Zwei Fallen – Katholische Soziallehre & Sonntags-Beachtung

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Auf die Menschheit kommen zwei grundlegende Fallen zu, ohne dass es den Menschen tatsächlich bewusst sein wird, um welch fatal folgenreiche Widrigkeiten es sich handelt. Es handelt sich um die römisch-katholische Soziallehre und die Gesetzgebung über die gesonderte Beachtung des Sonntages.

Zwangsmaßnahme als solche nicht empfunden

Es sind im Wesentlichen zwei Dinge, welche das Papsttum mittels der römisch-katholischen Kirche der Menschheit als eine “Norm der menschlichen Moral” überstülpen wird, und zwar letztendlich durch Zwang. Diese Durchsetzung wird per Gesetzgebung durch die staatlichen Institute geschehen. Voraussichtlich begleitet von ständiger “Anpassung”, indem man die drohenden Sanktionen bei Missachtung der Gesetzgebung laufend verschärft.

Die erste Zwangsmaßnahme, welche sogar durchaus auf eine überwiegende Akzeptanz stoßen wird, ist die Umsetzung der römisch-katholischen Soziallehre, welche allerdings auf dem hellenistischen Naturrecht basiert und nicht, wie man womöglich bei einer sich christlich nennenden Kirche vermutete, auf dem Fundament des Evangeliums.

Die zweite Zwangsmaßnahme, die voraussichtlich ebenfalls von der Mehrheit ohne nennenswerten Widerstand angenommen werden wird, ist die verordnete Ruhe an einem jeden Sonntag. Hierzu laufen schon seit Jahren auf verschiedenen Ebenen umfangreiche Kampagnen. Ziel ist die Abdeckung des Spektrums zahlreicher Ideologien der Menschen.
– Der Sonntag als Tag der gesonderten Anbetung (religiös)
– Der Sonntag als einheitlicher Tag für den “Schutz der Familie” (säkular)
– Der Sonntag als Schutz-Tag für die Natur, bzw. dem Klima (säkular)

Der Sonntag, deklariert als Familien- und Natur-Schutztag, deckt zudem die Akzeptanz von anderen Religionen ab. Somit ist das Narrativ “Schutz-Sonntag” breit gefächert, und in ihren Teilbereichen auch längst von Politik und Wirtschaft propagiert.

Kirche Roms sieht sich als befugt

Vatikan Stadt
Der Hauptsitz des Widersachers

Grundsätzlich gilt es zu verstehen, dass die römisch-katholische Kirche für sich in Anspruch nimmt, die Geschicke in dieser Welt in ihren Händen zu halten. Sei es politisch, religiös oder wirtschaftlich, über alles, was in dieser Welt vorzufinden ist, glaubt die Kirche Roms in ihrer selbst verstandenen Rolle als “göttlicher Vertreter, ja Gott selbst auf Erden” die Oberherrschaft innezuhaben (Info). Die Jahrhunderte des Mittelalters belegen dies und in ihrer “Unfehlbarkeit der göttlichen Autorität” hat diese Kirche diesen Anspruch nie aufgegeben.

Dass diese Kirche als “juristische Person” sich das Recht nimmt, unabhängig von jedweder anderen Macht, Eigentum zu erwerben, ist hier noch nachvollziehbar:
Kanonisches Recht, Kanon 1254:
Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von der weltlichen Gewalt, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern.
Diesem Selbstverständnis sind auch die Gläubigen unterworfen, die dazu angehalten sind, die Erweiterung des Eigentums dieser Kirche zu unterstützen, so in Kanon 1260:
Die Kirche hat das angeborene Recht, von den Gläubigen zu fordern, was für die ihr eigenen Zwecke notwendig ist.

Anspruch nicht auf eigene Stadtmauern begrenzt

Nun könnte man argumentieren, dass der Vatikan (bzw. der Heilige Stuhl) in seinem Einzugsbereich ja machen könne, was es wolle, wie auch ein jeder anderer Staat. Allerdings ist der Anspruch des Papsttums nicht auf den Umkreis der eigenen Stadtmauern begrenzt, sondern umfasst den gesamten Erdkreis. Schließlich sei man ja die “Göttlichkeit auf Erden” und daher naturgemäß Inhaber aller natürlichen und auch hergestellten Güter.

