Die Energieknappheit scheint beendet zu sein. Zumindest suggeriert dies das Auslaufen der Energieeinspar-Verordnung Mitte April. Gebäude und Denkmäler dürfen dann nachts wieder beleuchtet bzw. angestrahlt werden. Doch zahlreiche Städte und Kommunen belassen es lieber auch weiterhin im Finsteren.
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Energieknappheit erforderte Verordnung
Mit diesem Wochenende läuft eine der in den letzten Jahren doch sehr häufig ausgesprochenen Verordnungen aus. Die „befohlene“ Energieeinsparungen brauchen ab dem Sonntag nicht mehr befolgt zu werden. Diese sind damit hinfällig. Notwendig sei diese Verordnung gewesen, da aufgrund er Energieknappheit ansonsten ein Black-Out gedroht hätte. Schuld daran sei der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Mit dem plötzlichen Stopp von Erdgaslieferungen waren unmittelbar auch die Gasturbinen für die Stromerzeugung betroffen. Dass der Gaslieferstopp aus einer Reihe verhängter Sanktionen resultierte, sei nur am Rande erwähnt. Hinzu kam auch eine Stromknappheit wegen bereits zahlreiche inzwischen in den „Ruhestand“ versetzte Atomkraftwerke. Zur Not wurden dann doch noch 3 Atommeiler in Betrieb gelassen. Aber diese werden voraussichtlich ab 15. April voraussichtlich endgültig ausgeknipst werden.
Nachts musste das Licht abgedreht werden

Viele Kirchen bleiben auch weiterhin dunkel wegen Klimawandel
Zu den verordneten Energiesparmaßnahmen zählte auch das Abschalten von Beleuchtungen für Gebäude, Monumentalbauten und Denkmäler in den Städten bzw. Gemeinden. Kirchen fielen ebenfalls in diese Kategorie. Mit den Ende dieser Verordnung dürfen die Beleuchtungen über Nacht wieder in Betrieb gehen. Allerdings verzichten zahlreiche Gemeinden auf die Inbetriebnahme der nächtlichen Beleuchtung, so lt. katholisch.de das Ergebnis einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Demnach werden einige bekannte Kirchen auch weiterhin im Dunkeln bleiben.
Berliner Senat hat schon neuen Termin
Finster bleibt es weiterhin für die Frauenkirche in Dresden, den Dom und der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche jeweils in Berlin. Weitere „sparsame“ Städte sind Speyer und Hannover. In Berlin hat der Senat sogar die Laufzeit der fortgesetzten Dunkelheit bis September 2024 festgesetzt. Der einstige Einzugsbereich des Reformators Martin Luther in Wittenberg wird ebenfalls der nächtlichen Dunkelheit überlassen.
Als Grund für den fortgesetzten Verzicht auf Nachtbeleuchtung werden Einsparungen bei den Kosten und (natürlich) der Klimaschutz genannt.
In einigen Städten bzw. Gemeinden wird es nächtlich jedoch wieder hell. Dazu gehören Nürnberg, München und Magdeburg.
In Köln fährt man „zweigleisig“. Allgemeine Baudenkmäler sollen auch nach dem Ende der Verordnung dunkel bleiben. Eine Ausnahme ist jedoch der Kölner Dom. Dieser scheint derart wichtig zu sein, dass die nächtliche Beleuchtung schon seit Ostern wieder in Betrieb gegangen ist und somit vor dem Ende der Verordnung. Ob es wohl eine Rolle spielt, dass das Bundesverwaltungsamt in Köln ansässig ist?
Dunkelheit um Kirchen muss kein Schaden sein
Wenn derlei Kirchengebäude, ob evangelischer oder katholischer Natur, im Dunkeln bleiben aus vorauseilendem Gehorsam oder aus Kostengründen, egal. So wie es um deren Vermittlung des Evangeliums an die Menschen bestellt ist, hat die Dunkelheit rund um diese Bauten durchaus einen symbolischen Charakter.