Mit dem „Heiligen Jahr 2025“ bringt Papst Franziskus wieder seine ganze Barmherzigkeit zur Geltung. Ein vollkommener Ablass sei möglich. Dies aber nur nach Erfüllung eines ganzen Heiden-Maßnahmenpaketes.
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Vollkommener Ablass möglich
Zum ausgerufenen „Heiligen Jahr 2025“ haben gläubige Katholiken wieder die Gelegenheit, sich die Zeit im Fegefeuer zu verkürzen. Das Verteilen von Ablässen durch den Pontifex floriert nach wie vor. Die mit den am 31. Oktober 1517 angeschlagenen 95 Thesen an der Schlosskirche zu Wittenberg begonnenen Proteststimmen gegen diesen Ablasshandel der römisch-katholischen Kirche sind inzwischen vollends verstummt. Es gibt keinen Protest mehr (Info).
Das „Heilige Jahr 2025“ ist seitens der römischen Kirche ein Anlass für einen Jubiläumsablass. Allerdings gibt es diese Verkürzung der Zeit im Fegefeuer nicht einfach so. Hier müssen die Gläubigen schon eine gewisse Leistung erbringen. Keine „Leistung und ohne Gegenleistung“, so das Motto des Heiligen Stuhls. Der Vatikan hat inzwischen die Bedingungen für den Erhalt eines Ablasses veröffentlicht (Quelle). Ein Maßnahmenpaket, welches von den gläubigen Katholiken einzuhalten gilt. Ansonsten bleibt die Zeit des Strafmaßes im Fegefeuer bestehen.
Voraussetzungen für Ablass
Grundsätzlich gilt dieser Jubiläumsablass nur für getaufte Katholiken. Das versteht sich wohl von selbst. Darüber hinaus darf der Gläubige auch nicht von der Kommunion ausgeschlossen, also exkommuniziert sein. Zusätzlich benötigt der Katholik den Segen seines Priesters des Vertrauens, der nach gebeichteten Sünden die Absolution erteilte. Wie immer steht auch hier die Teilnahme an der Eucharistie im Mittelpunkt und ist deshalb ebenfalls eine Voraussetzung, um sich die Fegefeuer-Zeit durch einen Jubiläumsablass verkürzen zu können.
Mit dem Schreiben erinnert der Vatikan die Beichtväter an ihre Pflichten. Sie sind dazu angehalten, die Gläubigen „liebevoll über die Schwere der Sünden“ zu belehren. Diese Belehrung müsse aber mit Vorbehalt und Tadel belegt werden. Der Beichtvater muss hierzu geeignete Bußmaßnahmen festlegen und die Gläubigen zur Wiedergutmachung auffordern.
Sind diese grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, dann darf der Gläubige für den Erhalt eines Ablasses hoffnungsvoll zu Werke gehen. Hierzu hat der Vatikan einen kleinen Katalog zusammengestellt.
Eine fromme Wallfahrt
Der Pontifex, innerhalb der Kirche auch als „Heiliger Vater“ bezeichnet, gewährt den Ablass nach einer „frommen Wallfahrt“. Als Ziele sind festgelegt:
Rom – Dort stehen der „Heiligste Erlöser“ im Lateran, die vier päpstlichen Basiliken St. Peter im Vatikan, St. Paul vor den Mauern und St. Maria Maggiore zur Verfügung.
Heilige Land – Wer in voller Hoffnung nach Israel pilgert, kann sich das Heilige Grab in Jerusalem, die Geburtskirche in Bethlehem und die Verkündigungskirche in Nazareth erwählen.
Alternative Regionen – Weiterhin steht den Pilgern für den hoffnungsvoll erwirkten Jubiläumsablass in ihren jeweiligen Regionen eine Stätte, die vom örtlichen Ordinarius bestimmt wurde. Dies sind in der Regel ausgesuchte Kirchen oder anderweitige „heilige Stätten“. Darüber wird die „Kirche vor Ort“ Auskunft geben.
