Die Lehre der Erbsünde birgt ein großes Potenzial, die Menschen völlig durcheinander zu bringen und letztendlich auch in die Irre zu führen. Inzwischen ist diese Hypothese aus Gründen der Ökumene etwas geglättet worden, steht aber nach wie vor im krassen Widerspruch zum Evangelium.
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Urheber der Erbsünde ist katholische Kirche
Die sogenannte Erbsünde scheint mehr für Verwirrung als für Klarheit zu sorgen. Hier hilft es zu erfahren, woher das Konzept Erbsünde eigentlich stammt. Der geistige Urheber ist wie so oft nicht das Evangelium, sondern die römisch-katholische Kirche. Die Bibel kennt diese von der Kirche Roms vertretene Erbsündenlehre gar nicht. Gemäß der römisch-katholischen Kirche wird der Mensch bereits in Schuld geboren und habe daher eine „Bereinigung“ in Form der Taufe nötig. Deshalb schreibt der katholische Katechismus eine Taufe bereits im Säuglingsalter vor, da dieser Mensch ansonsten hoffnungslos verloren sei. Um diese These zu stützen, formulierten die „Kirchenväter“ gleich auch ein Fegefeuer und speziell für ungetaufte Kleinkinder eine Art „Kinderhölle“, den Limbus hinzu. Ein Raum irgendwo zwischen Himmel und Hölle. Diesen Limbus hat jedoch Papst Benedikt XVI ebenso auf die Schnelle wieder abgeschafft, wie dieser einst angeschafft wurde. Quasi per Dekret.
Definition der Erbsünde durch katholische Kirche
Es ist nicht sonderlich hilfreich, die gegenwärtigen Erklärungen von katholischen Medien bzw. Vertreter der katholischen Kirche zu folgen, wenn die ursprüngliche Idee der Erbsünde, auch als Erbschuld bezeichnet, herangezogen werden soll. Die Erklärungen der Erbsünde sind inzwischen dem Zeitgeist und für die Verträglichkeit innerhalb der Ökumene angepasst worden. Der römisch-katholische Katechismus ist daher die erste Adresse, denn plötzliche Änderungen im geschriebenen „Glaubens-Gesetz“ würden zu viele Nachfragen auch innerhalb der Kirche nach sich ziehen.
Zum Katechismus der katholischen Kirche finden sich im Kompendium über die Erbsünde einige Definitionen (Quelle). Die Widersprüche zu den Aussagen des Evangeliums sind nicht zu übersehen.
Position 75 (Katechismus 396-403)
„Worin besteht die erste Sünde des Menschen?
Vom Teufel versucht, ließ der Mensch in seinem Herzen das Vertrauen zu seinem Schöpfer sterben. Im Ungehorsam gegen ihn wollte er „wie Gott“ sein (Gen 3, 5), aber ohne Gott und nicht Gott gemäß. Damit verloren Adam und Eva sogleich für sich und für alle ihre Nachkommen die ursprüngliche Gnade der Heiligkeit und Gerechtigkeit.„
Widersprüche:
Der Mensch wurde zum Ebenbild Gottes geschaffen (1. Mose 1,26). Das heißt, im Wesen und Charakter Gottes. Gerecht und nicht zur Sünde geneigt. Die Kirche Roms vertritt grundsätzlich die These, dass der Mensch selbst göttlich sei und Jesus Christus in die Welt gekommen sei, um den Mensch zu vergöttlichen (Katechismus 460 – Info). Deshalb bestehe gemäß römischer Kirche die erste Sünde darin, dass der Mensch „berechtigt“ wie Gott sein wollte, aber dies nicht Gott gemäß.
