Wenn Häuser besetzt, Läden einfach bestohlen und Güterwagen geplündert werden, dann können diese eigentlich als Raub und Diebstahl zu bezeichnenden Handlungen anhand der katholischen Soziallehre entschuldigt werden.
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Das Naturrecht steht ganz oben

Wer unbedingt Ersatzrad braucht, darf es sich einfach holen - Kath. Lehre
Wer sich frägt, warum es zu so einem offenkundigen massiven Abzug des Kapitals aus dem Bundesgebiet, einer langsam ausufernden Migration und einer extremen Umverteilung des (verbliebenen) Geldes kommen konnte, könnte die Antwort von der katholischen Soziallehre erhalten.
Die kath. Soziallehre behandelt neben weiteren Themen auch das Eigentum, das Recht auf Eigentum, sowie die Pflicht, dieses Eigentum mit dem Nichthabenden bis zur vollständigen Übereignung zu teilen. Ganz nach der Logik, „wer viel besitzt, hat es dem Armen gestohlen und der Arme hat das Recht, sich das ‚Seine‘ zu holen“, werden diese auf das Naturrecht basierende Philosophien auch in der Praxis umgesetzt.
Kath. Soziallehre startete in 1891
Die katholische Soziallehre wurde mit einem „Paukenschlag“ von Papst Leo XIII. und seiner Enzyklika „Rerum Novarum“ im Jahr 1891 ins Leben gerufen. Mit diesem Schreiben vollzog die Kirche einen einschneidenden Richtungswechsel. Nicht die biblischen Aussagen, Satzungen und Gesetze zählen, sondern in Verbindung mit den eigenen Traditionen das hellenistische Naturrecht. Die Enzyklika sorgte für Aufsehen, doch die Kirche hielt diesen Kurs bis zum heutigen Tag bei.
Enzyklika „Rerum Novarum“
So heißt es in Position 6 u.a.:
Aber in Pos. 22 schon etwas einschränkend:
Zusammengefasste Soziallehre in 2006
Schon „handfester“ und mit wesentlich mehr Relativierungen über das Recht auf Eigentum sind die Ausführungen über die katholischen Sozialvorstellungen im „Kompendium der Soziallehre der Kirche“ (2006).
Kompendium Soziallehre Pos. 177:
Dies wird u.a. damit begründet, da nach Vorstellungen der Soziallehre der Kirche, das Eigentum an Gütern für alle gleichermaßen zugänglich sein solle, „damit alle zumindest in gewissem Maße Eigentümer werden können.“
Das Recht des Individuums auf Eigentum ist damit klar relativiert, dem Allgemeinwohl unterworfen und nur in einem „gewissen Maße“ erlaubt. Wer also glaubt, etwas als sein „unantastbares“ Eigentum ansehen zu können, der irrt sich nach den Vorstellungen der kath. Kirche gewaltig. Sei es das Handy, das Auto oder sogar das Haus, dies alles müsse der Allgemeinheit zu dessen Wohle bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Kompendium Soziallehre Pos. 178:
Soziallehre rechtfertigt Vieles
Die kath. Soziallehre rechtfertigt somit auch die Besetzung von leer stehenden Häusern, oder das Entwenden eines Fahrzeuges, wenn der eigentliche Besitzer dies nicht (gerade) benötigt. Das wäre Diebstahl? Ja klar, nicht aber für die kath. Kirche, denn dies werde schließlich durch das Naturrecht erlaubt. Mit der Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ bekräftigt die Kirche ihre „engste Verbundenheit mit der ganzen Menschheitsfamilie“ und bringt dort in Pos. 69 zum Ausdruck:
und rechtfertigt dies u.a. mit der kirchlichen Logik: „Speise den vor Hunger Sterbenden, denn ihn nicht speisen heißt ihn töten“.
Nach der Logik und Philosophie der Kirche haben Arme das Recht, sich das ihnen schließlich von „Natur aus“ Zustehende einfach zu holen. Die Zurückhaltung bzw. die Abwehr jeglicher derartige Zugriffe sind zu unterlassen, da der Habende den Nichthabenden schließlich „bestohlen“ habe. Dabei ist es völlig irrelevant, ob der Eigentümer einer Sache dafür ein halbes Leben lang arbeitete und damit die Wertschöpfung für das „Allgemeinwohl“ erbrachte und der Nichthabende als ewiger Student nie in die Sprünge gekommen ist.
Umsetzung auf experimentellen Feldern

Diebstahl ist lt. kath. Soziallehre nur Aneignung des eigentlich Zustehenden
Da verwundert es auch nicht, dass bei der Umsetzung derlei „geistlicher Lebensweisheiten“ in einzelnen Regionen eine Art „soziales Experiment“ gestartet werden. Im US-Bundesstaat Kalifornien ist z.B. seit geraumer Zeit der Ladendiebstahl quasi legalisiert, solange die gestohlenen Gegenstände einen Wert von weniger als 950 US-Dollar aufweisen. Man kann einfach so in ein Geschäft hinein spazieren, die Taschen vollstopfen und unbehelligt und ohne Hast wieder das Weite suchen. Das ist nun legal.
In Südafrika blieben die im Juli 2017 weiträumigen Plünderungen von Geschäften, Apotheken, Lebensmittelzentrallager weitgehend ohne Folgen. Der Nichthabende nimmt sich einfach vom Habenden, der offenbar zu viel davon hat. Schließlich stehen die Güter, egal ob natürlich oder produziert, einem jeden Menschen zu. So können durchaus auch die Plünderungen von Güterzügen in Kalifornien gerechtfertigt werden. Das ist kath. Soziallehre.
Überblick auf die „Sozial-Enzykliken“
Papst Leo XIII. brachte in 1891 mit seiner Enzyklika „Rerum Novarum“ das erste päpstliche Schreiben heraus, welche die katholische Soziallehre gemäß des Naturrechts in den Mittelpunkt stellte. Es folgten bis in die aktuelle Zeit noch weitere Enzykliken unterschiedlicher Päpste:
– Rerum Novarum, 1891, Papst Leo XIII.
– Quadragesimo Anno, 1931, Papst Pius XI.
– Mater et Magistra, 1961, Papst Joh. XXIII.
– Pacem in terris, 1963, Papst Joh. XXIII.
– Populorum Progressio, 1967, Papst Paul VI.
– Laborem exercens, 1981, Papst Joh. Paul II.
– Sollicitudo Rei Socialis, 1987, Papst Joh. Paul II.
– Cenesimus Annus, 1991, Papst Joh. Paul II.
– Caritas in Veritate, 2009, Papst Benedikt XVI.
– Laudato si‘, 2015, Papst Franziskus
– Fratelli Tutti, 2020, Papst Franziskus