerichtete Schlamassel (Ausbeutung) richtig spürbar wird. Solange der deutsche Sparer nur vom „Hören-Sagen“ abgespeist wurde, scheinen die Pläne zur EU-Integration nicht gefährdet gewesen zu sein. Allerdings kommt neben dem medialen Aufrufen noch hinzu, dass der Griff auf das Sparbuch, dem Konto und das Hab & Gut sichtbar wird. Der Tiefschlaf des Bürgers ist bereits überwunden.
Mainstream-Medien passen sich offensichtlich ebenfalls dem neuen Wind an. Tabu-Themen sind längst aufgehoben und werden angesprochen. Die Netzwerke sind offenbar ein Versuchsfeld für die möglichen Massenreaktionen der Leser. Die Redaktionen müssen obacht geben, den Lauf des Stroms nicht allzu sehr bestimmen zu wollen. Am Ende könnte der Linientreue entblößt werden.