Olli Dürr Politik Abtreibung soll Pflicht-Programm bei Ärzte-Ausbildung sein

Abtreibung soll Pflicht-Programm bei Ärzte-Ausbildung sein

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Die als Abtreibung bezeichnete Tötung von ungeborenen Kindern wird in Deutschland offenbar eine „große Zukunft“ haben. Die Bundesregierung plant eine verpflichtende Ausbildung eines jeden angehenden Arztes im Bereich der operativen Abtreibung.

Selbstbestimmungsrecht bei Abtreibungen

Über dem geforderten „Recht auf Abtreibung“ weht die Fahne des Selbstbestimmungsrechts. „Mein Körper, meine Wahl“ („My body, my choice“), so ein gern verwendeter Slogan bei den Demonstrationen für mehr Selbstbestimmungsrecht der Abtreibungs-Befürworterinnen und auch Befürworter. Ob unter jenen auch welche dabei sind, die sich für eine Impfpflicht aussprachen und gegen die zu Felde gezogen sind, die eine experimentelle Gentherapie ablehnten, sei dahingestellt. Zumindest gilt für die Bundesregierung beim Thema vorgeburtlicher Kindstötung das Selbstbestimmungsrecht, während die Selbstbestimmung bei der Ablehnung des heute als völliger Rohrkrepierer entpuppter sog. Impfstoff mit Füßen getreten wurde. Das Recht für Selbstbestimmung galt hier nicht, denn man war ein „Querdenker“.

Es sieht nach Systematisierung aus

Kinderwiege

Kinder werden ungeboren nicht als solche anerkannt

Gemäß den Plänen der gegenwärtigen Ampelregierung aus SPD, FDP und Grüne wird das Selbstbestimmungsrecht bei der Tötung von ungeborenen Kindern Bestand haben. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 103.927 sog. Abtreibungen vorgenommen (Statista). Im Schnitt wurden an einem jeden einzelnen Tag durch einen „medizinischen“ Eingriff knapp 285 ungeborene Leben ausgelöscht. Inzwischen gibt es im Bundesgebiet verteilt 1.589 sog. „Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen“ und 1.108 Meldestellen für bereits vorgenommene Abtreibungen. In der Anzahl gibt es zwischen den Bundesländern erhebliche Asymmetrien. Während in Bayern 230 Beratungsstellen und 88 Meldestellen eingerichtet wurden, stehen in Berlin lediglich 22 Beratungsstellen insg. 133 Meldestellen gegenüber.

Die Bundesregierung sieht offenbar eine künftige Zunahme der durchgeführten Tötungen ungeborener Kinder. Mindestens handelt es sich hier um Billigung. Von einer bewussten Förderung wollte man jetzt noch nicht sprechen, doch zumindest zeigt die Bundesregierung ein Entgegenkommen bei der Bewältigung der wohl erwarteten ansteigenden Anzahl der Abtreibungen.

Pläne der Bundesregierung für Ärzte-Ausbildung

Operation

Ärzte sollen grundsätzlich die Abtreibung erlernen

SPD, FDP und Grüne haben sich über das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) geeinigt, die operative Abtreibung als Pflicht für die Ausbildung eines jeden angehenden Arztes einzuführen. Wie ein jeder Arzt lernen muss, die Spritze zu setzen und auch das Pflaster darauf zudrücken, sollen die angehenden Ärzte künftig auch die Tötung ungeborenen Lebens erlernen.

So heißt es in der Antwort einer Kleinen Anfrage von der Linksfraktion im Bundestag folgend (Drucksache 20/8327):

Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ermöglicht es bereits jetzt, dass der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium gelehrt wird. Für die konkrete Ausgestaltung der Curricula sind jedoch die Länder und dort die medizinischen Fakultäten zuständig. Diese können sich dabei am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) orientieren, der derzeit noch fakultativ für die Fakultäten ist. Der NKLM enthält Lernziele, die Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beschreiben. Im Rahmen der derzeit laufenden Reform der ÄApprO ist vorgesehen, dass der NKLM verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums wird. Das BMG und das BMFSFJ haben sich daher darüber verständigt, dass der Schwangerschaftsabbruch über die Lernziele des NKLM Eingang in das Medizinstudium finden soll. Der Entwurf zur Reform der ÄApprO sieht überdies vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein können.

Was sagt eigentlich das Evangelium zum Thema „Geduld“?

Römer 2,4:

Oder verachtest du den Reichtum seiner Güte, Geduld und Langmut, und erkennst nicht, daß dich Gottes Güte zur Buße leitet?

1. Timotheus 6,11:

Du aber, o Mensch Gottes, fliehe diese Dinge, jage aber nach Gerechtigkeit, Gottesfurcht, Glauben, Liebe, Geduld, Sanftmut!

Bibelverse aus Schlachter 2000

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