Eine Mehrheit der Bundesbewohner würde die elektronische Patientenakte befürworten. Vorerst ist diese noch freiwillig nutzbar. Die Aktivierung zum Auslesen der sensiblen Daten muss derzeit vom Inhaber freigeschaltet werden. Wie lange diese Freiwilligkeit Bestand hat, darf abgewartet werden.
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Nur Minderheit lehnt elektronische Patientenakte ab

Nutzung Patientenakte soll (vorerst) freiwillig sein
Vorerkrankungen, ärztliche Behandlungen und verordnete Medikamente. Alle diese Daten können „einfach und bequem“ in der elektronischen Patientenakte mitgetragen und bei Bedarf ebenso einfach ausgehändigt werden. Eine derartige Patientenakte ist längst im Umlauf, auf Freiwilligenbasis, noch. Es scheint, als wenn diese elektronische Patientenakte einen großen Zulauf haben könnte, wenn einst vollständig in „Gesundheitssystem“ vollständig implementiert. Eine von der Bertelsmann-Stiftung beauftragte Kantar-Umfrage habe ergeben, dass rund drei Viertel der Befragten eine solche mit persönlichen Informationen vollgestopfte Patientenakte nutzen wollten. Lediglich 18 Prozent seien gegen einen solchen Datenspeicher und 7 Prozent zeigten sich unentschlossen. Die repräsentative Umfrage schloss bereits 14-Jährige mit ein.
Elektronische Patientenakte mit Smartphone-App
Die vor rund zwei Jahren von den gesetzlichen Krankenversicherungen (Krankenkassen) eingeführte elektronische Patientenakte (ePA) wird anhand einer App auf dem Smartphone verwirklicht. Ärzte haben demnach keinen automatischen Zugriff auf die enthaltenen Daten. Die elektronisch gespeicherten Patientendaten müssen vom Inhaber vor dem Zugriff darauf gemäß dem Opt-in-Verfahren freigeschaltet werden. Ginge es nach der Bundesregierung, wird künftig ein jeder Krankenversicherte eine bereits aktivierte elektronische Patientenakte erhalten. Nach wie vor ist von Freiwilligkeit die Rede. Wer diese Funktion nicht haben möchte, könne gemäß Opt-out-Verfahren widersprechen. Eine Mehrheit (65 %) der Befragten würde die Variante mit Widerspruch bevorzugen, so das Umfrageergebnis. Dieses Opt-out-Verfahren werde sogar von denen, die eine solche Patientenakte ablehnten, anteilig von 42 Prozent befürwortet.
Etwas weniger als die Hälfte (48 %) äußerste Bedenken im Bezug zur Datensicherheit. Immerhin handelt es sich mit den Daten auf der elektronischen Patientenakte um sehr sensible und intime Details.
Wie lange wird die Freiwilligkeit anhalten?
Ein gutes Beispiel für die Grenzen der Freiwilligkeit zeigt der Personalausweis auf. Schon seit vielen Jahren schlummerte auf dem Personalausweis ein Chip mit sog. eID-Funktion, welcher das elektronische Auslesen der Personendaten ermöglichte. Anfänglich konnte der Chip, falsch gewünscht, per Opt-in-Verfahren vom Inhaber aktiviert werden. Offensichtlich war der Bundesregierung der Zuspruch zu gering. Kurzerhand entschied man sich, die eID-Funktion ab 2017 automatisch zu aktivieren. Eine Opt-out-Funktion ist nicht vorgesehen.