Mit dem einfachen Hinspazieren zu einem der Pilger-Domizile ist es aber nicht getan. Am Ziel angekommen, steht wiederum die „heilige Messe“ in der Pflicht. Dies sei für die Versöhnung und zur Vergebung der Sünden gedacht. Auf dem Programm stünden dann noch eine rituelle Messe zur Spendung der Sakramente, Krankensalbung, Stundengebet, marianischer Rosenkranz, Bußfeier mit abschließender Einzel-Beichte.
Heilige Stätten fromm besuchen
Wer es mit dem Pilgern nicht so hat, bzw. nicht dazu in der Lage ist, bleibt für den Erhalt des Jubiläumsablasses auch der Besuch eines der für das „Heilige Jahr 2025“ ausgesuchten „heiligen Stätte“. Egal, ob als Einzelner oder in einer Gruppe. Hauptsache fromm. Hin und gleich wieder weg ist aber nicht angedacht. Besucher müssen schon in dieser Stätte des Jubiläums eine „angemessene Zeitspanne“ verweilen, und zwar in „eucharistischer Anbetung und Meditation“. Das ganz Ritual muss mit dem Vaterunser abgeschlossen werden. Zur Pflicht zählen auch das Glaubensbekenntnis und die Anrufung Marias.
Es bliebe auch Hoffnung für alle gläubigen Katholiken, wenn sie weder in der Lage sind, eine Pilgerfahrt anzugehen, noch einen „frommen Besuch“ zu unternehmen. Hierzu muss der Gläubige „wirklich reuig“ sein. Diese können den Jubiläumsablass erhalten, wenn sie im Geiste mit den an eines der „heiligen Stätten“ anwesenden Gläubigen verbunden sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Worte des Pontifex oder des Diözesanbischofs über die Medien verbreitet werden. Für jene gilt das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis und weitere Gebete, die den Zielen des „Heiligen Jahres“.
Gute Werke
Einen Ablass erhalten können Gläubige auch, wenn sie „in frommer Gesinnung“ an Fortbildungsveranstaltungen über die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und den Katechismus der Katholischen Kirche teilnehmen. Auch die fromme Teilnahme an Volksmissionen und Exerzitien eröffnet den Weg für einen Jubiläumsablass. Diese Veranstaltungen werden gemäß dem Willen des Papstes in einer Kirche oder in anderen geeigneten Orten stattfinden.
Sonderkontingent – 2 Ablässe pro Tag
Der Ablass ist gemäß römischer Kirche an „Werke der Barmherzigkeit und der Buße“ gebunden. Eigentlich wird in der römisch-katholischen Kirche nur 1 Ablass pro Tag gewährt. Aber anlässlich des „Heiligen Jahres 2025“ dürfen es auch 2 Ablässe pro Tag sein. Aber! Während der erste vollkommene Ablass für einen selbst verwendet werden darf, kann der zweite Ablass ausschließlich für einen Verstorbenen angewandt werden. Dies ermögliche jedoch den Gläubigen, die „lobenswerte Übung übernatürlicher Nächstenliebe“ zu vollziehen. Gläubige, die noch auf der Erde leben, zusammen, mit jenen, „die ihren Weg bereits vollendet haben, im mystischen Leib Christi vereint sind.“
Das ganze heidnische Läster-Paket
So ein „Heiliges Jahr“ der römisch-katholischen Kirche wird offenbar dazu genutzt, um das gesamte Arsenal der Überheblichkeit und Blasphemie zur Wirkung kommen zu lassen. So ziemlich alles dabei, was diesen in der Bibel als bezeichneter „Mensch der Sünde“ ausmacht.
Das ganze Paket des praktizierten Heidentums enthält:
– Pilgern
– Fegefeuer-Konzept
– Ablass (-handel)
– Eucharistie
– Sündenvergebung durch Priester
– Anrufung Marias
– Toten-Kult
– Rosenkranz
– Mystischer Leib Christi
Pilgern
Das Christentum gemäß dem Evangelium kennt das Pilgern zu „heiligen Stätten“ nicht. Diese Praxis war bzw. ist stets ein Ritual des Heidentums, bereits in der Antike entstanden. Als die Jünger mit Jesus Christus durchs Land zogen und auch in der Zeit nach Jesu Himmelfahrt, dann ausschließlich für die Verbreitung des Evangeliums. Niemals aber für das vermeintliche Erlangen irgendeines Heils nach Ankunft einer definierten „heiligen Stätte“.
