Frauenquote Landtag Brandenburg- Verfassungsbruch à la carte


Das Bundesland Brandenburg hat für seinen Landtag eine Frauenquote eingeführt. Ein Musterbeispiel des fortgesetzten Bruchs von Verfassung und Grundgesetz. Und die CDU scheint in diesem Spiel eine besonders scheinheilige Rolle eingenommen zu haben.

Frauenquoten-Gesetz ignoriert absolute Vorgaben GG & Verfassung

BRD Brandenburger Tor
Ignorieren von GG und Verfassung

Am 31. Januar 2019 beschloss das Parlament Brandenburgs die gesetzliche Regelung einer „Gleichberechtigung“ für zur Wahl aufgestellte Frauen und Männer. Dieses namentliche Parité-Gesetz soll für eine zwischen den Geschlechtern ausgeglichene Besetzung im Landesparlament sorgen.

Dass die Parteien ab 2020 dazu verpflichtet werden, in ihren Wahllisten gleichermaßen Frauen und Männer aufzustellen, hört sich auf den ersten Blick schon mal gut an. Letztendlich hätten die Wähler ja die freie Entscheidung. Allerdings setzt dieses Gesetz einen ordentlichen Haken. Direktkandidaten sind von der Regelung ausgenommen.

Somit hält wie auch bei der Bundestagswahl der Parteien-Sumpf nach wie vor das Zepter in der Hand. Nach den geltenden absoluten Vorgaben durch Grundgesetz sowie auch der Verfassung Brandenburgs hätten auf der Wahlliste einzig und allein Direktkandidaten aufzutauchen und keine Partei. Die Stimme soll der wahlwillige Wähler jedoch einer Partei vergeben, die wiederum ihre Lieblingskandidaten ins Rennen schickte.

Die Verfassung des Landes Brandenburgs sagt unter Artikel 22, Absatz 3, Satz 1 folgendes:

„Wahlen und Volksabstimmungen sind allgemein, unmittelbar, gleich, frei und geheim.“

Unmittelbar bedeutet direkt, ist gleich Direktkandidat.

Das Äquivalent ist die Bundestagswahl und wie deren Abgeordneten zustande kommen sollten, steht in Artikel 38, Absatz 1 gemeißelt:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Doch auch hier ist die Erststimme, also für die Partei und deren unmittelbar aufgestellten sowie linientreue Lieblingskandidaten, obligatorisch. Man braucht kein Jurist zu sein, um diese sehr übersichtlichen Zusammenhänge zu verstehen.

CDU spielt offenbar eine besonders scheinheilige Rolle

Während sich lt. Berliner Morgenpost CDU und AfD über die mögliche „Verfassungswidrigkeit“ dieses in Brandburg angestrebte Gesetz brüskieren, argumentieren die den Plänen Brandenburgs zustimmenden Linke, SPD und Grüne damit, dass die Gleichstellung ein „verfassungsrechtliches Gebot“ sei.

Entweder völlig idioligisiert, oder komplett ignorant. Mit dem „verfassungsrechtlichen Gebot“ einer Gleichstellung könnte auch per Gesetz ein Bauer dazu gezwungen werden, die Anzahl brauner und weißer Kühe auf der Weide auszugleichen, obwohl der Bauer beide gleich behandeln würde, die passende Anzahl aber nicht parat hat.

Die CDU gibt sich zu diesem Beschluss offenbar besonders scheinheilig. Den Gesetzesentwurf „zur Chancengerechtigkeit bei der politischen Teilhabe (BbgChG)“ reichte die CDU-Fraktion ein!

Parlamente (eigentlich) nur per Direktkandidaten

Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg fordern ausdrücklich eine unmittelbare Wahl der Abgeordneten. Punkt, aus, fertig. Wer sich als Frau politisch interessiert und aktiv werden will, darf sich gerne gleichberechtigt zur Wahl aufstellen und wird im Falle der Wähler-Zustimmung auch gleichberechtigt ihr Gewissen zur Anwendung bringen. Alles andere ist Genderwahn-motivierter Grundgesetz- und Verfassungsbruch. Derlei Anwandlungen hat bereits auch die Bundesjustizministerin Katarina Barley, natürlich SPD-Politikerin. Da Abgeordnete ausschließlich nur ihrem Gewissen unterliegen (zu haben), kann bei der Justizministerin mit ihrer „Expertise“ mindestens von einem „grob fahrlässigen“ Grundgesetzbruch ausgegangen werden.

Aber die „Leuts“ gehen noch immer hin und wählen. Damit ist dieses bunte Treiben akzeptiert.

Der Gesetzgeber nimmt’s mit dem GG nicht sehr genau

Der sog. Gesetzgeber scheint auch seine gegen das GG zustande gekommene Existenz in vollen Zügen auszuschöpfen. Dafür spricht schon alleine die ellenlange Liste der bisher vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit 1990 aufgehobenen Bundesgesetze.

Die derzeitige Landesregierung Brandenburgs setzt sich derzeit zusammen aus SPD plus Linke. Ministerpräsident ist SPD-Politiker Dietmar Woidke. Landtagspräsidentin ist Britta Stark (SPD).

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