„Heiliger Stuhl“ beansprucht längst die Medienhoheit

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Medien aller Art, insbesondere die Sozialen Medien seien für das Wohlergehen der Menschheit zuständig und deshalb daran gebunden, die „heilende Botschaften“ des Vatikans zu verkünden. Dabei muss das Thema nicht einmal theologischer Natur sein.

Der Geburtsrecht-Anspruch Roms

Die römisch-katholische Kirche hatte schon immer den Drang zu einem omnipotenten Hoheitsrecht über alles und jeden. Daher nimmt die Medienhoheit automatisch eine gewichtige Rolle ein. Die einst vom Papst Benedikt XVI beschriebene „Position für den erhöhten Überblick“ bedeutet nichts anderes als die Oberaufsicht des Bischofs von Rom auf sämtliche Belange dieser Welt. Die Kirche, also der Vatikan für das Religiöse, und der „Heilige Stuhl“, die absolute Monarchie für die zeitlichen (staatlichen) Angelegenheiten.

Diese Kirche sieht sich selbst als die von Jesus Christus gegründete Kirche, in der Nachfolgeschaft des (ersten deklarierten „Papstes“) Petrus, der Leib Christi auf Erden, personifiziert im Pontifex Maximus, mit Sitz in der Kathedrale des Lateran. Daher ist es ihre eigene Überzeugung, die Herrschaft, Weisungsbefugnis, den Anspruch als Allein-Eigentümerin aller natürlichen und erzeugten Güter dieser Welt, sogar den Menschen im Gesamten und nicht zuletzt auch die Meinungshoheit als ein Geburtsrecht innezuhaben.

Meinungshoheit setzt natürlich einen gewissen Einfluss auf die Medien voraus. Der Idealfall: Die Medienhoheit. An dieser Stelle hat der „Heilige Stuhl“ bereits im Zuge des 2. Vatikanischen Konzils (1962-1965) die entsprechenden Hebel und Stellschrauben in Bewegung gesetzt. Papst Paul VI erließ am 04. Dezember 1963 ein Dekret (inter mirifica) aufgrund seiner „Sorge“ um das Allgemeinwohl im Rahmen der Medien in jeglicher Form (Quelle). Schon zu dieser Zeit sprach der Pontifex von „Sozialen Medien“. Ein Begriff, der heute zu einem Alltag geworden ist und so manche Plattformen sofort in Erinnerung rufen.

Heiliger Stuhl hat konkrete Vorstellungen

Papst Paul VI teilte seine während des 2. Vatikanischen Konzils gefundenen Teilergebnisse zur Notwendigkeit der päpstlichen Aufsicht auf die Medienlandschaften anhand seines Dekrets mit. Während das erste Kapitel dieses päpstlichen Dekretes an die Allgemeinheit und den in den Sozialen Medien Mitwirkenden gerichtet ist, konzentriert sich das zweite Kapital auf die Verantwortlichen der Kurie.

Im Vorwort des Dekrets „inter mirifica“ heißt es:
Das Konzil hält es darum für seine Pflicht, die wache Sorge der Päpste und Bischöfe in dieser wichtigen Sache aufzunehmen und die vordringlichen Fragen zu behandeln, die mit den Sozialen Kommunikationsmitteln zusammenhängen. Es hofft zudem, daß seine hier vorgelegte Lehre und Weisung nicht allein dem Heil der Gläubigen, sondern auch dem Fortschritt der ganzen menschlichen Gesellschaft dienen werde.

Das klingt zumindest auf den ersten Blick wie eine der Menschheit wohlwollend gesinnte Absichtserklärung, (noch) weniger nach dem Greifen zur Medienhoheit.

