Klimaschutz nimmt Mobiles und Immobiles ins Visier

English


Die einschneidenden Maßnahmen für den „Klimaschutz“ durch die Reduktion der als gefährlich erklärten Kohlendioxid-Emissionen nehmen klare Konturen an. Im Visier stehen Mobiles, Immobiles und latente Enteignungen.

Verbrenner-Motoren werden ab 2035 verbannt

Klimaerhitzung
Das Klimaschutzprogramm nimmt an Fahrt auf

Das Aus für den Verbrenner-Motor ab dem Jahr 2035 ist bereits beschlossene Sache. Im Namen des Klimaschutzes dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch emissionsfreie Fahrzeuge verkauft bzw. zugelassen werden. Doch dies sei bereits zu spät, so der „Klimaexperte“ von Greenpeace, Tobias Austrup. Um die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, müsse die Verbannung des Verbrenners bereits europaweit im Jahr 2028 erfolgen. Dass E-Fahrzeuge lediglich bei ihrer Fahrt ohne Emissionen bleiben, nicht aber bei deren Herstellung, bleibt unerwähnt. Dies gilt insbesondere für die Produktion der Auto-Akkus.

Bei derzeit in Deutschland rund 46 Millionen angemeldeten Fahrzeugen ist der Ausstieg bis 2035 eine gigantische Ambition. Es ist bereits jetzt schon absehbar, dass diese Anzahl an E-Fahrzeugen die Stromversorgung schnell an ihre Grenzen schicken wird. Es sei, diese Anzahl von E-Autos ist überhaupt nicht vorgesehen, da die Kosten für ein solches Fahrzeug bei gleichzeitigem Verarmungsprogramm für die Mehrheit der Menschen überhaupt nicht mehr in Frage kommen kann. Dies alles wegen des nur in Spuren vorkommenden und für Pflanzwachstum essenzielles CO2.

„Klimaschutz“ wird auch auf Immobilien ausgeweitet

Was für das Mobile gilt, soll offensichtlich auch für das Immobile gelten. Die EU kündigte bereits an, im Rahmen des Klimagesetzes für die Reduktion der Emissionen um 55 Prozent bis 2030, u.a. Wohngebäude ins Visier zu nehmen. Gefordert ist für Wohngebäude ab 2030 eine Wärmedämmung der Effizienzklasse „F“. Sollte dies nicht erfüllt werden können, ist der Besitzer dazu angehalten, entweder die Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, oder das Gebäude aufgrund der „Zwangsstilllegung“ aufzugeben. Auch wenn sehr viele Haus- und Wohnungsbesitzer aufgrund der horrend hohen Sanierungskosten aufgeben müssen, wird der „große Rest“ zwangsläufig zu einem massiven Anstieg der Mietkosten sorgen.

Gesetzgebung für Enteignungen bereits erfolgt

Da bahnt sich eine Enteignungswelle von Haus- und Wohnungsbesitzern an. Die rechtliche Basis für Enteignungen sind bereits am 12. Dezember 2019 geschaffen worden. Die damalige Bundesregierung setzte eine Änderung des „Lastenausgleichsgesetzes“ um. So heißt es zur Änderung des Artikel 21 Lastenausgleichsgesetzes u.a.:

„In der Überschrift wird das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Sozialen Entschädigung“ ersetzt.“
„In Absatz 2 werden die Wörter „oder von Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „von fürsorgerischen Leistungen nach § 145 Absatz 1 und 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder von Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch“ ersetzt.“

Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Das Lastenausgleichsgesetz wurde ursprünglich verabschiedet, um die vom 2. Weltkrieg geschädigten Menschen finanziell zu unterstützen, indem den Habenden das Geld weggenommen wurde. Eine Enteignung. Nun wurde die Definition „Kriegsgeschädigte“ gestrichen und mit sozialen Belangen ausgetauscht. Die Geltung dieser im Dezember 2019 verabschiedeten Veränderung beginnt ab dem 01.01.2024.

Es bahnt sich im Namen des sog. Klimaschutzes eine gigantische Umverteilung des Vermögens von der breiten Masse zu einer dünn besiedelten Spitze an.

Klimaschutz nimmt Mobiles und Immobiles ins Visier
Beitrag teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen