Kampf um Meinungs-Hoheit – Das eigentliche Ziel bleibt beinahe unsichtbar

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Die Hoheit über die Meinung ist ein extrem umkämpftes Terrain. Hierzu muss die Entfaltung „anderer“ Meinungen ebenso extrem bekämpft werden. Das geschieht schon seit geraumer Zeit, raffiniert und subtil. Das eigentliche Ziel bleibt stets verschleiert bis unsichtbar.

Meinung haben und verkünden

Eine Meinung zu haben, ist die eine Seite der Medaille. Diese Meinung zu verkünden, ist die andere Seite. Schon seit Jahren ist eine zunehmende Einhegung der „freien Meinungsäußerung“ zu beobachten. Das Verkünden oder einfache Mitteilen einer Meinung sind heute nur noch „zulässig“, wenn sie sich im abgesteckten Rahmen des allgemeinen Narratives befindet. Auf bestimmten Gebieten wird eine „abweichende“ Meinung entweder medial totgeschwiegen, oder als „Hassrede“ deklariert. Selbst nutzen diese Agitatoren der Meinungseinhegung das Stilmittel der „Satire“. Einfach auf die vollende Diffamierung und soziale Vernichtung das Etikett „Satire“ draufgeklebt, und schon wäscht man seine Hände in reinster Unschuld.

Gerichtshammer
BVerfG hat zur Meinungsfreiheit eindeutige Urteile gefällt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seit ihres Bestehens und über die vergangenen Jahrzehnte hinweg schon mehrfach gegen die Übergriffigkeit der Judikativen und Exekutiven gegen die garantierte Meinungsfreiheit urteilen und zurechtweisen müssen. Von dieser Seite her sollte die freie Meinungsäußerung „eigentlich“ zugesichert sein. Folgend ein paar Ausschnitte aus den einzelnen Urteilen:

BVerfG-Urteile zur Meinungsfreiheit

Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51

Das Bundesverfassungsgericht ist auf Grund dieser Erwägungen zu der Überzeugung gelangt, daß das Landgericht bei seiner Beurteilung des Verhaltens des Beschwerdeführers die besondere Bedeutung verkannt hat, die dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch dort zukommt, wo es mit privaten Interessen anderer in Konflikt tritt. Das Urteil des Landgerichts beruht auf diesem Verfehlen grundrechtlicher Maßstäbe und verletzt so das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Es ist deshalb aufzuheben.

Urteil vom 10. März 2016 – 1 BvR 2844/13

Die Gerichte sind zutreffend davon ausgegangen, dass auch die als Tatsachenbehauptungen eingeordneten Äußerungen durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sind, da sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind (vgl. BVerfGE 54, 208 <219>; 61, 1 <8>; 85, 1 <15>).
Zu berücksichtigen ist weiter, dass grundsätzlich auch die überspitzte Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (vgl. BVerfGE 54, 129 <138 f.>). Dabei kann insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 24, 278 <286>).

Urteil vom 04. Februar 2010 – 1 BvR 371/04

Meinungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit ankäme. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7>; 85, 1 <14 f.>; 90, 241 <247>).

Urteil vom 22. Juni 1982 – 1 BvR 1376/79

Dieses Grundrecht gewährleistet, ohne ausdrücklich zwischen „Werturteil“ und „Tatsachenbehauptung“ zu unterscheiden, jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern: Jeder soll frei sagen können, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann (BVerfGE 42, 163 [170 f.]); zugleich ist es der Sinn von Meinungsäußerungen, geistige Wirkung auf die Umwelt ausgehen zu lassen, meinungsbildend und überzeugend zu wirken. Deshalb sind Werturteile, die immer eine geistige Wirkung erzielen, nämlich andere überzeugen wollen, vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt.

Es gibt (flexible) Grenzen

Bunter Clown
Prominenter TV-Clown schützt sich mit ‚Satire‘

Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht einen „Freifahrtschein für verbale Ausbrüche“, die klar auf den Bereich unterhalb Gürtellinie abzielen und dem Menschen die Würde entziehen wollen. Derlei stellte auch das Bundesverfassungsgericht klar. Das gilt für die Vertreter der vom Mainstream abweichenden Propagandisten ebenso wie für den Mainstream selbst. Letztere umschifft diese Grenzsetzung jedoch gerne mit dem Aufdrücken des Etiketts „Satire“. Ein gutes Beispiel bietet der regelmäßig auftretende, von Zwangsgebühren alimentierte TV-Clown (Meinung), der vor einigen Jahren große Bekanntheit erlangte, nachdem er über den türkischen Präsidenten Erdogan ein Schmäh-Lied veröffentlicht hatte.

