Selbstkontrolle der Regierungsbehörden ist bereits Gewohnheit

Printmedien


Die Selbstkontrolle der behördlichen Institutionen und die Unterwanderung von Untersuchungsausschüssen durch eingeschleuste „V-Leute“ sind kein Novum, sondern bereits zur Gewohnheit gewordene Gepflogenheiten.

Ehem. CDU-Bundesinnenminister wollte wohl auf Nummer Sicher gehen

Printmedien
Für die Medien lediglich eine Panne

Wie kann man sein eigenes politisches Versagen am besten verschleiern und sich jeglicher Verantwortung entziehen? Indem man selbst die Kontrolleure bestimmt und somit auch die Überwachung der eigenen Behörde übernimmt. Dass sich der Bundesverfassungsschutz für die Rekrutierung von sog. V-Leuten sehr engagiert, ist bereits offenkundig. So manche Organisation dürfte sich fast vollständig von alleine auflösen, sollten sämtliche dort eingesetzten V-Leute abgezogen werden. Dass aber auch V-Männer bzw. V-Frauen in einem Untersuchungsausschuss des Bundestages platziert werden, ist eher ein Novum für die Öffentlichkeit.

Der sog. Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestages ist offenbar durch den Einsatz einer „speziell Beauftragten“ unterwandert worden, um die laufenden Untersuchungen zum Terroranschlag Breitscheideplatz (Weihnachtsmarkt Berlin) möglichst zu behindern bzw. zu vernebeln. Entsender dieser „Beauftragten“ sei niemand Geringerer als der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gewesen sein. Der Minister wurde nach einer Anfrage der Grünen von der Bundesregierung als „Entsender“ dieses Maulwurfs indirekt genannt. Zumindest sei er dem Vorschlag der zuständigen Fachabteilung gefolgt. Über die noch unveröffentlichte Antwort der Bundesregierung berichtete die Funke-Mediengruppe und der Sender RBB.

Demnach arbeitete die „Beauftragte“ Eva Maria H. bis vier Monate vor dem Anschlag für den Bundesverfassungsschutz (BfV) und war in der Rolle als Referentin und Referatsleiterin in der Islamismus-Abteilung tätig. Sie war u.a. Kontaktperson des Attentäters Anis Amri.

Nun sass aber „Frau H.“ nicht als Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss, sondern war ein Mitglied des Ausschusses. Vor Gericht würde man einen Richter aufgrund seiner Befangenheit ablehnen können, aber hier verrichtete eine vermeintlich neutrale Person einen Insider-Job mit voller Akteneinsicht. Die Medien sprechen nach wie vor von „Behördenpannen“. Also lediglich ein Versehen, ein Missgeschick, ein etwas unglücklicher Umstand, anstatt den handfesten Skandal einer schon längst etablierten Methode zu benennen.

ESM, Krankenkassen, BAMF – Etwa demokratisch?

Für die Selbstkontrolle diverser etablierten Institutionen gibt es Beispiele. So bringen z.B. Krankenkassen die Regelbestimmung (Legislative), Vollstreckung (Exekutive) und Schlichtungsstelle (Judikative) wie selbstverständlich unter ein Dach unter. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) beansprucht nicht nur ein eigenes „Hoheitsgebiet“, sondern sucht sich lt. eigenen Statuten gleich die eigenen Kontrolleure aus. Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) untersuchte die Verfehlungen bei den abgehandelten Asylanträge gleich selbst und kam zum „völlig überraschenden“ Ergebnis, dass die Fehlerquote fast nicht nennenswert sei. In wie weit der BfV im NSU-Skandal verwickelt ist, wird die Öffentlichkeit erst in rund 120 Jahren erfahren. Bis dahin bleiben die Akten unter Verschluss.

Das eigentliche Dilemma ist: Die „Wählerschaft“ geht nach wie vor brav an die Urne und legitimiert somit das bunte Treiben der sog. repräsentativen Volksvertreter, egal wohin das Kreuzchen gesetzt wird. Selber schuld.

Selbstkontrolle der Regierungsbehörden ist bereits Gewohnheit
Beitrag teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen