Die Konzerne übernehmen mit Beihilfe der öffentlichen Hand die Wohn- und Schlafzimmer der Menschen, regeln deren Lebensabläufe und bestimmen auch was diese zu tun und auch zu unterlassen haben. Dies passiert schleichend und die Menschen nehmen es unbewusst, aber dennoch bereitwillig an.
Inhalt / Content
- 1 Etwas haben ist nicht gleich Eigentum
- 2 Amazon gibt ein gutes Beispiel
- 3 Amazon vorerst ausgebremst
- 4 Amazon schaltet Kundem alles ab
- 5 Geschädigter sieht Problem in „Überreaktion“
- 6 Das eigentliche Problem gar nicht angesprochen
- 7 Handelsrechtliche Gewaltenteilung
- 8 Es ist was es ist
- 9 Agiatoren stellen sich selbst vor
Etwas haben ist nicht gleich Eigentum
Besitz ist nicht gleich Eigentum und was man gerade im Besitz hat, kann auch wieder vom Eigentümer eingefordert werden. Dass man aber nach Entrichtung eines Kaufpreises nicht automatisch zum Eigentümer einer Sache werden muss, zeigt bereits seit Jahren die Geschäftsphilosophie des Versand-Riesen Amazon auf. Selbst bezahlte Waren können dem Besitzer buchstäblich nach Knopfdruck einfach wieder weggenommen werden.
Amazon gibt ein gutes Beispiel
Wie selbstverständlich handhabt Amazon diese „flexible“ Besitzverhältnisse anhand elektronischer Medien wie Musik, Hörbücher, E-Books und Filme. Sämtliche Produkte sind verknüpft an einen persönlichen Kunden-Account. Der Kunde sucht sich seinen gewünschten Artikel aus, lädt diesen z.B. als E-Book für das Lesen an beliebigen Orten herunter. Doch die Voraussetzung für die Nutzbarkeit dieser elektronischen Medien ist immer der aktive Kunden-Account. Wird dieses Konto einst geschlossen, so verliert der Kunde auch die Berechtigung, eines dieser Produkte nutzen zu können. Das gilt auch, wenn diese Produkte bereits mit Heller und Pfennig bezahlt worden sind. Das ist insbesondere dann bitter, wenn das Kundenkonto von Amazon geschlossen wird, weil dieser Konzern aus welchen Gründen auch immer mutmaßt, dass es sich um ein Konto mit betrügerischen Absichten handeln könnte, oder wenn die Kundenwünsche gegen den eigenen Strich gehen.
Amazon vorerst ausgebremst
In Deutschland hat diese eigenwillig anmutende Geschäftspraxis (vorerst) einen Dämpfer erhalten. Das Oberlandesgericht Köln (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) hat eine von Amazon Europe Core S.á.r.l. in den Nutzungsbedingungen erhaltene Klausel für nichtig erklärt. Mit dieser Bestimmung nahm sich Amazon das Recht, den Kunden „Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern“, wenn Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen“.
Ersichtlich ist es in der Vergangenheit schon zu zahlreichen derartigen „Verstößen“ durch Kunden gekommen, die Amazon zu derlei Sanktionen veranlasste. In der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind bereits viele Beschwerden von Amazon-Kunden eingegangen, weil Amazon deren Konten wegen „zu vieler Rücksendungen“ androhten oder der Kontozugang bereits verwehrt wurde. In diesen Fällen war es den Kunden nicht mehr möglich, auf bereits bezahlte Produkte wie Filme, Musik und E-Books zuzugreifen.
Oberlandesgericht kippt Amazon-Klausel
Das Oberlandesgericht Köln ist der Ansicht, dass ein jeder Händler zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden dürfe, mit wem er Geschäfte abwickelt, aber dies dürfe nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Amazon schaltet Kundem alles ab
Wie die Menschen mit der „schönen neuen Technik“ in Abhängigkeit der Konzerne gebracht werden, zeigt ein weiteres Beispiel in den USA. Wieder spielt hier der Versand-Riese Amazon eine zentrale Rolle. Dieser Fall ist anhand der verwendeten Produkte durchaus auch in anderen Ländern anwendbar, auch in Deutschland.
Ein Hausbesitzer, Brandon Jackson, hat sein Anwesen in den USA mit der sog. Smart-Home Technik von Amazon ausgestattet. Die Kommando-Zentrale bildete hier die sehr bekannte „Alexa“. Obwohl bereits im Jahr 2019 bekannt wurde, dass Amazon über Alexa ungeniert die Gespräche in den privaten Räumen abhört (Süddeutsche Zeitung, 30.09.2019), diese aufzeichnet und anhand ganzer Teams auch auswertet, scheint diese kleine „Spionagezentrale“ ungebrochen beliebt zu sein.
