Olli Dürr Politik Erdogan vs. Böhmermann – Wie sieht’s mit Gewaltenteilung aus?

Erdogan vs. Böhmermann – Wie sieht’s mit Gewaltenteilung aus?

Erdogan vs. Böhmermann – Wie sieht’s mit Gewaltenteilung aus? post thumbnail image


Der sog. ZDF-Satiriker Jan Böhmermann hat mit seinen Schmäh-Versen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan sichtlich ins Mark getroffen. Er fordert eine Strafverfolgung gegen den Fernsehmoderator ein. Ein Politikum, welches nun Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in die Enge treiben soll. Bei dem ganzen Hin und Her um eine beleidigte Leberwurst geht offensichtlich der Blick auf die vermeintliche Gewaltenteilung in der BRD verloren.

Ein Fall für die Justiz und alle drei Gewalten mischen mit

Gericht

Glasklare Gewaltenteilung?

Jan Böhmermann verlautbarte in seiner ZDF-Satiresendung ein Gedicht, gerichtet an Erdogan. Merkel fühlte sich dazu genötigt, den türkischen Präsidenten persönlich anzurufen und ihm ihr Bedauern auszudrücken. Eine Steilvorlage für Erdogan, der sich mit der (vermeintlichen) Entschuldigung der BRD-Regierungschefin nicht abfinden will. Er fordert nun eine Strafverfolgung gegen den ZDF-Satiriker.

Eine Behandlung von Beleidigungen gegen Staatsoberhäupter anderer Länder ist im Strafgesetzbuch (StGB) § 103 zu finden. Absatz 1 lautet.
„(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

War Erdogan zum Zeitpunkt der ZDF-Satiresendung im Gebiet der BRD? Bekanntlich nicht. Damit sollte der Fall für den Staatsanwalt eigentlich geklärt sein. Dieser aber muss offenkundig auf die Zustimmung oder Abweisung „von oben“ warten. Ein Part der Judikative wartet auf Anweisung.

Drei strikt getrennte Gewalten in der BRD?

Lernte man nicht schon in der Schule, dass die Gewalten in der BRD strikt getrennt seien? Dem ist aber nicht so, wie u.a. Udo Hochschild, Richter vom Verwaltungsgericht Dresden feststellte.
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.“

Was ist auf der Seite bundestag.de über „Gewaltenteilung“ zu finden?:
„Gewaltenteilung bezeichnet die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere Gewalten, die sich gegenseitig kontrollieren und beschränken und die von verschiedenen Personen bzw. Staatsorganen ausgeübt werden. Dabei wird zwischen legislativer (gesetzgebender), exekutiver (vollziehender) und judikativer (rechtsprechender) Gewalt unterschieden. Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz als ein Prinzip des deutschen politischen Systems festgelegt.“

In Artikel 20 Grundgesetz ist das Grundlegende zum Thema Gewaltenteilung
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 97 Grundgesetz gibt zum Thema „Richter“ folgendes Preis:
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden, jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes.

Wie sieht es mit der Staatsanwaltschaft aus?

Der vom türkischen Präsident ersehnte Antrag auf Strafverfolgung landet zuerst auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft und hier sieht es mit der sog. „Gewaltenteilung“ ganz und gar nicht gut aus. Über den Justizminister gibt es einen direkten Draht zur Bundesregierung.

Im Gegensatz zum Richter ist der Staatsanwalt (Judikative) weisungsgebunden. Er untersteht einem Vorgesetzten, an dessen Spitze das Justizministerium steht, also ein Part der Exekutiven. An diesem Punkt kann die „saubere Trennung“ zweier Gewalten schon gar nicht mehr gelingen.
Nun soll Bundeskanzlerin Merkel aus dem „Stall“ der Legislativen eine Entscheidung über den Fortgang der Anzeige gegen den Satiriker Böllermann treffen.

Wenn sich die getrennten Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative zu einem undefinierten Einheitsbrei vermischen, kann von einer Demokratie kaum mehr die Rede sein. Wenn eine Person oder nur eine Handvoll Personen die Richtung der drei Gewalten vorgeben, dann ähnelt dieser Zustand einer Diktatur.

Ähnliche Berichte
Bundeskanzlerin beliebt trotz Angst-Starre zur Griechenland-Krise?

Erklärtes Vertrauen der Bürger zur Angela Merkel könnte bald abreißen "Feiern" wir noch ein wenig den "Wahlsieg" der Kanzlerin Angela Merkel nach dem Umfrageergebnis von mehr lesen ...

Was haben Reis, Schachbrett und Zinsen gemeinsam?

Ein einfacher Bauer erklärt der Welt die Exponentialfunktion Die kurze Auffrischung kleiner Mathematik. Eine Exponentialfunktion hört sich furchtbar kompliziert an, aber dahinter steckt eine ganz mehr lesen ...

GSG9 Einsatz gegen Internetbetrüger und Cyberkriminelle

Aus eBay-Betrug mach' Terror - aus Cyber-Diebstahl mach' Islamismus Groß angelegte Durchsuchung und Festnahme von vermeintlichen Terroristen durch das Sondereinsatzkommando. Viel kriminelle Energie für Internet-Betrug mehr lesen ...

Des Politikers höchste Kunst – Die Wahrung einer Scheinwelt

Die Täuschungen gehen unverdrossen weiter und die Mehrheit glaubt an die Schlange Der EU-Gipfel wird als Erfolg hervorgejubelt. Errungenschaften seien durchgesetzt worden, die nur Großbritannien mehr lesen ...

Beitrag teilen
Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weiteres zum Thema