Das „Heil für alle Menschen“

Vatican Basilica
Der Vatikan – Historisch gesichert unveränderlicher Charakter

Im ersten Kapitel an Position 3 macht der Papst die ersten Nägel mit Köpfen:
Die Katholische Kirche ist von Christus, dem Herrn, gegründet, um allen Menschen das Heil zu bringen, und darum der Verkündigung des Evangeliums unbedingt verpflichtet. Deshalb hält sie es für ihre Pflicht, die Heilsbotschaft auch mit Hilfe der Sozialen Kommunikationsmittel zu verkündigen und Grundsätze über deren richtige Anwendung aufzustellen.

Die Kirche hat also ein ursprüngliches Recht darauf, jedes dieser Sozialen Kommunikationsmittel zu benutzen und zu besitzen, soweit es für die christliche Erziehung und ihr Wirken am Heile der Seelen notwendig und nützlich ist. Zum Auftrag der Oberhirten gehört es, die Gläubigen zu lehren und zu leiten, damit sie das Heil und die Vollendung für sich und die ganze Menschheitsfamilie auch mit Hilfe dieser Mittel erstreben.

Der Anspruch auf Nutzung und Besitz der Sozialen Kommunikationsmittel ist zwar eingerahmt in den Kontext des geistlichen Heils für die Menschen, aber ihr Anspruch bezieht sich auf das „Heil aller Menschen“. Das schließt die große Mehrheit der Nicht-Katholiken mit ein. Jene Menschen, die wohl nur sehr selten ein katholisches Medium konsumieren. Daher ergibt sich automatisch eine Notwendigkeit, den Einflussbereich über rein katholische Medien hinaus auszuweiten. Darüber hinaus ist diese Passage nicht derart formuliert, dass es sich um das Nutzen und den Besitz „eigener“ Medien für die Zweckerfüllung dreht, sondern um „jedes“ dieser Kommunikationsmittel.

Allgemeinanspruch auf Medienhoheit

Printmedien
Alle Medien zum Wohle der Menschen ausgerichtet

Ein Verbleiben innerhalb ausschließlich katholischer Medien ist offenkundig gar nicht beabsichtigt, wie im ersten Kapitel, Position 11 aufzeigt:
Eine besondere Verantwortung für die Sozialen Kommunikationsmittel tragen die Journalisten, Schriftsteller, Schauspieler, Regisseure, Produzenten, Geldgeber, Verleiher, Theaterleiter, Agenten, Kritiker und überhaupt alle, die irgendwie bei der Produktion und Verbreitung Sozialer Kommunikationsmittel beteiligt sind. Die Größe und der Ernst ihrer Verpflichtungen unter den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen liegen klar auf der Hand. Ihre Information und Einwirkung können dem Menschen Segen oder Fluch bringen.

Ihre Aufgabe wird es darum sein, die wirtschaftlichen, politischen und künstlerischen Belange so aufeinander abzustimmen, daß sie dem Gemeinwohl niemals zuwiderlaufen. Um dies wirksamer zu erreichen, empfiehlt es sich, Berufsvereinigungen beizutreten, die ihren Mitgliedern Achtung vor dem Sittengesetz in ihren beruflichen Arbeiten und Pflichten auferlegen – wenn nötig, auch mit Eingehung der gegenseitigen Verpflichtung, festgelegte moralische Richtlinien zu beobachten.

Damit wäre der „grobe Rahmen“ abgesteckt. Eigentlich die vollständige Medienlandschaft. Wieder enthalten ist dieser äußerst dehnbarer, eine Definition voraussetzender Begriff „Gemeinwohl“. Was ist das Gemeinwohl, wer definiert es, wer setzt dieses durch und übt die „Surveillance“ aus? Das „Gemeinwohl“ steht bei jedem, der Menschheit zugedachten, päpstlichen Wohlwollen im Mittelpunkt.