Kirche Roms beschreibt sich selbst

So versteht es sich von selbst, dass nur die Kirche das Recht über die Verwaltung aller Güter dieser Welt innehabe und somit auch das Recht, über deren Verteilung bzw. Zuordnung bestimmen zu können. Hier aber setzt die römisch-katholische Kirche als Maßstab nicht das Evangelium, sondern das hellenistische Naturrecht. Eine grundsätzlich nicht neue Idee, denn bereits der “Ober-Heilige” Thomas von Aquin definierte in seinem Standardwerk “summa theologiae” das Naturrecht als das bestimmende Recht.

ZWEITER TEIL DES ZWEITEN TEILS: L.65, C.3. Antwort auf Einwand 1:

Es erscheint unrechtmäßig, eine Sache als sein Eigentum zu besitzen. Denn alles, was dem Naturrecht widerspricht, ist unrechtmäßig. Nach dem Naturrecht sind alle Dinge Gemeingut, und der Besitz von Eigentum widerspricht dieser Gütergemeinschaft. Daher ist es unrechtmäßig, sich eine Sache anzueignen.

ZWEITER TEIL DES ZWEITEN TEILS: L.31, C.8. Antwort auf Einwand 3:

In äußerster Not sind alle Dinge Gemeingut. Daher darf jemand, der sich in einer solchen Notlage befindet, die Güter eines anderen nehmen, um sich selbst zu helfen, wenn er niemanden findet, der ihm etwas geben möchte. Aus demselben Grund darf jemand das, was einem anderen gehört, behalten und Almosen geben; oder sogar etwas nehmen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dem Bedürftigen zu helfen. Ist dies jedoch ohne Gefahr möglich, muss er die Zustimmung des Eigentümers einholen und dann dem Armen in äußerster Not helfen.

ZWEITER TEIL DES ZWEITEN TEILS: L.65, C.8. Einwand 3:

In Notfällen sind alle Dinge Gemeingut, sodass es keine Sünde zu sein scheint, sich das Eigentum eines anderen anzueignen, denn die Not hat es zu Gemeingut gemacht.

Antwort auf Einwand 3:
In einem ähnlichen Notfall kann ein Mann auch heimlich das Eigentum eines anderen nehmen, um seinem Nachbarn in Not zu helfen.

Kirche Roms legitimiert Verstoß gegen Gebote Gottes

Naturreligionen
Heidnische Naturverehrung gemäß Laudato Si’

Wer also “Not hat”, sei gemäß der römisch-katholischen Kirche dazu berechtigt, sich das Notwendige (Gewünschte?) einfach vom Besitzenden zu nehmen, egal ob offiziell oder heimlich. Dies sei aufgrund des Naturrechtes selbstverständlich und daher keinesfalls als eine Sünde zu bewerten. Das sagt zumindest das Naturrecht, aber was sagt das Evangelium?
– Du sollst nicht stehlen! (2. Moses 20,15)
– Du sollst nicht begehren das Haus deines Nächsten! Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten, noch seinen Knecht, noch seine Magd, noch sein Rind, noch seinen Esel, noch irgend etwas, das dein Nächster hat! (2. Moses 20,17).
Ganz klar ein direkter Verstoß gegen das 8te und 10te Gebot Gottes (Info). Von der römischen Kirche einfach für null und nichtig erklärt und durch das Naturrecht ersetzt.

Naturrecht ist Tradition

Die von Thomas von Aquin im 13ten Jahrhundert definierte Doktrin der römisch-katholischen Kirche hat Bestand bis zum heutigen Tage. Für das forcierte Vorantreiben dieser Soziallehre setzte Papst Leo XIII einen Meilenstein in der Neuzeit durch seine Enzyklika “rerum novarum” im Jahr 1891.

