Neue Hartz-IV Regelung: GG-Verstöße interessieren gar nicht


Die neunte Änderung am Hartz-IV-Gesetz ist durch. Mit dem „Rechtsvereinfachungsgesetz“ will die Bundesregierung einen weiteren „Erfolg“ für die Arbeitslosen und Jobcenter erreicht haben. Dass aber die Grundlage der „Arbeitslosen-Erniedrigungs-Regelung“ auf ein Bombardement des Grundgesetzes basiert, interessiert überhaupt nicht.

Hartz-IV: Gesamtwerk der GG-Verstöße erhält neue Ausschmückungen

Legal-Illegal
Die 9. Hartz-IV-Anpassung
ohne GG-Annäherung

Am Donnerstag, den 23. Juni 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Neuregelung zu Hartz-IV. Das monströs anmutende „Hartz-IV-Rechtsvereinfachungsgesetz“ stößt bei einigen Institutionen, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf Kritik. „Das ist nix Gescheites“. Im Wesentlichen komme es zu keinen Verbesserungen, weder für Jobcenter, noch für die zum Hartz-IV-Bezug verurteilten Betroffenen.

Die Bundesregierung setzte das „Hartz-IV-Rechtsvereinfachungsgesetz“ um, damit es zu Vereinfachungen in der Bürokratie komme. Damit hätten die Jobcenter mehr Zeit für die Vermittlung von Arbeitsstellen für die Arbeitslosen.

Neues Gesetz, Vereinfachungen hin oder her. Die Bundesregierung flickschusterte bereits das neunte Mal an einer Regelung, die bereits seit gut elf Jahren überwiegend durch Forderungen, Sanktionen und mehr Leid für die Arbeitslosen gekennzeichnet ist.

Die Einwände zum „Hartz-IV-Rechtsvereinfachungsgesetz“, „Anpssung die Neunte“, in aller Ehre, aber für die wichtigste Frage lässt sich nicht einmal die (pseudo-) arbeitgeber-nahe Organisation DGB hinreißen:
Wann wird Hartz-IV endlich Grundgesetz-konform gestaltet!?„. In diesem Bezug wäre die Antwort schnell gefunden. Es geht gar nicht. Hartz-IV ist ein ganzes Werk von GG-Verstößen, das lediglich die vollständige Abschaffung dieses der Privatwirtschaft gefällige Meisterstück der Politik übrig bleibt.

Das Arbeitslosengeld II, bzw. Hartz-IV, basiert überwiegend auf das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Dem übergeordnet steht (eigentlich) das Grundgesetz (GG). Den Juristen in der BRD dürften (sollten) die Inhalte, Aussagen, Bedeutung und Konsequenzen des GG weithin bekannt sein. Ein sehr wichtiger Artikel ist bereits der allererste:

Artikel 1, GG:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
(zur Kontrolle)

Sehr interessant ist auch gleich der darauf folgende Artikel:

Artikel 2, GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(zur Kontrolle)

Ein weiterer Artikel, gegen den SGB II frontal angeht, wäre:

Artikel 19, GG:
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
(zur Kontrolle)

Mehr als 40 Konflikte gegenüber dem GG weist das „Gesetzeswerk“ SGB II auf. Man könnte den Eindruck gewinnen, es wurde vom „Gesetzgeber“ direkt darauf angelegt, wie weit man überhaupt gegen die BRD-Bewohner und deren Arbeitslosen gehen könne, ohne auf ernsthaften Widerstand zu geraten.

Sanktionen (z.B. § 31a, SGB II), Einschränkungen, Forderungen, Zwangsarbeit, Kredit-Zwang, Vermögenseinzug, etc., die Liste ist lang. Keines der Grundgesetz einschränkenden „Hartz-IV-Gesetze“ hält sich an das sog. Zitiergebot (GG Art. 19, Absatz 1). Von „freier Entfaltung“ (GG Art. 2, Absatz 1) keine Spur.

Sanktionen durch Jobcenter bis zum Tod

Ein besonders krasses Beispiel ist den Jobcentern (Firmen, kein Amt) gegebene Möglichkeit, den vom „Gesetzgeber“ festgestellten Regelbedarf zu kürzen. Dieser Bedarf gilt als „Lebens-Minimum“ für Ernährung und Unterkunft. Hält sich der womöglich sehr arbeitswillige Arbeitslose nicht an die von den Jobcentern (Firmen*) ausgesprochenen Forderungen, sind diese dazu berechtigt, dieses Minimum weiter zu minimieren. Die möglichen Resultate sind Wohnungsverlust und Landen auf der Straße. Bei wiederholten „Verstößen“ kann der Regelbedarf einfach auf eine glatte Null gekürzt werden. Damit fehlte sogar das Geld für die Ernährung. Der Tod des Arbeitslosen wird bei dieser vollumfänglichen Streichung billigend in Kauf genommen. Die Mitarbeiter beim Jobcenter (Firma) machen nur ihren Job und die Bundesregierung gibt ihnen die Richtlinien dafür vor.

Es liegt auf der Hand, dass SGB II und Hartz-IV mit allen „Regeln der Kunst“ gegen Bestimmungen im Grundgesetz verstoßen. Eine jede Änderung in diesem von der rot-grünen Koalition (Kanzler Schröder) angezettelten Arbeitslosen-Entwürdigung ist reine Makulatur. Es kümmert aber offensichtlich nicht, weder dem DGB, der Bundesregierung sowieso nicht und das Bundesverfassungsgericht stellte nur „Ungereimtheiten“ in den Regelsätzen fest, sieht dem Treiben aber nur weiterhin zu.

Die „kritischen BRD-Bewohner“ sehen womöglich gar keinen Konflikt mit dem GG. „Da wo nichts ist, kann auch nichts kollidieren„.

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*Jobcenter ist gleich „Bundesagentur für Arbeit“. Nach eigener Definition eine Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Agentur verfügt über eine eigene
Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sogar Wikipedia drückt sich klar zu dieser Ident-Nummer aus: „Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt: USt-IdNr. in Deutschland oder UID in Österreich) ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens innerhalb der Europäischen Union im umsatzsteuerlichen Sinne.“

Im internationalen Firmenverzeichnis D&B führt zum Beispiel die Arbeitsagentur Berlin die D-U-N-S® Nummer 312598101 und die „Arge“ München die Nummer 312502120. Die Tätigkeit wird vom Firmenverzeichnis mit dem SIC-Code 9651 angegeben und beschreibt die „Aufsicht und Förderung einzelner Wirtschaftsbereiche“.

Welcher Bundesbewohner würde wohl von der Firma „Metallverarbeitungsfirma XYZ“ das Verhängen von Sanktionen einfach so hinnehmen?

Neue Hartz-IV Regelung: GG-Verstöße interessieren gar nicht
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