Konsument steht in der Pflicht

Der Papst sieht, nachdem „seine“ Medien die Bringschuld an wohlwollenden Informationen, Meinungsbildung, Ausrichtung und Konditionierung erbracht hatte, die Konsumenten in der Pflicht der Aufnahme. So im ersten Kapitel, Position 9:
Leser, Zuschauer und Hörer dürfen es daher nicht unterlassen, sich rechtzeitig bei den Stellen zu informieren, die dafür zuständig sind, und sie müssen deren Beurteilung nach bestem Wissen und Gewissen befolgen. Um zweifelhaften Anpreisungen leichter zu widerstehen und auf gute Anregungen einzugehen, ist eine rechte Gewissensbildung durch geeignete Hilfe notwendig.

Derlei Ambitionen des Pontifex haben sich erkennbar und inzwischen aus spürbar durchgesetzt. Der Papst verlangt nichts Geringeres, als den von den Medien (und ihren vielen „Experten“) verbreiteten Botschaften „nach bestem Wissen und Gewissen“ zu befolgen (Gehorsam). Dieser ur-katholische Charakter, die von der Kirche formulierten Dogmen widerspruchslos Folge leisten zu müssen, hat sich während der „Maßnahme-Jahre“ 2020 bis 2022 deutlich gezeigt. Abweichungen von den medial verkündeten Narrativen wurden ganz nach römisch-katholischer Manier zu Ketzerei erklärt. Die Konsequenzen hatten einen mittelalterlichen Touch. Lediglich peinliche Befragung und Scheiterhaufen blieben aus.

Konkrete Ansätze

Social-Media
Soziale Medien liegen dem Papsttum am Herzen

Wenn die zahlreichen Prominenzen am Eingang des Vatikans Schlange steht, um mit dem Pontifex ein paar Minuten in aller Gemütlichkeit zu plauschen, dürften die hierfür gewählten Themen wohl kaum Gesundheit, Lieblingsessen und Wetter betreffen. Das gilt insbesondere, wenn Vertreter der Wirtschaft aus dem Bereich der Sozialen Medien stammen.

Zu den populären Vertretern der Sozialen Medien zählen z.B. Mark Zuckerberg (Papstaudienz am 30.08.2016) für Meta (Facebook, Whatsapp, Instagram), Tim Cook (Papstaudienz am 03.10.2022) für den Apple-Konzern, Brad Smith (Papstaudienz am 13.02.2019) für Microsoft, Eric Schmidt (Papstaudienz am 15.01.2016) für Google und Elon Musk (Papstaudienz am 02.07.2022) für „X“ („Twitter“).

Facebook ging ab Mitte 2017 mit „Correctiv“ eine erste Kooperation ein und dass Google nicht frei ist von Zensur von Webseiten mit unliebsamen Themen, ist auch kein Geheimnis mehr.

Was die Vertreter der TV- und Printmedien betrifft, wie auch Politiker, Amtsträger, Bankiers, finden derlei „weisende“ Zusammenkünfte regelmäßig in der bekannten Bilderberger-Clique statt. Zuerst veranstaltet im Mai 1954 von Prinz Bernhard der Niederlande, federführend jedoch gegründet, und damit auch die Brücke nach Rom, von Jesuit (Novize) Józef Retinger. Dieser war wiederum wegweisend engagiert in der Gestaltung der bis heute daraus resultierten Europäischen Gemeinschaft. Retinger gründete die „Europäische Bewegung“ und den „Europarat“. Alles Organisationen für das „Allgemeinwohl“.

Das moderne, zeitlich limitierte Babylon – hier

Wehe, wehe! die große Stadt, die bekleidet war mit feiner Leinwand und Purpur und Scharlach und übergoldet mit Gold und Edelsteinen und Perlen! Denn in einer Stunde wurde dieser so große Reichtum verwüstet! Und jeder Kapitän und die ganze Menge derer, die auf den Schiffen sind, und die Matrosen, und alle, die auf dem Meer arbeiten, standen von ferne.
Offenbarung 18,16-17

Bibelverse aus Schlachter 2000

„Heiliger Stuhl“ beansprucht längst die Medienhoheit
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