Papst Leo XIII

In Artikel 6 schreibt Leo XIII:
Denn jeder Mensch hat von Natur aus das Recht, Eigentum als sein Eigentum zu besitzen.

In den Artikeln 9 und 47 betont Leo XIII erneut das Naturrecht:
Auch hier haben wir einen weiteren Beweis dafür, dass das Privateigentum im Einklang mit dem Naturgesetz steht.
Das Recht auf Privateigentum leitet sich von der Natur ab, nicht vom Menschen; und der Staat hat das Recht, seine Verwendung allein im Interesse des Gemeinwohls zu kontrollieren, aber keinesfalls vollständig zu übernehmen.

Allerdings ist das Recht auf Eigentum dann doch nicht uneingeschränkt, so in Artikel 11:
Mit gutem Grund hat die allgemeine Meinung der Menschheit, die von den wenigen Andersdenkenden, die für die entgegengesetzte Ansicht gekämpft haben, wenig betroffen ist, im sorgfältigen Studium der Natur und in den Naturgesetzen die Grundlagen der Teilung des Eigentums gefunden, und die Praxis aller Zeiten hat das Prinzip des Privateigentums geweiht, da es in hervorragender Weise der menschlichen Natur entspricht und auf die unverkennbarste Weise zum Frieden und zur Ruhe des menschlichen Daseins beiträgt.

Hier unterstellt Leo XIII dem Menschen eine “naturgegebene Einsicht”, dass die Güter geteilt werden wollen.

gaudium et spes nach Vatikan II

Als ein Meilenstein der “veränderten römisch-katholischen Kirche” zählt das Zweite Vatikanische Konzil (1962 bis 1965). Wie sehr “verändert” sich diese Kirche in Bezug zur Soziallehre tatsächlich hat, belegt die Pastorale Konstitution “gaudium et spes” im Jahr 1965. Darin betont die Kirche “ihre engste Verbundenheit mit der Menschheitsfamilie” und erlaubt in Artikel 69:
Wer aber sich in äußerster Notlage befindet, hat das Recht, vom Reichtum anderer das Benötigte an sich zu bringen.

Papst Johannes-Paul II & Neuauflage

Papst Joh. Paul II.
Papst Joh. Paul II

Die uneingeschränkte Gültigkeit der katholischen Soziallehre, angestoßen von Thomas von Aquin, erneut ins Rollen gebracht von Leo XIII, belegte Papst Johannes-Paul II in seiner Enzyklika “laborem exercens” im Jahr 1981. Dort heißt es:
Unter diesem Gesichtspunkt also, im Hinblick auf die menschliche Arbeit und den gemeinsamen Zugang zu den Gütern, die dem Menschen zugedacht sind, ist unter den entsprechenden Bedingungen auch die Sozialisierung gewisser Produktionsmittel nicht auszuschließen. All diese Prinzipien hat die Kirche bei ihrer Unterweisung im Laufe der Jahrzehnte seit der Veröffentlichung der Enzyklika Rerum novarum immer betont, wobei sie sich auf Argumente bezog, die eine viel ältere Tradition formuliert hatte, zum Beispiel auf die bekannten Argumente der Summa Theologiae des heiligen Thomas von Aquin.

Dieses Naturrecht bezieht sich auf natürliche wie auch hergestellte Ressourcen und Güter:
In jedem System, unabhängig von dem ihm zugrundeliegenden konkreten Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit, bleibt die Bezahlung, das heißt der Lohn für die geleistete Arbeit, der konkrete Weg, der den meisten Menschen den Zugang zu jenen Gütern eröffnet, die zur gemeinsamen Nutznießung bestimmt sind, seien es die Güter der Natur, seien es die Erzeugnisse der Produktion.