Schon in 2015 setzte sich der Möchtegern-Komiker in den Mittelpunkt, indem er darstellte, er habe den vom ehemaligen Finanzminister Griechenlands, Yanis Varoufakis, gezeigten Mittelfinger selbst gefälscht. Der Mittelfinger war jedoch echt (Quelle). Aber alles nur „Satire“. Inzwischen ist aufgrund der inzwischen etablierten Künstlichen Intelligenz im Bereich der „Berichterstattung“ ohnehin höchste Vorsicht geboten. Ein gefälschtes Bild ist vom echten kaum bis gar nicht mehr zu unterscheiden.

Die Moral steht über der geschriebenen Norm

Schon längst steht Moral über geschriebenen Gesetz. Während die niedergeschriebene Norm unverrückbar ist, solange kein Gesetzgeber daran herumschraubt, ist die Moral sehr flexibel und kann auch äußerst dynamisch angewendet werden. Vor allem stellte sich die Frage, wer legt die Moral fest, bzw. definiert diese?
Neben der durch einen Einzelnen oder einer kleinen Gruppe nicht demokratisch festgelegten Moral sind Begrifflichkeiten umdefiniert worden, um deren neuen Bedeutungen den Abweichlern des formierten Mainstreams wie ein blankes Messer an die Kehle zu setzen. „Toleranz“ ist ein solches Musterbeispiel. Wer heute „tolerant“ ist, begrüßt etwas, nimmt es an, und handelt unter Umständen sogar auf gleiche Weise. Gleichzeitig zeigt dieser mit seinem anklagenden Finger auf diejenigen, die dieses Verhalten nicht gleichtun.

Tatsächlich beschreibt aber die „Toleranz“ etwas, was man selbst ablehnt, dies aber dennoch erträgt.
Toleranz ist somit keine Zustimmung, sondern ein Ausdruck der Ablehnung, dies ohne weitere Konsequenzen. In Wirklichkeit ist die heute definierte und auch praktizierte „Toleranz“ die von den gleichen Menschen verpönte „Intoleranz“. Alles auf den Kopf gestellt.

Diese „post-moderne“ Toleranz ist ein Grundbaustein der heutigen Moralvorgaben. Es muss toleriert werden, was auch immer daherkommt. Eine jegliche Abweichung bzw. eine abweichende Meinung ist „Hass-Sprache“. Vom Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht garantierte Meinungsfreiheit? Nichtig, denn die Moral überwiege dieser Norm.

Damit sind diesen Agitatoren Tür und Tor geöffnet, um aus freien Stücken heraus definieren zu können, wer nun gegen „Recht und Ordnung“ verstoße. Derlei Blüten sind längst zu beobachten und dies betrifft mit einer zunehmenden Aktualität die Religion und dies besonders den Islam. Schon der Schriftzug eines (halben) Verses aus der Bibel auf der Heckscheibe eines Taxis kann dem Fahrer ein Bußgeld einbringen. Das Aushängen eines Bibelverses in einem Restaurant, welches die ausschließliche Beziehung zwischen Mann und Frau fordert, kann schon mal ins Gefängnis führen. Anklage: „Hass-Sprache und Homophobie“.

Aussage strafbar? „Dialog mit Islam nicht möglich“

In Spanien steht jetzt der Priester Don Custodio Ballester wegen eines „Hassverbrechens“ vor Gericht, weil er bereits im Jahr 2016 in einem Aufsatz den Islam kritisierte (Quelle). Der Titel dieses Aufsatzes lautete: „Der unmögliche Dialog mit dem Islam“.
Der Priester hob hervor, dass es im Islam entweder Muslime oder Ungläubige gibt. Letztere müssten unterworfen werden. Hierzu zitierte der Priester einen Vers aus dem Koran, Sure 9:29:
Bekämpft diejenigen, die nicht an Gott glauben, noch an den Jüngsten Tag, noch verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, noch an der Religion der Wahrheit festhalten – aus denen, die die Heilige Schrift empfangen haben – bis sie freiwillig oder unfreiwillig die fällige Steuer zahlen.

Das klang in den Ohren der Anklage offensichtlich schon nach „Hass-Sprache“.