Ein völliger Widerspruch zum Wesen Gottes besteht in der Aussage, dass Adam und Eva sowie alle nachfolgenden Generationen nach der ersten Sünde die „ursprüngliche Gnade der Heiligkeit und Gerechtigkeit“ verloren hätten. Das ist nicht nur einfach falsch, sondern auch völlig unlogisch. Welche Gnade hatten Adam und Eva vor dem Sündenfall nötig? Keine. Die Gnade kommt erst zur Anwendung, wenn von einer gerechten Strafe abgesehen werden soll. Die Gnade Gottes war vor der Sünde überhaupt nicht gefordert. Gottes Gerechtigkeit ist eine ewige Gerechtigkeit (Psalm 119,142). Daher ist das exakte Gegenteil dessen der Fall, was die Kirche Roms zu vermitteln versucht. Erst mit dem Sündenfall, der den (endgültigen) Tod mit sich zieht, war die Gnade Gottes erforderlich, damit der Mensch überhaupt noch eine Möglichkeit zur Existenz hat. Das, was die Kirche in diesem Zusammenhang als Gnade bezeichnet, ist tatsächlich die Liebe Gottes.
Position 76 (Katechismus 404, 419)
„Was ist die Erbsünde?
Die Erbsünde, in der alle Menschen geboren werden, ist der Zustand des Mangels an der ursprünglichen Heiligkeit und Gerechtigkeit. Sie ist eine Sünde, die wir „miterhalten“, nicht aber „begangen“ haben. Sie ist ein Zustand von Geburt an, nicht eine persönliche Tat. Wegen der Einheit des Ursprungs aller Menschen überträgt sie sich auf die Nachkommen Adams mit der menschlichen Natur, „nicht durch Nachahmung, sondern durch Fortpflanzung“. Diese Weitergabe ist ein Geheimnis, das wir nicht völlig verstehen können.„
Widerspruch:
Mit dem Sündenfall hat der Mensch seine ursprüngliche Natur gemäß Gottes Ebenbild verloren. Der Mensch ist seither ein gefallenes Wesen und zur Sünde geneigt. Mit dem Menschen fiel auch die restliche Schöpfung (1. Mose 3,17-19). Das Leben bzw. die Existenz wurde für die gesamte Schöpfung äußerst beschwerlich. Doch kein Mensch nach Adam und Eva tragen Verantwortung für die Tat, die beide begangen haben. Die Menschheit lebt seither in herausfordernden Umständen, selbst als gefallene Natur, aber die Schuld Adams und Evas trägt keiner. Adam und Eva haben ein Gebot Gottes übertreten. „Esst nicht vom Baum der Erkenntnis“, so das Gesetz. Sünde ist die Übertretung des Gesetzes (1. Johannes 3,4). Kein Nachkomme muss die Sünde seines Vorfahrens mittragen (Hesekiel 18,19-20). Erst wenn der Mensch eines der Gebote Gottes übertritt, ist dieser selbst in die Sünde gefallen und ab diesem Moment von der Gnade Gottes abhängig.
Bezeichnend auch das „Unverständnis“ zur eigenen Theologie dieser Kirche. Man faselt etwas zusammen und stellt sich das Ergebnis als vollkommen irrational heraus, wird es kurzerhand als ein Geheimnis erklärt, welches „wir“ nicht völlig verstehen können.
Position 77 (Katechismus 405-409)
„Welche weiteren Folgen verursacht die Erbsünde?
