Niemand sollte den Schriftzug „POLIZEI“ einfach so auf sein Auto kleben. Das könnte ein ebenso teurer Spaß werden wie der Missbrauch von patentrechtlich geschützten Wortmarken so manch bekannter Unternehmen. Die Vermutung des „Amtsmissbrauchs“ spielte naturgemäß nur eine untergeordnete Rolle.
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Freistaat Bayern ist Inhaber der Wortmarke „POLIZEI“
Wussten Sie, dass ein ziviles Fahrzeug nicht mit dem Schriftzug „POLIZEI“ versehen werden darf, auch nicht „zum Spaß“? Höchstwahrscheinlich ja, ist ja auch logisch. Wer sein Auto mit dem Wortlaut „POLIZEI“ verzieren will, könnte sich nach in der Bundesrepublik angewandten Rechtspraxis eine Klage wegen „Amtsanmaßung“ einfangen. Darüber hinaus droht ggfs. ein Brief von der Anwaltskanzlei BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft mbB in Bremen wegen Verletzung des Patentrechts.
Warum Patentrechtsverletzung? Der Wortlaut „POLIZEI“ ist patentrechtlich geschützt und der Inhaber des Wortlauts „POLIZEI“ ist der Freistaat Bayern. Die Bremer Anwaltskanzlei ist der Vertretungsberechtigte und wird mit Argusaugen darauf sehen, dass auch niemand das das Wort „POLIZEI“ missbraucht und damit die Rechte des Inhabers verletzt.
POLIZEI geschützt wie Brausewasser
Die Wortmarke „POLIZEI“ ist ebenso geschützt wie andere Wortmarken bekannter Hersteller von Brause-Getränken, Schuhmoden, Smartphones und Werkzeugen. Beispiele sind die Wortmarken „Fön“ für AEG oder „Fanta“ sowie „Sprite“ für Coca Cola.
Die (privatrechtliche) Wortmarke „POLIZEI“ ist eingetragen im Register des „Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)“ und wird unter der Registriernummer 30243782 geführt. Die Anmeldung des zu schützenden Wortes „POLIZEI“ erfolgte am 04.09.2002. Der Eintrag ins DPMA-Register wurde am 01.08.2006 vorgenommen. Zuletzt ging die Wortmarke am 01.10.2012 in die Verlängerung und ist derzeit bis 30.09.2022 patentrechtlich geschützt.