Papst Johannes Paul II relativiert

Papst Johannes Paul II griff im Jahr 1987 erneut auf die Soziallehre in Bezug zu Privateigentum zurück und relativierte das vermeintlich uneingeschränkte Recht, überhaupt Eigentum besitzen zu dürfen. In der Enzyklika “sollicitudo rei socialis” heißt es im Artikel 42:
Man muß sich noch einmal das kennzeichnende Prinzip der christlichen Soziallehre vergegenwärtigen: Die Güter dieser Welt sind ursprünglich für alle bestimmt. Das Recht auf Privateigentum ist gültig und notwendig; es entwertet aber dieses Prinzip nicht: Auf ihm liegt in der Tat eine “soziale Hypothek”, das heißt, darin erkennt man eine soziale Funktion als innere Qualität, die genau auf dem Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter gründet und von dorther gerechtfertigt ist. Auch darf man bei diesem Einsatz für die Armen jene besondere Form der Armut nicht vergessen, wie sie der Entzug der Grundrechte der Person, insbesondere des Rechtes auf Religionsfreiheit bis zum Recht auf freie wirtschaftliche Initiative, darstellt.

Privateigentum “ja”, aber nur im Rahmen des Allgemeinwohles gemäß dem Naturrecht. Was genau das Allgemeinwohl ist und was es beinhaltet, bestimmt die Kirche.

Papst Benedikt XVI

Papst Benedikt
Papst Benedikt XVI

Wie sollte es auch anders sein, als dass auch Papst Benedikt XVI ein Verfechter des Naturrechtes ist. Dieses Naturrecht sei die “Quelle der Normen, die jeglichem menschlichen Gesetz vorangehen” und niemand habe das Recht, das Naturrecht anzutasten, geschweige diese aufzuheben, so Benedikt (Quelle).

Die Visionen des römisch-katholischen Naturrechts brachte Benedikt im September 2011 auch dem Deutschen Bundestag bei. Mit seiner Rede vor den Abgeordneten richtete der Pontifex auch die deutsche Politik der katholischen Soziallehre aus. “Natur und Vernunft” seien die wahren Rechtsquellen, so der Papst.

In seiner Enzyklika “caritas in veritate” (2009) erklärte Benedikt die Soziallehre als die Basis für die Evangelisierung, so in Arikel 15:
[…] Auf diese wichtigen Lehren gründet sich der missionarische Aspekt der Soziallehre der Kirche als wesentliches Element der Evangelisierung. Die Soziallehre der Kirche ist Glaubensverkündigung und Glaubenszeugnis. Sie ist Instrument und unverzichtbarer Ort der Erziehung zum Glauben.

Papst Franziskus

So “liberal” der jesuitische Papst Franziskus auch gewesen sein möge, mit seinen Enzykliken “laudato si'” und “fratelli tutti” bewies auch der Argentinier, dass er voll und ganz auf der Linie des Naturrechts liegt. Er sei ein Papst des Zweiten Vatikanischen Konzils, wie er selbst betonte und dabei stets die Worte “Menschheitsfamilie und Allgemeinwohl” auf den Lippen trug.

Aber Franziskus unternahm einen eher nicht beachteten, aber doch gewaltigen Schritt. Er bewegte die Welt hin zur angestrebten Synthese zwischen Evangelium und dem Gegenstück “Humanismus”. Das Ziel basiert auf Pantheismus bzw. Panentheimsus. Ein Welt-Ethos, der eine diffuse Gottheit in der Natur definiert. Begriffe wie “Mutter Erde und Gaia” sind derartige Schlüsselwörter für diese auf Theosophie basierende Lehre (Info).

Papst Leo XIV

Der seit Mai 2025 im Amt stehende Papst Leo XIV wählte seinen Namen bewusst, um damit die Fortsetzung der von Leo XIII ins Rollen gebrachte Soziallehre anzutreiben, ja sogar zuende zu führen. Er hielt sich auch nicht lange zurück, um seine anvisieren Ziele bekanntzugeben. Im Mittelpunkt stehen “Menschheitsfamilie und Sonntagsheiligung” (Info). Eine klare Ansage.

Die vermeintliche Rückkehr vom “Liberalismus des Franziskus” zum “Konservatismus des Benedikts” zeigte Leo XIV bereits bei seinem ersten Auftritt auf dem Balkon vor dem Petersplatz. Nach dem Aufruf “hebemus papam” erschien der frische Pontifex im identischen Gewand wie einst Papst Benedikt XVI. “Friede für die Welt” so sein erster Aufruf für den Grundstock einer im Sinne der katholischen Soziallehre geeinten “Menschheitsfamilie”.