Infolge der Erbsünde ist die menschliche Natur zwar nicht durch und durch verdorben, aber in ihren natürlichen Kräften verletzt, der Unwissenheit, dem Leiden und der Herrschaft des Todes unterworfen und zur Sünde geneigt. Diese Neigung heißt Konkupiszenz.„
Widerspruch:
Tatsächlich ist der gefallene Mensch zur Sünde geneigt. Doch was steckt gemäß Evangelium noch Gutes im Menschen? „Überaus trügerisch ist das Herz und bösartig; wer kann es ergründen?„, so in Jeremia 17,9. Paulus hatte es ebenfalls erkannt, dass in keinem Menschen etwas Gutes steckt, so in Römer 3,10-12:
„wie geschrieben steht: »Es ist keiner gerecht, auch nicht einer; es ist keiner, der verständig ist, der nach Gott fragt. Sie sind alle abgewichen, sie taugen alle zusammen nichts; da ist keiner, der Gutes tut, da ist auch nicht einer!“
Jesus Christus selbst verdeutlichte es, wer der einzig Gute ist, in Matthäus 19,17:
„Er aber sprach zu ihm: Was nennst du mich gut? Niemand ist gut als Gott allein! Willst du aber in das Leben eingehen, so halte die Gebote!„
Es ist auch die römisch-katholische Kirche, die selbst gerne definiert, was gut und was böse sei. Darum geht es ihr auch einfach von der Hand, etwas als gut zu bezeichnen, wenn es ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Wer gesündigt hat, kann aber vor Gottes Augen nicht mehr gut sein. Der Sünder ist ungerecht und ohne die Gnade Gottes zum Tode verurteilt. Eine begangene Sünde kann daher auch nicht mehr mit hunderten „guten“ Taten ausgeglichen werden (Info).
Position 78 (Katechismus 410-410)
„Was hat Gott nach der ersten Sünde getan?
Nach der ersten Sünde wurde die Welt von Sünden überflutet. Doch Gott hat den Menschen nicht der Macht des Todes überlassen. Im Gegenteil: Er hat ihm auf geheimnisvolle Weise – im „Protoevangelium“ (Gen 3, 15) – den Sieg über das Böse und die Erhebung aus seinem Fall vorausgesagt. Dies ist die erste Ankündigung des erlösenden Messias. Darum wird die erste Sünde sogar „glückliche Schuld“ genannt, weil sie „einen solchen großen Erlöser zu haben verdient hat“ (Liturgie der Osternacht).„
Widerspruch:
Als wenn die mit nichts zu rechtfertigende erste Sünde, wie auch jede andere Sünde mit nichts zu rechtfertigen ist, ein „glücklicher Umstand“ gewesen sei. Ohne diese Sünde und dem Ausbleiben einer jeden weiteren Sünde, wäre die Welt heute noch so, wie sie von Gott in sechs Tagen geschaffen wurde. Diese unbeschreibliche Gnade Gottes resultierte darin, dass Er seinen eingeborenen Sohn opferte (Johannes 3,16), für uns, wegen unserer Sünden. Die Kirche Roms dreht den Spieß auf den Kopf und feiert den ersten Sündenfall als „glückliche Schuld“.
Der Umstand, dass die römisch-katholische Kirche dem Erlösungsweg durch Jesus Christus gerne mit Hohn und Spott begegnet (Eucharistie – Info), wird mit der Bezeichnung „glückliche Schuld“ erneut bekräftigt.
Erbsünde für Ökumene geglättet
Ein jeder Punkt des katholischen Katechismus zur Erbsündenlehre enthält mindestens einen vollkommenen Widerspruch zum Evangelium. Zeitgemäße Erzählungen seitens der römisch-katholischen Kirche „glätten“ die eigene Erbsündenlehre für eine bessere Verträglichkeit innerhalb der Ökumene. So klärt das Magazin „katholisch.de“ über diese Erbsünde folgend auf (Quelle):
„Erbsünde bedeutet, dass niemand vollkommen sein kann, sondern zwingend Schuld auf sich lädt. Erlösung bedeutet, in der Gewissheit leben zu können, überhaupt nicht vollkommen sein zu müssen, weil Gott seine Liebe nicht nach Leistung verteilt, sondern frei schenkt und weil diese Liebe das letzte Wort über das Leben der Menschen hat.„
Widerspruch:
Niemand kann vollkommen sein und man müsse nicht vollkommen sein? Welch ein krasser Gegensatz zu den Forderungen Jesu Christi, Matthäus 5,48:
„Darum sollt ihr vollkommen sein, gleichwie euer Vater im Himmel vollkommen ist!„
Derlei Aufweichungen des Umstandes der Sünde ist auch bei den einstigen protestantischen Kirchen zu beobachten. Dies natürlich aus Gründen der Kompatibilität im Rahmen der Ökumene. Die Sünde wird hierzu einfach umdefiniert – Info.
