Olli Dürr Politik Sozialer Ausgleich für Heizungsgesetz gefordert – LAG?

Sozialer Ausgleich für Heizungsgesetz gefordert – LAG?

Sozialer Ausgleich für Heizungsgesetz gefordert – LAG? post thumbnail image

English


Der Paritätische Gesamtverband zeigt sich nach außen besorgt um die finanziell weniger bemittelten Hausbesitzer. Das Heizungsgesetz und die Wärmewende sei aufgrund des Klimaschutzes erforderlich, aber es müsse einen „sozialen Ausgleich“ geben. Das „Timing“ wäre zumindest perfekt.

Forderung nach einem „sozialen Ausgleich“

Mit dem in Aussicht gestellten „Heizungsgesetz“ bzw. der sog. „Wärmewende“ hat die Politik den Wohnungs- und Hausbesitzern einen Riesenklotz vor die Nase gesetzt. Sollten die Pläne gemäß des Kinderbuchautoren und derzeitigen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) umgesetzt werden, dann dürfen bereits ab 2024 in Neubauten keine Heizungen mehr eingebaut werden, welche nicht mindestens aus 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Damit fiel streng genommen sogar die viel umworbene Heizungspumpe weg, da derzeit der Strom weniger aus 50 Prozent aus regenerativen Quellen erzeugt wird. Gut, dass diese Sparte des „Platzhirsches“ Fa. Viessmann erst kürzlich an privaten Händen in den USA verscherbelt wurde (werden musste?).

Eine grandiose Vorstellung

Doch auch mit diesem Thema es wird voraussichtlich so laufen wie es bisher lief. Den Menschen wird ein Monster vorgesetzt und die Regierungs- sowie Oppositionsparteien setzen sich gegenseitig die Messer auf die Brust. In mehreren theatralisch aufgeführten Akten des zelebrierten „Streits“, einigt man sich eben auf einen „abgemilderten“ Kompromiss. Genau dahin sollte es auch gehen und die Bevölkerung schnauft durch und glaubt, noch einmal mit einem „blauen Auge“ davongekommen zu sein. „Hegel lässt grüßen“.

Alibi-Funktionen?

Immer wieder als Komplizen tun sich so manche sogenannte Hilfsorganisationen hervor, welche sich vordergründlich als Menschenhelfer zeigen und auch betätigen, im Hintergrund aber aufgrund ihrer positiven Reputation die politisch gewollte Agenda mit vorantreiben. „Wenn die das auch sagen, dann muss es ja richtig sein“. So bringt man auch die „wokesten“ Themen unter die Massen und kann den Leuten dabei noch ein gutes Gewissen vermitteln.

Paritätischer fordert Abmilderung

Heizungsanlage

Heizungsgesetz könnte neues LAG auslösen – Enteignung

So fordert nun der Paritätische Gesamtverband die Politik dazu auf, beim geplanten Heizungs-Gesetz einen effektiven sozialen Ausgleich zu schaffen. Der „Stuttgarter Zeitung“ (Dienstag) sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, dass nun alle Ampel-Parteien dazu aufgefordert seien, den verunsichernden Streit in der Koalition zu beenden. Nun müsse ein „abgefedertes Heizungsgesetz“ beschlossen werden. Dieser Umstieg beim Heizen sei für den Klimaschutz wichtig und langfristig werden die Heizungskosten dadurch gesenkt.
Wodurch diese Aussage, das Heizen werde günstiger, begründet werden kann, bleibt wohl ein ebenso wohlgehütetes Geheimnis des Verbandes wie die Behauptung der Grünen, nach dem Abschalten der letzten Atomkraftwerke werde der Strom günstiger, da dieser Atomstrom die Leitungen nicht mehr verstopfe (!)

„Wer wenig Geld hat, muss damit rechnen können, dass die Mehrkosten übernommen werden“, so Schneider.

„Sozialer Ausgleich“ erinnert an Lastenausgleichsgesetz

Die Forderung eines „sozialen Ausgleichs“ triggert doch gleich ein im Dezember 2019 von der bisherigen Bundesregierung beschlossene Gesetzesänderung des „Lastenausgleichsgesetzes“ (LAG) in Erinnerung. Das in den 1950ern geschaffene Gesetz, um die Kriegsgeschädigten anhand einer (Teil-) Enteignung von Grund- und Hausbesitzern einen finanziellen Ausgleich zukommen zu lassen, erhielt am 12.12.2019 pikante Änderungen.
So heißt es in Punkt 2:

§ 292 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Sozialen Entschädigung“ ersetzt.
c) In Absatz 2 werden die Wörter „oder von Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „von fürsorgerischen Leistungen nach § 145 Absatz 1 und 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder von Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch“ ersetzt.
d)
bb) In Satz 3 wird das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch“ ersetzt.

Damit wäre auch geklärt, woher das Geld für den „sozialen Ausgleich“ kommen könnte. Diese „noch auf die Schnelle“ von der alten Bundesregierung umgesetzte Änderung tritt in Kraft ab dem 01.01.2024. Perfektes und „Legislatur übergreifendes“ Timing!

Beitrag teilen
Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mehr - More