Olli Dürr Gesell. Entwicklungen Missbrauch in kath. Kirche – Halbherzige Entschuldigungen

Missbrauch in kath. Kirche – Halbherzige Entschuldigungen

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Die stets zögerlichen Entschuldigungen der röm. kath. Kirche zu den aufgedeckten Missbrauchsfällen innerhalb der Kirchen vermitteln den Eindruck, dass man das Gras am liebsten so schnell wie möglich darüber wachsen lassen wolle. Echte Aufarbeitung, geschweige interne Prävention und Reformen erscheinen eher ausgeschlossen.

Update: Zwischenstand der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle bis 2022.

Man bereut offenbar nur das, was bekannt wurde

Missbrauch

Dunkelziffer dürfte weit höher sein

Nachdem die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der Erzdiözese München und Freising bereits eine geraume Zeit in Anspruch nahm, brauchte es „nur“ ein weiteres Jahr nach der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens, bis sich Kardinal Reinhard Marx erneut zu Wort meldete. Er bat bei einer Pressekonferenz die Opfer sexualisierter Gewalt ein weiteres mal um Verzeihung, wie katholisch.de berichtete. Marx sehe sich „für das mit den Taten verbundene Leid immer in der Verantwortung stehen“. Das was geschehen ist, kann nicht rückgängig gemacht werden. Dennoch müsse jetzt und auch in der Zukunft anders gehandelt werden. „Und das tue ich, und das kann ich immer wieder verbessern“, so Marx. Der Erzbischof betonte, er befinde sich auf dem Weg.

Das größte Versäumnis lag demnach darin, dass „die Perspektive der Betroffenen anfänglich zu wenig berücksichtigt worden“ seien. Die Kirche müsse dies selbstkritisch einräumen. Marx schloss sich dem mit ein. Entscheidend sei nun die Berücksichtigung von Bedürfnissen, Belangen und Impulse der Betroffenen in den Bereichen Aufarbeitung und Vorbeugung.

Marx rief die Betroffenen von Grenzverletzungen, Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch kirchliche Mitarbeiter dazu auf, sich bei den unabhängigen externen Ansprechpersonen zu melden.

Nun sei die Kirche herausgefordert, sich zu verändern, so Marx. Nun gehe es darum, trotz aller Vorkommnisse für die Menschen ein Zeichen der Hoffnung zu sein.

Missbrauchsgutachten – „Bilanz des Schreckens“

Das Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl wurde am 20. Januar 2022 vorgestellt. Der Untersuchungszeitraum umfasst die Jahre zwischen 1945 und 2019. Im Fokus lagen sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch hauptamtliche Bedienstete und Kleriker im Bereich der Erzdiözese München und Freising. Aus dem Gutachten gehe hervor, dass es derartige Vorfälle während sämtlicher Erzbischöfe gegeben habe. Darunter sind 42 Fälle, welche bei noch derzeit lebenden kirchlichen Verantwortungsträgern vorgefallen sind. Erfasst wurden 497 Betroffene und zu den mutmaßlichen Tätern zählen 173 Priester. Die Gesamtanzahl der mutmaßlichen Täter liege bei 235. Das Resümee der Anwaltskanzlei lautete „Bilanz des Schreckens“.

Phrasen sind weder hilfreich noch präventiv

Die Worthülsen des Erzbischofs können nicht darüber hinweg täuschen, dass sein Anliegen, eine zum Besseren veränderte kath. Kirche, so aussichtslos ist wie die Veränderung von „ex cathedra“ ausgesprochenen Dogmen.

Zur Erinnerung:

Das Selbstverständnis des Papsttums ist die „gottgleiche“ Stellvertretung Jesu auf Erden. Bereits im Jahr 1302 drückte dies Papst Bonifatius VIII. mit seiner Bulle „unam sanctam“ unmissverständlich aus. In diesem Schreiben setzte er fest, dass sämtliche Lebewesen auf der Erde dem Papst unterworfen seien. Der Bischof von Rom erhob sich zum Herrscher der Welt und habe damit das Recht auf die vollständige Kontrolle über den gesamten Planeten.

Anhand der Bulle „romanus pontifex“ im Jahr 1455 entzog Papst Nikolaus V. jedem neugeborenen Kind das Recht auf Eigentum.

Papst Sixtus IV. setzte noch eines oben drauf und erließ durch seine Bulle „aeterni regis“ im Jahr 1481 das Eigentumsrecht über den Körper eines jeden Kindes. Der Mensch selbst habe kein Eigentumsrecht über seinen Körper, sondern muss sich in seiner Rolle der Knechtschaft unterwerfen.

Dem Papst Paul III. war dies alles noch nicht genug und beanspruchte im Jahr 1537 auch die Seele eines jeden Kindes. Die Seele sei von nun an Eigentum der Röm. Kath. Kirche.

Über die „Natur“ der röm. kath. Kirche waren sich schon sehr früh zahlreiche Geistliche einig.

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