Das Parlament muss bunter werden im Grau-in-Grau der Männeranzüge. Justizministerin Barley will das Wahlgesetz ändern, damit der Frauenanteil im Bundestag wieder größer wird. Unter Missachtung des Grundgesetzes, wetten?!
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Die Justizministerin sollte das GG eigentlich kennen

Die Bundesjustizministerin Katarina Barley hat offensichtlich ein Problem mit der Verteilung des Bundestages zwischen Männern und Frauen. Sie wünscht sich mehr Gleichberechtigung und auch ein anderes Aussehen des Parlaments. Barley fordert einen höheren Frauenanteil und dies notfalls über die Änderung des Wahlgesetzes.
Zur Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag drängt Bundesjustizministerin Katarina Barley auf eine Änderung des Wahlrechts in Deutschland. In Frankreich stünden zum Beispiel auf den Kandidatenlisten der Parteien abwechselnd Männer und Frauen, sagte die SPD-Politikerin der „Bild am Sonntag“. Eine andere Möglichkeit wären größere Wahlkreise mit zwei direkt gewählten Abgeordneten unterschiedlichen Geschlechts.
Im Gespräch mit BAMS verkündet die SPD-Politikerin ihre „echte Sorgen“, dass der Frauenanteil im Bundestag draamatisch auf rund 30 Prozent gesunken sei. Sie stört sich an dem „Meer von grauen Anzügen“. Es sei krass, dass der Frauenanteil im Bundestag zwischen 10 bis etwas über 20 Prozent betrage. „Ändern wird sich das wohl nur durch ein neues Wahlrecht“, so die Bundesjustizministerin.
Inzwischen habe Barley bereits CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer zu Verhandlungen über eine Reform des Wahlrechts aufgefordert. Frauen müssen sich dafür zusammenschließen, das sei das Wichtigste, betonte die Ministerin und liebäugelt dabei mit den Linken und Grünen. Von der CDU-Generalsekretärin sei bereits ein „Paritätsgesetz“ ins Gespräch gebracht worden und Barley wolle sie beim Wort nehmen.
Wie soll ein solches Gesetz aussehen?
Wie werden die Bundestagsabgeordneten ins Parlament manövriert? Über die Erststimme mit der Möglichkeit, den Abgeordneten direkt zu wählen und mit der Zweitstimme. Diese gilt der Partei und auch diese hält eine Liste von „Lieblingskandidaten“ – sprich Linientreue – vor, die dann entsprechend entsandt werden. Welche Abgeordneten das sein werden, bekommt der Wähler nur bruchstückhaft zu Gesicht. Auf der Liste sind lediglich die „Top-Vertreter“ zu sehen. Der große Rest muss anderweitig in Erfahrung gebracht werden.
Dann kommt noch ein Schwung Bundestagsabgeordnete über Überhangsmandate und Ausgleichsmandate ins Parlament. Aktuell sind es zusammen 111 Abgeordnete, für die der Wähler nicht einmal ein Kreuzchen setzte.
Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ohnehin schon angeprangerte Bundeswahlrecht zum Trotz, will die Justizministerin der aktuellen Bundesregierung – sie sollte es eigentlich wissen – noch mehr im Wahlgesetz rumfuhrwerken. Das Grundgesetz wird dabei wie gewohnt einfach außer Acht gelassen. Eine Änderung des Wahlgesetzes für mehr Frauenteile liegt der SPD-Politikerin am Herzen. Wie sieht es eigentlich damit aus, das Bundeswahlgesetz derart zu ändern, damit es wenigsten den Vorgaben des BVerfG entspricht? Fehlanzeige.
Wie lautet das Grundgesetz Artikel 38?
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. So lauten die wichtigsten Wörter im ersten Absatz. Wenn das Nähere von einem Bundesgesetz – z.B. das Wahlgesetz – geregelt wird, dann bleiben die Bestimmungen des GG dennoch unantastbar. Die Zweitstimme hat ohnehin nichts mit „unmittelbar“ gemein, sondern nur „mittelbar“.
Focus dürfte auf Zweitstimmen-Liste liegen
Barley, die Bundesjustizministerin und SPD-Politikerin, will nun eine Anpassung des Wahlgesetzes. Wie soll dies aussehen? Wohl kaum in der Form, dass die Zweitstimme abgeschafft wird und alle Kandidaten, Männer wie Frauen, ausschließlich auf einer einzigen Direktwahl-Liste zu finden sind. Damit stünde die Entscheidung auch ausschließlich beim Wähler und das Parteien-Gemauschel wäre außen vor.
Eher dürfte der Justizministerin vorschweben, das Gros der auf der Zweitstimmen-Liste versteckten Kandidaten zu einem größeren Frauenanteil zu gewichten. Mit einer Gesetzesvorgabe können auch andere Parteien dazu gezwungen werden, ihre linientreuesten Kandidaten verstärkt aus der Frauen-Riege aufzustellen. Diese Entscheidung dem Wähler zu überlassen, kommt ja schließlich nicht in Frage.
Für den Wähler würde sich am Vorgang nichts ändern, hat sich doch das Bisherige all zu gut bewährt. Vielmehr dürfte er überrascht sein, wie blumig das Parlament aus den vielen unbekannten Gesichtern aussehen kann.
Wer seine Stimme in einem Spiel hergibt, dessen Regeln vom Spielführer notorisch missachtet und gebrochen werden, hat es nicht besser verdient.