Erbsündenlehre ist grober Unfug
Kein Sünder kann in seiner Schuld in das Himmelsreich kommen. Dieser grundsätzlichen Aussage würde sogar der Kleriker der römisch-katholischen Kirche zustimmen. Doch gemäß des katholischen Katechismus sei der Mensch bereits bei seiner Geburt mit der Erbsünde belastet und habe keine Möglichkeit, ohne (katholische) Taufe ins Himmelsreich zu gelangen. Dieses grundsätzliche Prinzip kann mit einer einzigen Aussage Jesu Christi widerlegt werden.
Jesus Christus traf sich mit seinen Jüngern und es kamen viele Leute hinzu. Auch Kinder wollten hinzukommen, doch die Jünger hielten sie davon ab. Jesus Christus ermahnte sie, Lukas 18,16:
„Aber Jesus rief sie zu sich und sprach: Laßt die Kinder zu mir kommen und wehrt ihnen nicht, denn solcher ist das Reich Gottes.„
Ungetauften Kindern ist das Reich Gottes sicher? Wie das? Weil diese Erbsünden-Hypothese, wie sie von der römisch-katholischen Kirche formuliert wurde, nicht existiert. Sie ist eine schlichte Lüge, eingeführt im Zuge ihrer insgeheim praktizierten Religion (Info) und als ein wirksames Instrument der Angst im Dienste ihrer unersättlichen Gier nach Macht und Reichtum.
Zusammenfassung:
Das römisch-katholische Konzept der Erbsünde ist ein eingewilliges Konzept, das im Evangelium nicht existiert.
Der Mensch ist nach dem ersten Sündenfall im Garten Eden ein gefallenes Wesen. Die Schuld eines Menschen aufgrund einer begangenen Sünde wird nicht auf die Nachfahren übertragen. Die Sünde des Vaters ist nicht die Sünde des Sohnes. Der Mensch wird zwar „in Fleisch“ geboren und ist sehr anfällig für Sünden, aber er ist ohne Schuld. Erst wenn der Mensch eine Sünde begeht (Übertretung des Gesetzes Gottes), lädt dieser die Schuld auf sich und muss entweder einst dafür gerade stehen oder er beruft sich im wahren Glauben auf das Heilswerk und die Gnade Jesu Christi. Die Erbsünden-Lehre ist eines der zahlreichen Knebel-Konzepte der Kirche Roms.
Nichts hat sich seit 6000 Jahren geändert
Diese Welt, voll Sünde nach dem ersten Sündenfall, muss vom Menschen überwunden werden. Kein Mensch, der noch in Sünde lebt, diese nie bereut hat, sich nie Jesus Christus übergeben hat, wird je das Himmelsreich erlangen können. Gottes Gnade ist tatsächlich annähernd unerschöpflich und für uns nicht nachvollziehbar, aber die Gerechtigkeit Gottes währt ewig. Diese Welt kann vom Menschen durchaus überwunden werden, dies allerdings nicht aus eigenen Kräften. Hierzu ist der Mensch in seiner gefallenen Natur gar nicht in der Lage. Die Gnade Gottes ist es, die dem Menschen trotz seiner (bisherigen) Sünden einen Weg offen hält, trotz aller Widrigkeiten das Reich Gottes zu erben. Und es ist einfacher als „gedacht“ – Info.
Glückselig sind, die seine Gebote tun, damit sie Anrecht haben an dem Baum des Lebens und durch die Tore in die Stadt eingehen können. Draußen aber sind die Hunde und die Zauberer und die Unzüchtigen und die Mörder und die Götzendiener und jeder, der die Lüge liebt und tut.
Offenbarung 22,14-15
Bibelverse aus Schlachter 2000