Auch hier gilt, die „Bringschuld“ der wahrheitsgemäßen Information wurde erfüllt und nun liegt es am „Verbraucher“ selbst, ob dieser ab jetzt noch freiwillig mitmacht.
Falscher Rassismus-Vorwurf
Jackson hatte von Amazon etwas bestellt und der Lieferant wollte dieses Paket auch abgeben. Doch der Hausbesitzer war nicht zu Hause. Dafür kam über seine Türsprechanlage eine automatische Ansage. Der Lieferant hat diese Ansage jedoch als eine rassistische Beleidigung empfunden. Jackson, selbst ein Farbiger, erklärte lt. dem Bericht von New York Post, dass die Ansage „Entschuldigung, kann ich Ihnen helfen?“ lautete. Auf den Aufnahmen der Überwachungskamera vor der Tür ist zu erkennen, dass der Lieferant Kopfhörer trug.
Der Amazon-Fahrer hatte im Anschluss Anzeige gegen Jackson wegen Rassismus gestellt. Keine 24 Stunden später ging im Haus von Jacksons nichts mehr. Der Hausbesitzer, der ironischerweise bei Microsoft als Ingenieur beschäftigt ist, konnte seine Smart Home Anlage nicht mehr bedienen. Weder Licht noch andere automatisierte Vorgänge funktionierten mehr. Alexa stellte sich stumm, taub und blind.
Versand-Riese spielte Judikative und Exekutive
Amazon hat sich offenbar selbst als Exekutive der Moral verstanden und auch nicht erst das Ergebnis der eigentlich offiziellen Judikative abgewartet. Der Versand-Riese hat Jackson kurzerhand das Kundenkonto gesperrt. Damit war die Verbindung des eigentlichen „Gehirns Alexas“ unterbrochen.
Jackson setzte sich sofort mit Amazon in Verbindung und erfuhr von den Vorwürfen. Nachdem er auch die anderen Video- und Audioaufnahmen weiterer Kameras erfolglos nach irgendwelchen rassistischen Bemerkungen geprüft hatte, setzte Jackson sich erneut mit Amazon in Verbindung und reichte entsprechende Beweise ein. Es folgte eine Zusage über eine „interne Überprüfung“. Unterm Strich dauerte es eine ganze Woche, bis Amazon seiner „autarken“ Smart Home Anlage wieder Leben einhauchte.
Geschädigter sieht Problem in „Überreaktion“
Der Umstand, dass private Unternehmen zusehends mit einer berechtigt unterstellten Freiwilligkeit der Endkunden in deren Privatsphäre eindringt, ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass diese Übernahme des Privatlebens durch Unternehmen der Privatwirtschaft anscheinend überhaupt nicht von den betroffenen Kunden wahrgenommen wird.
Nun hat es mit Brandon Jackson, ein Ingenieur bei Microsoft, einen derartigen Kunden mit gesamter Breitseite voll erwischt. Unternehmen bestimmen, wie er in seinen (vermeintlich) eigenen vier Wänden leben und handeln kann. Doch dies scheint für Jackson gar nicht das Problem zu sein. Denn wie er selbst erklärte, brachte ihn dieser Vorfall dazu, seine Beziehung zu Amazon infrage zu stellen. „Nach fast einem Jahrzehnt der Loyalität wurde ich eindringlich daran erinnert, dass ein Missverständnis zu so drastischen Maßnahmen führen kann“, so Jackson. Für den Microsoft-Ingenieur erscheine es sinnvoller, „solche Probleme stärker getrennt zu behandeln, als alle Dienste pauschal abzuschalten.“
Amazon äußerste sich nach Rückfrage von New York Post durch die Sprecherin Simone Griffin folgend: „Wir arbeiten hart daran, den Kunden ein großartiges Erlebnis zu bieten und gleichzeitig sicherzustellen, dass sich Fahrer, die Amazon-Pakete ausliefern, sicher fühlen“.