Schwerpunkt Sonntags-Heiligung

Morgenröte
Die von Rom angebetete Sonne

Die Hervorhebung des Sonntages als zu heiligender Tag für die Religiösen und einen Tag des Familien- und Klimaschutzes für die Säkularen oder anderweitigen Religionsanhängern, ist der zweite gesetzte Schwerpunkt des Papsttums. Der Sonntag, der erste Tag der Woche, war bereits bei den ersten “Vätern” der römisch-katholischen Kirche äußerst wichtig. Seither führt diese Kirche gegen den biblischen Sabbat einen ununterbrochenen Kampf (Info).

Das Gegenüber ist schnell definiert. Gott fordert mit Seinem Vierten Gebot die Beachtung des 7ten Tages, den Samstag. Das Papsttum fordert dagegen die Einhaltung des ersten Tages der Woche, der Sonnen-Tag bzw. Sonntag. Es ist auch die Kirche selbst, welche die Änderung des Sabbats auf den Sonntag nicht nur offen zugibt, sondern sogar vehement verteidigt (Info).

So ist es auch nicht überraschend, dass die Päpste der Reihe nach “ihren” Sonntag stets betonen und sogar als Heils-entscheidend behandeln, auch im Sinne der Eucharistie (Info).

Papst Johannes-Paul II betont Sonntagsheiligung

Auch der polnische Papst legte einen erneut großen Schwerpunkt auf die Beachtung des Sonntages. Dies bekräftige der Pontifex in seiner Enzyklika “dies domini” im Jahr 1998. In Artikel 66 lautet es:

[…] Wenn die Kirche im Laufe der Jahrhunderte Gesetze über die Sonntagsruhe erlassen hat, hatte sie vor allem die Arbeit der Sklaven und der Arbeiter im Blick; nicht deshalb, weil es sich um eine weniger würdige Arbeit im Hinblick auf die geistlichen Anforderungen der sonntäglichen Praxis gehandelt hätte, sondern eher weil sie am dringendsten einer Regelung bedurfte, die ihre Last erleichterte und allen die Heiligung des Sonntags erlaubte. Unter diesem Gesichtspunkt bezeichnete mein Vorgänger Leo XIII. in der Enzyklika Rerum novarum die Sonntagsruhe als ein Recht des Arbeiters, das der Staat garantieren müsse.

Und in Artikel 67:
[…] Es ist darum natürlich, daß sich die Christen dafür einsetzen, daß auch unter den besonderen Gegebenheiten unserer Zeit die Zivilgesetzgebung ihrer Pflicht zur Heiligung des Sonntags Rechnung trägt. Es ist für sie jedenfalls eine Gewissenspflicht, die Sonntagsruhe so zu organisieren, daß ihnen die Teilnahme an der Eucharistiefeier möglich ist, indem sie sich jener Arbeiten und Tätigkeiten enthalten, die mit der Heiligung des Sonntags, mit der ihm eigenen Freude und mit der für Geist und Körper notwendigen Erholung unvereinbar sind.

“Häretiker”

Folter
Wo Häretiker regelmäßig landeten

Am 07. Juli 1998 veröffentlichte Detroit News online einen Beitrag über Papst Johannes-Paul II und sein Aufruf, den Sonntag zu beachten, wie dieser als Anbetungstag vorgeschrieben sei. Es handelte sich schließlich um den “Tag des Herrn” (Info). Der Sonntag sei zu einem reinen “Wochenend-Gefühl” verkommen, so die Beschwerde des Papstes. Dabei müsse der Sonntag geheiligt werden, über alles andere, und dies durch die Teilnahme an der “Heiligen Messe”. Ein jeder, der dieses Sonntagsgebot verletze, müsse als ein Häretiker bestraft werden, so der Pontifex.