Fegefeuer-Konzept
Das Fegefeuer-Konzept ist eine Exklusivität der römisch-katholischen Kirche. In der Bibel ist davon nichts zu finden. Diese Idee sorgte primär für die notwendige Angst der Menschen, damit diese sich dem Heidentum des Katholizismus unterwerfen und dazu die Beförderung des einst monetär äußerst einträglichen Ablasshandels. Fegefeuer, Ablässe und nicht zuletzt das katholische Bild der Hölle trugen enorm dazu bei, in den Köpfen der Menschen ein völlig falsches Gottes-Bild zu erzeugen (Info).
Eucharistie
Die Eucharistie nimmt in der römisch-katholischen Kirche nicht zufällig eine zentrale Rolle ein. Dieses Ritual ist die Bündelung der Blasphemie gegen Gott und größtmögliche Verhöhnung Jesu Christi – Mehr Infos.
Sündenvergebung
„Wer kann Sünden vergeben als Gott allein?“, so fragten sogar die Pharisäer. In der Tat. Sünden sind Übertretungen des Gesetzes Gottes. Doch die römisch-katholische Kirche maßt sich an, diese Sünden durch einen sündhaften Menschen, den Priester, einfach vergeben zu können. Gott habe sich sogar den Entscheidungen des Priesters zu fügen, so die katholische Lehre. Dies ist aber nur ein gewichtiger Punkt innerhalb der Lästerlichkeiten dieser Kirche (Info).
Marien-Verehrung
Die „Mutter Gottes“, die gemäß ebenso exklusiver katholischer Lehre in den Himmel hinaufgefahren sei und dort als Königin residiere. Die Fürsprecherin zwischen dem Priester und Jesus. „Niemand kommt zum Vater als nur durch mich“, so Jesus Christus in Johannes 14,6. Doch für die Kirche Roms komme der Mensch zum Vater nur durch die Kirche, dem Priester, Maria (alternativ „Heilige“) und erst dann zu Jesus. Es ist offenkundig, dass die katholische Maria lediglich der Deckmantel der insgeheim verehrten ägyptischen Heiden-Göttin Isis darstellt – Mehr Infos.
Mit der ägyptischen Mythologie ist ohnehin der von dieser Kirche praktizierte Toten-Kult verbunden. Die Bibel spricht aber eine klare Sprache. Es kann diese angehimmelten „Heiligen“ überhaupt nicht geben, da der Mensch überhaupt nicht über eine unsterbliche Seele verfügt (Info).
Rosenkranz
Das Rosenkranzgebet in seinen unterschiedlichen Formen ist ein Relikt des Heidentums. Ein endloses Geplappere von Gebetsformeln. „Ihr sollt nicht plappern wie die Heiden“, so die Bibel – Infos.
Mystische Leib Christi
Der sog. mystische Leib Christi hat es in sich. Sehr versteckt ist in dieser Lehre enthalten, dass Jesus Christus nicht in Fleisch gekommen sei. Dies sei nur aufgrund der „Unbeflecktheit“ Marias möglich gewesen (Leugnung – Mehr Infos). Aber genau durch diese Lehre belegt die römisch-katholische Kirche, was sie tatsächlich darstellt, wie es in 2. Johannes 1,7 beschrieben ist:
„Denn viele Verführer sind in die Welt hineingekommen, die nicht bekennen, daß Jesus Christus im Fleisch gekommen ist – das ist der Verführer und der Antichrist.„
Die Beweislage ist ohnehin erdrückend. Man muss sie nur sehen wollen – Infos.
Und er wird sein Prachtzelt zwischen dem Meer und dem herrlichen Berg des Heiligtums aufschlagen; da wird er sein Ende finden, und niemand wird ihm helfen.
Daniel 11,45
Bibelverse aus Schlachter 2000