Zahl der Abtreibungen im Jahr 2023 auf 106.000 Fälle angestiegen

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Im Jahr 2023 ist die Zahl der in Deutschland vorgenommenen Abtreibungen (sog. Schwangerschaftsabbrüche) wieder angestiegen. Bei 96 Prozent aller Fälle lagen weder medizinische Gründe noch ein Sexualdelikt vor.

Konstant hohes Niveau

Volles Glas
Abtreibungszahlen stets um die 100.000

In Deutschland ist die Zahl der sog. Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Prozent angestiegen, so die Meldung des Bundesamts für Statistik (Destatis). Damit wurden im Jahr 2023 in Deutschland insgesamt rund 106.000 ungeborene Kinder abgetrieben. Bereits im Vorjahr lag der Anstieg gegenüber 2021 bei 9,9 Prozent. Im Jahr 2022 lag die Zahl bei ca. 202.000 und im Jahr 2021 bei rund 95.000 Tötungen ungeborener Kinder. Das Niveau ist in den vergangenen Jahren auf etwa gleicher Höhe verblieben. Die höchste Zahl war im Jahr 2012 mit rund 107.000 Abtreibungen.

Rund 70 Prozent der Fälle betraf im Jahr 2023 demnach Frauen im Alter zwischen 18 und 34 Jahre. In der Altersgruppe 35 bis 39 Jahre lag der Anteil bei 19 Prozent. Frauen, die älter als 40 Jahre als waren, nahmen in 2023 einen Anteil von 8 Prozent ein. Teenager im Alter von weniger als 18 Jahre hatten einen Anteil von 3 Prozent aller Fälle. Bei 42 Prozent aller 106.000 vorgeburtlicher Kindstötungen im Jahr 2023 lag die erste Schwangerschaft vor.

Pharmas „Goldgrube“

Bei 96 Prozent aller im Jahr 2023 in Deutschland vorgenommenen Abtreibungen lag eine vorab vorgenommene Beratung vor. Lediglich bei 4 Prozent aller Fälle lag ein medizinischer Grund oder ein Sexualdelikt vor. Die Eingriffe nahmen zu 84 Prozent OP-Zentren oder Arztpraxen vor und 14 Prozent ein Krankenhaus in ambulanter Behandlung. 48 Prozent der Maßnahmen betrafen mechanische Eingriffe (Absaugungen) und 38 Prozent der Fälle wurden mit dem Mittel Mifegyne® durchgeführt.

Der Hersteller bzw. Vertreiber des Mittels Mifegyne® ist das Unternehmen Nordic Pharma Suisse. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Ismaning, südlich von München, in Deutschland (Quelle).

Derzeitige Rechtslage

Grundsätzlich ist die Abtreibung im Bundesgebiet eine strafbare Handlung (§218 Strafgesetzbuch). Der Regelfall setzt die Grenze bis zur 12ten Schwangerschaftswoche und erst dann straffrei, wenn vorher eine Beratung von einer staatlich anerkannten Beratungsstelle stattgefunden hatte. Abtreibungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nur in gesonderten Fällen zulässig (Quelle).

Wohl noch nicht genug

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Ob jene dies auch bei den ‚Injektions-Kampagnen“ forderten?

Bei 106.000 Abtreibungen pro Jahr, waren dies in 2023 im Schnitt 290 Abtreibungen pro Tag und damit ebenfalls 290 Beratungen pro Tag. Für das Pharmaunternehmen bedeutete dies den Verkauf von mindestens 40.280 Tabletten im Jahr, bzw. 110 pro Tag.

Als wenn dies noch nicht ausreichend sei, wird schon seit vielen Jahren gefordert, dass der Paragraf 218 gestrichen werde. Die derzeit zur Geltung gebrachte Regelung sei ein „fauler Kompromiss“, so die Stimmen der Abtreibungs-Verfechter. Es müsse nun endlich das „Recht auf den eigenen Körper“ hergestellt werden, so die Forderungen. Im Gespräch ist eine grundsätzliche Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zum Ende des 3ten Schwangerschaftsmonats.

Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) erklärte im Oktober 2023, dass angesichts des „Rechts für Abtreibung“ das ungeborene Kind lediglich ein nur zunehmendes Recht auf Leben habe (Info). Die Bundesregierung stellt sich offenbar auf eine ansteigende Zahl von Tötungen ungeborener Kinder ein, da für angehende Ärzte ein Pflichtprogramm zur Ausbildung für Abtreibungen im Gespräch sind (Info).

Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: »Du sollst nicht töten!«, wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.
Matthäus 5,21

Bibelverse aus Schlachter 2000

Zahl der Abtreibungen im Jahr 2023 auf 106.000 Fälle angestiegen
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