Der Pädophilie in Deutschland hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Parlaments nun die Zügel wieder deutlich gelockert. Der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Materialien sei jetzt kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Die entsprechende Szene jubelt.
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Ampel-Regierung legte Gesetzesentwurf vor
Eine vom Deutschen Bundestag vorgenommene Gesetzesänderung sorgt für Furore. Mit der notwendigen Mehrheit hat der Bundestag für die Streichung einer Passage im Strafgesetzbuch (§ 184b) zu „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte“. Der von der Bundesregierung („Ampel“) am 03. März 2024 eingebrachte Gesetzesentwurf (20/10540) wurde mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD angenommen. Dagegen stimmten CDU und CSU, die AfD enthielt sich der Stimme (Bericht Bundestag).
Die inzwischen erreichte Zielsetzung betrifft die Herabsetzung des Delikts von einem Verbrechen zu nur noch einem Vergehen. Die bisher vorgesehenen Strafen für den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte von mindestens 1 Jahr Gefängnis werden entsprechend herabgesetzt auf 3 Monate (Besitz) und 6 Monate (Verbreitung).
Die offizielle Begründung
Der Deutsche Bundestag (Quelle) begründet diese Maßnahme als eine Korrektur der im Jahr 2021 durchgeführten Verschärfung des Strafmaßes. Dies habe in der Praxis zu „erheblichen Problemen“ geführt.
Die 2021 verschärfte Mindeststrafe für Kinderpornografie-Delikte habe in der Praxis zu erheblichen Problemen geführt. Dies wollte die Bundesregierung beheben. Als Beispiele führen die Verantwortlichen ein Fallbeispiel an, in dem Eltern oder Lehrpersonen in einen Konflikt geraten können, wenn sie derartiges Material auf dem Smartphone von Heranwachsenden finden, diese sicher oder verschicken wollen, um andere zu warnen. In anderen Fällen geraten Personen ohne ihren eigenen Willen in den Besitz von kinderpornografischen Inhalten, wie etwa durch einen automatischen Download in Chatgruppen. Ein derartiger Fall läge derzeit dem Bundesverfassungsgericht vor(?).
Einfach streichen anstatt differenzieren
Also hat man diesen Passus im Strafgesetzbuch entsprechend gestrichen, bzw. aus dem Bereich des Verbrechens entfernt, anstatt einen Ansatz zu finden, um die „Beweissicherung für Warnungen“ separat zu erfassen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf ist als „besonders eilig“ eingestuft worden und Artikel 2 sieht vor, dass diese Gesetzesänderung sofort nach Verkündigung in Kraft tritt.
Keine Exklusivität der Bundesregierung
Angesichts der bereits umgesetzten Maßnahmen so mancher Kindergärten, die für ihre Schutzbefohlenen Masturbationsräume einrichteten, erscheint der vom Bundestag dargestellte Fallbeispiel im Zusammenhang mit Lehrkräften als durchaus nachvollziehbar. Allerdings sind derartige „pädagogische Heranführungsräume für frühkindliche Sexualität“ in Kindergärten keine Exklusivität unter den Fittichen der Bundesregierung.
In der Schweiz zeigt man sich erstaunt über die teils heftigen Reaktionen im Bundesgebiet (Quelle).
Es gibt auch Begeisterung
Die Pädophilen-Szene jubelt. Das von der Kanadierin Anna Slatz gegründete Magazin „Reduxx“ berichtet über die in Deutschland ansässige Pro-Pädophilen Seite „K13“ und deren Reaktion auf das von der Bundesregierung herabgesetzte Strafmaß. „Betroffenen“ wird der Ratschlag erteilt, bei derzeit laufenden juristischen Verfahren ein Aussetzungsantrag zu stellen, um so von der neuen Gesetzgebung profitieren zu können.
Der Gründer von „K13“, der wegen Pädophilie vorbestrafte Dieter Gieseking, erhielt im März 2014 vom links-grünen Magazin „taz“ eine Plattform für die Verbreitung seiner gesetzten Ziele (Quelle):
„Wenn sich ein Pädophiler ohne Angst vor Ausgrenzung oder gar Verteuflung outen kann, dann ist dies die beste Prävention vor Kindesmissbrauch. Das Motto müsste lauten: Mein Freund ist pädophil – na und?„
Entsetzen blieb nicht aus
Die Annahme des Gesetzesentwurfes durch den Deutschen Bundestag blieb auch bei den christlichen Medien nicht unbemerkt. So schreibt das Magazin „The Christian Post“ (Quelle):
„In einem absolut unvertretbaren, moralisch verwerflichen Urteil hat Deutschland die rechtlichen Folgen von Kinderpornografie stark reduziert. Es gibt kein Universum, in dem ein solches Urteil gerechtfertigt werden kann. Allein der Gedanke daran ist verabscheuungswürdig.„
Gesellschaftliche Akzeptanz angestrebt
Die Pädophilie allgemein als einen „normalen Aspekt“ in der Gesellschaft zu definieren, ist längst im Gange. Auch zu diesem Punkt scheinen die Verantwortlichen im Bundesgebiet die Fahne des internationalen Leithammels tragen zu wollen. Eine „Vorreiterrolle“ mit großem Nachholbedarf. Schon in 2020 starteten Kinderschützer in Großbritannien eine Petition gegen die großen Gefahren des „Equality Act 2010“ (Quelle). Eine Gesetzgebung, die auch die Pädophilie als eine „sexuelle Orientierung“ behandelte und daher nicht diskriminiert werden dürfe.
„Wissenschaft“ hat sich angepasst
Die „Wissenschaft“ hat ihre Sichtweise zur Pädophilie offenbar dem Zeitgeist angepasst. Eine im renommierten „National Library of Medicine“ veröffentlichte Studie kommt zum Ergebnis, dass Vorwürfe gegen Pädophile zu deren Stigmatisierung führe und dies unbedingt gemindert werden müsse (Quelle). In der Studie heißt es:
„Die Stigmatisierung von Menschen mit pädophilen sexuellen Interessen ist ein Thema, das zunehmend in akademischer und beruflicher Hinsicht in Betracht gezogen wird, da sie potenziell eine Rolle bei der Beeinträchtigung des emotionalen Wohlbefindens von Pädophilen sowie der Motivation und des Engagements in Programmen zur Prävention von Kindesmissbrauch spielt.
Daher ist es von größter Bedeutung, die Einstellung gegenüber dieser Gruppe zu verbessern und die Stigmatisierung zu verringern. Frühere Untersuchungen haben gezeigt, dass die narrative Humanisierung – die Darstellung persönlicher Geschichten von sich selbst identifizierenden, nicht straffälligen Pädophilen – ein Weg sein könnte, dies zu erreichen.„
Fortschreitender Zerfall
Die wirkenden Kräfte, die Pädophilie bis zu einer allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz zu pushen, sind nicht zu übersehen. Der längst eingesetzte Zerfall nimmt seinen weiteren Lauf. Wer aus der Vergangenheit nichts lernt, ist dazu gezwungen, diese zu wiederholen. Die Konsequenz wird jedoch nicht auf lokaler Ebene beschränkt sein, sondern den gesamten Planeten heimsuchen.
Es wird Zeit, aus jeglichen direkt und indirekt mit dieser Politik verbundenen Einrichtungen, Institutionen, seien es politische Institutionen, die etablierten (Steuer-finanzierten) Kirchen, Gewerkschaften oder Handelsverbände, so schnell wie möglich zu verlassen – Grund.