Was die Kirche Roms als Häretiker versteht, hat diese Einrichtung unzählige Male bewiesen. Nicht das Abweichen vom Evangelium ist ausschlaggebend, sondern das Abweichen von ihren Traditionen bzw. Katechismus. Wer nicht reuig zurückkehrte und nicht von dem von dieser Kirche als Häresie bewerteten Glauben abkehrte, wurde regelmäßig der Staatsgewalt zur Exekution übergeben.

Benedikt XVI über den Sonntag

Ohne Sonntag können wir nicht leben, so Benedikt XVI beim Angelus am 22. Mai 2005. Insbesondere die Pfarrgemeinden seien nun dazu aufgerufen, die “Schönheit des Sonntags” wiederzuentdecken. “Haltet den Sonntag heilig!”, so sein Aufruf beim Angelus am 5. Februar 2006.

Während seines Angelus am 12. Juli 2009 erklärte Benedikt den Sonntag als ein “Gut für den Menschen”. Für die “Christen” sei dies ein Tag des Gebetes, um auch die geistlichen Kräfte zu erneuern.

Franziskus über den Sonntag

Mit seiner Enzyklika “laudato si'” (2015) hob Papst Franziskus nicht nur den Sonntag als gesondert zu beachtenden Tag hervor, sondern ließ von seinen jesuitischen Stallkollegen auch gleich neue “10 Grüne Gebote” definieren (Info).

In Artikel 237 betont Franziskus:
Am Sonntag hat die Teilnahme an der Eucharistie eine besondere Bedeutung. Dieser Tag wird wie der jüdische Sabbat als ein Tag der Heilung der Beziehungen des Menschen zu Gott, zu sich selbst, zu den anderen und zur Welt gewährt. Der Sonntag ist der Tag der Auferstehung, der „erste Tag“ der neuen Schöpfung, deren Erstlingsfrucht die auferstandene Menschheit des Herrn ist, ein Unterpfand für die endgültige Verklärung der gesamten erschaffenen Wirklichkeit.

Dem Ziel bereits sehr nahe

Sei es die römisch-katholische Soziallehre oder das Vorschreiben des zu heiligenden Sonntages, in welcher Form auch immer. Beide Einzel-Aspekte sind direkte Angriffe gegen die Gebote Gottes. Für den Atheisten und auch den Angehörigen anderer Religionen erscheinen die Gebotsverstoße als irrelevant. Das ändert aber überhaupt nichts an der einfachen Tatsache, eben diese Gebote Gottes am Ende sogar willentlich und dauerhaft zu übertreten.

Gesetzestexte
Das Gesetz ist in der Bibel

Das Evangelium vermag sehr wohl zu unterscheiden, worin der Beweggrund für die Übertretung des Gesetzes Gottes liegt. Ob dies aus Gründen des (irrigen) Glaubens liegt, oder auch im Unglauben einfach die gegen Gott gerichtete Gesetzgebung zu befolgen. Der Unterschied liegt lediglich darin, ob das “Malzeichen des Tieres” auf der Stirn (Glauben) oder auf der Hand (Handlung) landet. Beides ist schlecht (Info).

Das, was dem Papsttum noch zur Umsetzung ihrer Gesetzgebung fehlt, ist die uneingeschränkte Macht, wie diese im Mittelalter vorlag. Aber das “Tier aus der Erde” ist bereits höchst aktiv damit beschäftigt, die Kluft der gegenwärtigen Trennung zwischen Kirche und Staat hoch-offiziell aufzulösen (Info). Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis päpstliche Gesetze auf nationalen, staatlichen Ebenen umgesetzt sind.

Und es bewirkt, daß allen, den Kleinen und den Großen, den Reichen und den Armen, den Freien und den Knechten, ein Malzeichen gegeben wird auf ihre rechte Hand oder auf ihre Stirn, 17 und daß niemand kaufen oder verkaufen kann als nur der, welcher das Malzeichen hat oder den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Offenbarung 13,16-17

Bibelverse aus Schlachter 2000

Zwei Fallen – Katholische Soziallehre & Sonntags-Beachtung
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