Pastor Olaf Latzel wegen „Volksverhetzung“ vor Oberlandesgericht

Gerichtsurteil

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Der evangelische Pastor Olaf Latzel muss erneut vor Gericht. Es geht nun vor das Oberlandesgericht wegen des Vorwurfs der „Volksverhetzung“. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Revision eingelegt.

Update: Oberlandesgericht hebt Freispruch auf

Freispruch Latzels nicht akzeptiert

Gerichtsurteil
Wegen Bibeltreue vor Gericht gelandet

Die Aussagen der Heiligen Schrift auszusprechen, für diese einzustehen und diese auch noch zu verteidigen, ist inzwischen zu einem gefährlichen Unterfangen geworden. Egal ob in Deutschland oder in anderen Ländern, alleine das Zitieren von Bibelversen, die gegen die „woke“ Ideologie stehen, kann zu ernsthaften Konsequenzen führen.

Dies musste auch der Pastor der evangelischen Kirche der St. Martini Gemeinde in Bremen feststellen. Ihm wird „Volksverhetzung“ vorgeworfen und ist auch angeklagt worden. Latzel soll die Öffentlichkeit bei einer Veranstaltung gegen Transgender und Homosexuelle gehetzt haben. Seine Aussagen stützen sich zwar auf die Inhalte der Bibel, aber in seiner Darstellung entwickelte der Pastor seinen „eigenen Stil“. Die Ideologie der Mehrgeschlechtlichkeit bezeichnete Latzel als „Genderdreck“ und im Zusammenhang mit „Christopher-Street-Day“ deutete er auf „überall herumlaufende Verbrecher“. Die Homosexualität bezeichnete Latzel als „Degenerationsformen von Gesellschaft“.

Landesgericht sprach Latzel frei

Das letzte Urteil zur vorgeworfenen „Volksverhetzung“ fällte das Landgericht Bremen im Mai und sprach den angeklagten Olaf Latzel frei. Dies wollte jedoch die (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren und ging in Revision. Am Donnerstag folgt die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Bremen. Für diese Verhandlung werde auf neue Beweisaufnahmen verzichtet. Vielmehr werden die Positionen von Latzes und die des Staatsanwaltes angehört werden. Unterm Strich geht es um die Feststellung, ob im vorangegangenen Urteil Rechtsfehler enthalten sind.

Im Falle einer Abweisung seitens des Oberlandesgerichtes wäre das Urteil des Landesgerichts rechtskräftig und der Freispruch perfekt. Andernfalls bliebe noch die Aufnahme eines Verfahrens und die Rückweisung an das Landesgericht.

Die katholische Kirche handhabt den Fall der Homosexualität ohnehin fern der Bibel. Die Kleriker argumentieren dagegen mit dem Naturrecht.

Die Bandagen werden angezogen

Die finnische Politikerin Päivi Räsänen wurde vor Gericht gezerrt, weil sie per Twitter zur Homosexualität Bibeltexte veröffentlichte (Zitate).

Die Berliner Staatsanwaltschaft veranlasste eine Hausdurchsuchung weil die Besitzerin eines koreanischen Restaurants Bibelverse aushing, die gegen die Homosexualität sprechen (3. Mose 18,22). Das Landgericht Berlin entschied, dass der Anfangsverdacht der „Volksverhetzung“ nicht vorhanden war. Die Hausdurchsuchung war daher illegal.

Pastor Olaf Latzel wegen „Volksverhetzung“ vor Oberlandesgericht
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