Strafbare Islamophobie in Aussicht

Von den allgemeinen Medien eher wenig beachtet, entwickelt sich in England ein Novum, das voraussichtlich, wenn es umgesetzt wird, sehr schnell auch in den Commonwealth-Ländern Einzug erhalten wird. Derlei „Synchronisierung“ konnte schließlich auch bei den Maßnahmen zur Bekämpfung einer deklarierten Pandemie beobachtet werden. Schon im Jahr 2018 wurde ein Gesetzesvorschlag eingereicht, der in den aktuellen Tagen wieder aus der Schublade geholt wurde. Der Wortlaut:
Islamophobie wurzelt im Rassismus und ist eine Art von Rassismus, der auf Ausdrucksformen des Muslim-Seins oder des wahrgenommenen Muslim-Seins abzielt.“ (Quelle)

Kurz: Wer etwas gegen den Islam sagt, sei ein Rassist.
Meinungsfreiheit? Nope! Weil die Moral steht inzwischen über Gesetz.
Dass hier eine Religion, in diesem Fall der Islam, als eine Rasse definiert, mindestens aber angelehnt wird, ist zwar völlig widersinnig, erscheint aber bei der Begründung als völlig unerheblich. Denn im Gegensatz zum „Rassismus“ setzte „Rassenfeindlichkeit“ die Existenz von Rassen voraus. Trotz des Bestrebens nach „Buntheit und Vielfalt“. Wirklichkeit und Logik waren für derlei „linksdrehende“ Ansichten noch nie Anhaltspunkte, sondern lediglich Fiktionen bzw. künstlich geschaffene Geisteswelten. Hier hat das in den 1990-er Jahren global ausgerollte „World Core Curriculum“ ganze Arbeit geleistet (Info).

Tatsächlich ist bereits ein Niveau erreicht worden, welches noch vor einigen Jahren als witzig und Ironie gegolten hat. Dem einstigen Diktator Idi Amin wird folgende Aussage nachgesagt:
Es gibt Redefreiheit, aber ich kann die Freiheit nach der Rede nicht garantieren!

Die Zielgruppe ist noch unscheinbar

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Das eigentliche Ziel steht schon sehr lange fest

Logik und Wirklich hin, Irrsinn und Fiktionen her, sich in diesem politisch-medialen Treiben zu engagieren, führt lediglich vom Regen in die Traufe. Denn die „rechtsdrehende Seite“ ist zwar „völlig anders“, aber unterm Strich auch nicht besser. Deren Vorstellungen der Moral haben zumindest im abendländischen Bereich einen christlichen Anstrich. Dies ist besonders in der „Neuen Welt“ zu beobachten. Die in den USA sehr stark vertretenen „nationalen Christen“ bzw. die „christliche Rechte“ poltern über christliche Werte, halten dabei die eine und andere Bibel in die Höhe, sind aber dem Evangelium nicht sehr viel näher als die gegenüberstehende „rote Fraktion“. Außerdem: „Knapp daneben ist auch daneben“.

Die immer heftiger und offener ausgetragenen Verbal-Gefechte zwischen „Rechts (christlich)“ und „Links (woke)“, mit allen Begleiterscheinungen, dienen lediglich der Ausrichtung möglichst aller Menschen in eines dieser beiden Lager. Hier die These, dort die Antithese und am Ende erfreuen sich beide über die gefundene Synthese. Der übrig gebliebene Rest, kann sich weder mit der These noch der Antithese, geschweige der Synthese anfreunden. Das werden voraussichtlich auch diejenigen sein, die auf den Irrtum in dieser Synthese hinweisen werden und auf ihrer eigenen Position, konkret die des Evangeliums, beharren werden. Für diese „Querulanten“ wäre das Paket der moralischen Vorwürfe bereits vorbereitet. Sie verbreiten „Hass-Sprache, grenzen aus, sind Fundamentalisten und Extremisten, gefährden das Allgemeinwohl, verunsichern die Menschen, bringen Unfrieden in die Gesellschaft und – so wild es jetzt noch klingen mag – sind Feinde des Klimas und damit des gemeinsamen Lebensraumes“. Freie Meinungsäußerung? Ach, woher?! Schließlich steht die Moral über dem Gesetz.

Offenbarung 12,17:
Und der Drache wurde zornig über die Frau und ging hin, um Krieg zu führen mit den übrigen von ihrem Samen, welche die Gebote Gottes befolgen und das Zeugnis Jesu Christi haben.

Noch beballern die sich gegenüberstehenden Ideologien aus allen verfügbaren Rohren. Man muss nur etwas genauer hinsehen, um zu bemerken, dass die steuernden Fäden beider Gruppen von Anbeginn einen gemeinsamen Aufhängepunkt haben, in Rom (Info).

Denn ihre Macht liegt in ihrem Maul; und ihre Schwänze gleichen Schlangen und haben Köpfe, und auch mit diesen fügen sie Schaden zu.
Offenbarung 9,19

Bibelverse aus Schlachter 2000

Kampf um Meinungs-Hoheit – Das eigentliche Ziel bleibt beinahe unsichtbar
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