Der Versand-Riese habe die internen Untersuchungen vorgenommen und sei zum Ergebnis gekommen, „dass der Kunde nicht unangemessen gehandelt hat“ und kündigte an: „Wir arbeiten direkt mit dem Kunden zusammen, um seine Bedenken auszuräumen und gleichzeitig nach Möglichkeiten zu suchen, um zu verhindern, dass eine ähnliche Situation erneut auftritt.“
Das eigentliche Problem gar nicht angesprochen
Dieses „großartige Erlebnis“, so verbrannt diese Floskel längst schon ist, hat der Hausbesitzer zumindest gehabt. Doch das Kernproblem ist überhaupt nicht angesprochen worden, nicht einmal vom Betroffenen selbst. Ob Jackson diese Preisgabe seiner Privatsphäre, seiner Handlungsfreiheit, ja sogar Freiheit insgesamt, nicht erkennen kann oder diese als Microsoft-Ingenieur nicht erkennen darf, sei nun mal dahingestellt. Zumindest hat Amazon in Bezug zur Übernahme der privaten Wohn- und Schlafzimmer kein Alleinstellungsmerkmal, sondern befindet sich zusammen mit Microsoft, Alpha (Google), Meta (Facebook), Apple und Co. in allerbester Gesellschaft. Man konkurriert zwar auf den Werbeflächen, verfolgt aber das gleiche Ziel.
Denn welcher Nutzer eines Endgerätes mit einem Microsoft-Betriebssystem, eines Handys mit Google-Android oder ein Gerät mit angebissenem Apfel als Logo ist sich schon bewusst, dass dieser eigentlich nur der Besitzer, aber nicht der Eigentümer von Gerät und Funktionen ist. Der Endkunde geht mit seiner Nutzung einen handelsrechtlichen Vertrag ein. Damit werden die AGBs durch konkludentes Handeln akzeptiert. Und wer liest diese Bibliothek füllenden Nutzungsbedingungen schon durch? Diese Unbekümmertheit der Menschen war auch die Voraussetzung für die heute allgegenwärtigen Datenkraken.
Handelsrechtliche Gewaltenteilung
Anschaulich ist am „Schicksal“ des stolzen Smart Home Nutzers auch dargestellt, wer inzwischen das eine Zepter in der Hand behält, was einst mal als dreiteilig konzipiert war, als Legislative, Judikative und Exekutive. Schon vor gut zwei Jahrzehnten erschien das viel zitierte Modewort „Puplic Privat Partnership (PPP)“. Eines der Lieblingswörter des einstigen bayerischen Finanzministers Erwin Huber (CSU).
Der Part der Judikativen ist ebenfalls bereits in Teilen an die private Wirtschaft übergeben worden. Wenn nun Facebook, Twitter („X“) und Instagram angehalten sind, sog. „Fakten-Checker“, allesamt private Unternehmen innerhalb einer gewissen Anonymität, und weitere „Korrektur-Instanzen“ die sozialen Plattformen von „rechtswidrigen“ Aussagen säubern sollen, dann wäre dies eigentlich ein Fall für die Justiz. Es müsste rechtsverbindlich(!) geklärt werden, ob überhaupt ein Rechtsverstoß vorliegt. Doch ein, oder zwei nicht genannte Kontrolleure zensieren und sanktionieren. Justiz und Exekutive in einem.
Wenn Regierung und Wirtschaft (Konzerne) zusammenkommen, um gemeinsam die Gesetze des Landes zu schreiben (z.B. Blaupause Deutsche Bank als Gesetzesvorlage) und sich auch die Aufgabenbereiche der Exekutiven aufteilen, dann hat diese Konstellation im Feld der Ökonomie eine eindeutige Bezeichnung. Diese nennt sich Faschismus. Damit handelt es sich eben um etwas ganz anderes als es fast tagtäglich über die Medien eingehämmert wird. Nur eben mit der Absicht, dieses eine der schlimmsten Systeme in einem völlig falschen Kontext an den Pranger zu stellen, um dieses System gleichzeitg per Hintertür einzuführen.
Es ist was es ist
So beschreibt ein Wirtschaftslexikon:
Es ist nachvollziehbar, dass ein Microsoft-Ingeneur die derart grundsätzlich anmutenden Praktiken von Amazon und seines eigenen Arbeitgebers nicht mal im Ansatz hinterfrägt. Fast ist man schon dazu geneigt, diesen Vorfall in den USA als ein geschickt eingefädeltes Ablenkungsmanöver zu betrachten. Das Vordringen der Kapitalmacht existiere durch deren völliges Ausblenden gar nicht, sondern es gebe nur ein Problem bei den übertriebenen Reaktionen auf Missverständnisse.
Agiatoren stellen sich selbst vor
Konkrete Vorstellungen von einer schönen neuen, digitalisierten Welt sind bereits von der ehemaligen Merkel-Regierung mit dem Konzept „Smart Cities“ präsentiert worden. Die übergeordnete, also globale Ebene einer Welt der „besitzlosen, aber glücklichen menschlichen Personen“, spielt durchaus mit weit offenen Karten und hat auch ein Gesicht (Council for Inclusiv Capitalism).
Doch auch hier gilt wie immer: „Wir haben es euch doch gesagt„.