Olli Dürr Ernährung Krabbeltiere im Essen – Hausgrille und Getreideschimmelkäfer

Krabbeltiere im Essen – Hausgrille und Getreideschimmelkäfer

Krabbeltiere im Essen – Hausgrille und Getreideschimmelkäfer post thumbnail image

English


Immer mehr sog. Lebensmittel in den Verkaufsregalen enthalten Zutaten, die man noch vor nicht zu langer Zeit eher in Albträumen statt auf der Pizza verortet hatte. Krabbeltiere im Essen. Die EU erlaubte die Erweiterung der erlaubten Insektenverarbeitung um die Hausgrille und den Getreideschimmelkäfer.

Insekten sind nichts für jedermann/frau

Insektennahrung

Maden, Käfer, Hüpfer, Fliegen - Was alles ins Essen mit rein soll

Insekten in Lebensmittel. Eine Vorstellung, die so manchen Konsumenten ins nackte Grausen versetzt. Was in anderen Kulturen, so z.B. in Südost-Asien eine Selbstverständlichkeit ist, muss noch lange nicht eine Alltagsbeilage auf europäischen Tischen serviert werden. „Das Auge isst mit“, so ein Spruch, aber allein das Wissen über zermahlte und pulverisierte Krabbeltiere als Zutat der Speise, vermag den einen und anderen Hals durchaus zuzuschnüren.

Am 26. Januar 2023 fiel der Startschuss seitens Brüssel für die erweiterte Erlaubnis, in die Nahrungsmittel u.a. Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) und Hausgrillen (Acheta domesticus) mit hineinzupacken. Erlaubt als Essenszutat sind bereits im Bundesgebiet auch Mehlwürmer (Tenebrio molitor) sowie europäische Wanderheuschrecken (Locusta migratoria). In Aussicht stehen noch als „besondere Ergänzung“ die Schwarze Soldatenfliege (Hermetia illucens) und die männlichen Larven der Honigbiene (Apis mellifera).

Im Vordergrund dieser Freigabe von Insekten im Essen steht natürlich der Klimaschutz. Die Aufzucht, bzw. das Einsammeln von Klein-Gekrabbel verursachen weitaus weniger CO₂-Emissionen als die Zucht und das Halten von Vieh für die Fleischproduktion, so zumindest die These. Das kann allerdings nur solange aufrechterhalten bleiben, solange das für das Pflanzenwachstum essenzielle Kohlendioxid, welches einen Anteil von 0,038 % in der Atmosphäre einnimmt, als klimaschädlich deklariert wird.

Insekten in Nahrung mit Risiken behaftet

Bereits im Herbst 2020 warnten Verbraucherschützer vor noch nicht absehbaren Risiken durch den Verzehr von Insekten. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern wies darauf hin, dass durch den Konsum von Insekten allergische Reaktionen ausgelöst werden könnten. Schon in der Untersuchung vor gut zwei Jahren stießen die Verbraucherschützer auf anteilig nur 72 Prozent der untersuchten Produkte, welche einen Hinweis für Allergiker gegen Hausstaubmilben aufwiesen. Bei weniger als die Hälfte der Produkte war ein Hinweis für Weichtierallergiker aufgedruckt.

Kennzeichnung Hausgrille & Getreideschimmelkäfer

Die Hersteller derartiger Körperfüllstoffe sind dazu angehalten, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Es versteht sich von selbst, dass die bekannten Insektennamen eher umgangen und dafür die zoologischen Bezeichnungen Anwendungen finden.

So gilt für die Hausgrille:
„teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus“

und für den Getreideschimmelkäfer:
„gefrorene Larven (oder Paste) aus Larven von Alphitobius diaperinus“
oder
„getrocknete Larven (oder Pulver) aus Larven von Alphitobius diaperinus“

Voraussichtlich werden diese neu zugelassenen Krabbel-Tierchen entsprechend verarbeitet zu finden sein u.a. in Zerealien, Pizza, Schokolade, Brötchen / Semmeln, Nudeln, Fleisch und sog. Fleischersatzprodukte. Damit können sich die Konsumenten künftig nicht mehr auf den „sehr Denk befreienden“ Nutri-Score verlassen, der schließlich nur zwischen „A und E“ bzw. zwischen Grün und Rot den Nährwertgehalt andeutet, nicht aber die einzelnen Zutaten beschreibt.

Was ist in der Bibel über den Verzehr von Insekten zu finden?

Die Bibel gibt umfangreiche Auskunft für reine und unreine Tiere. Neben den größeren Landtieren sind auch Vögel sowie Insekten aufgezählt. So ist ab 3. Mose 11,20 zu finden:
„Jedes geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen geht, soll für euch ein Greuel sein. Nur diese dürft ihr essen von dem geflügelten Kleingetier, das auf vier Füßen geht: die oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, mit denen sie über den Erdboden hüpfen können. Von diesen dürft ihr essen: alle Arten der Arbeh-Heuschrecke, alle Arten der Solham-Heuschrecke, der Hargol-Heuschrecke und der Hagab-Heuschrecke. Aber alles [übrige] geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen [geht], soll für euch ein Greuel sein; und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;“

Man muss die vielen genannten Heuschrecken-Arten gar nicht kennen. Bis auf die Wanderheuschrecke sind alle anderen zugelassenen Insekten einfach „Nicht-Heuschrecken“ und damit fallen diese in den Bereich des Gräuels.

Bibelverse aus Schlachter 2000

Beitrag teilen
Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mehr - More