Eigentum: Geburtsrecht der Kirche dem Gemeinwohl gewidmet

English


Die kath. Kirche erhebt den Anspruch, das Geburtsrecht für Besitz und Eigentum inne zu haben. Im Rahmen der global umgesetzten sozialen Lehre widmete Papst Franziskus das „Universal-Gut“ dem Gemeinwohl. Es werden nun Nägel mit Köpfen geschmiedet.

Besitz ist „Geburtsrecht“ der Kirche

Jubelnde Menschen
Die sonnenanbetende Institution erklärt ihr Vermögen als Allgemeingut

Die römisch katholische Kirche verfügt über ein riesiges Vermögen. Wie hoch der Wert der in Besitz gehaltenen Güter wirklich ist, dürfte ein Geheimnis bis zum „jüngsten Tag“ bleiben. Doch im Selbstverständnis dieser Kirche als „Stellvertreter Christi“ (vicarius christi), also unserem Schöpfer, gehören sämtliche Dinge damit automatisch in die Fuchteln dieser selbst erklärten universellen Institution. Das drückt diese auch in ihrem Normenkatalog des Kanonischen Rechts (CIC) deutlich aus:

Can. 1254

§ 1. Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von der weltlichen Gewalt, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern.
§ 2. Die eigenen Zwecke aber sind vor allem: die geordnete Durchführung des Gottesdienstes, die Sicherstellung des angemessenen Unterhalts des Klerus und anderer Kirchenbediensteter, die Ausübung der Werke des Apostolats und der Caritas, vor allem gegenüber den Armen.

Dieses „angeborene Recht“ ist natürlich ebenso eine reine Luftnummer wie der größte Betrug des gesamten Mittelalters, die „Konstantinsche Schenkung“ und das Milliardengeschäft mit dem Ablasshandel. Dieses vermeintliche Recht bezieht die röm. kath. Kirche aus der Fiktion, Nachfolger der Apostel („ersten Kirche“) zu sein. Der Papst sei folgerichtig der direkte Amts-Nachfolger des Apostel Petrus. Dabei vertritt Rom weder die Lehren des Simon Petrus, noch die des Evangeliums, sondern die Philosophie des Simon Magus.

Der getaufte Katholik muss dies akzeptieren

Mit der Taufe, Firmung und Kommunion unterwirft sich der Katholik diesem Regelwerk aus römischen Federn. So auch deutlich in Can. 96 zu erkennen:

Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur Person mit den Pflichten und Rechten, die den Christen unter Beachtung ihrer jeweiligen Stellung eigen sind, soweit sie sich in der kirchlichen Gemeinschaft befinden und wenn nicht eine rechtmäßig verhängte Sanktion entgegensteht.

Aus dem Menschen wird nach der Taufe die „zu behandelnde“ Person. Der Mensch hat sich also mit seiner Taufe freiwillig den Regeln der kath. Kirche unterworfen und wird nunmehr als Person behandelt. Was auch logisch ist, da der Mensch nur handlungs- aber nicht rechtsfähig ist. Doch identifiziert sich dieser Mensch mit der Person, übernimmt er damit die Treuhandschaft und folglich ist der Mensch nicht nur handlungs- sondern auch rechtsfähig. Funktioniert auch im Weltlichen wunderbar (siehe z.B. BGB).

Papst Franziskus veröffentlich Motu propio

Das Vermögen des „Heiligen Stuhls“ habe eine „universale Bestimmung“, so die jüngsten Töne aus dem Vatikan. Demnach seien Körperschaften und Institutionen nicht Eigentümer sondern Treuhänder. Zumindest verlautbarte dies der Papst am 20.02.2023 in schriftlicher Form eines Motu propio („Il diritto nativo„).

Auszug aus Il diritto nativo

§1 Alle beweglichen und unbeweglichen Güter, einschließlich flüssiger Mittel und Wertpapiere, die in irgendeiner Weise von den mit dem Heiligen Stuhl verbundenen kurialen Institutionen und Körperschaften erworben wurden oder erworben werden, sind kirchliche öffentliche Güter und als solche Eigentum oder ein anderes dingliches Recht des Heiligen Stuhls als Ganzes und gehört daher unabhängig von der Zivilgewalt zu seinem einheitlichen, unteilbaren und souveränen Erbe.
§2 Keine Institution oder Körperschaft kann daher ihr privates und ausschließliches Eigentum oder Eigentum an den Gütern des Heiligen Stuhls beanspruchen, da sie immer im Namen, im Auftrag und für die Zwecke dieses als Ganzes gehandelt hat und handeln muss eine einheitliche moralische Person, die sie nur vertritt, wenn dies nach Zivilrecht erforderlich und zulässig ist.
§3 Das Vermögen wird den Organen und Körperschaften anvertraut, damit sie als öffentliche Verwalter und nicht als Eigentümer die von den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehene Verwendung stets in Übereinstimmung mit und innerhalb der Grenzen vornehmen, die durch die Zuständigkeiten und institutionellen Zwecke eines jeden gegeben sind für die gute Gemeinschaft der Kirche.
§4 Die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung in Bezug auf das Vermögen und die Investitionen der Körperschaften, die sich auf den Heiligen Stuhl beziehen und in der Liste enthalten sind, auf die in der Satzung des Rates für Wirtschaft verwiesen wird, bleiben unverändert.

Der „Geist des Allgemeinwohles“

Innenansicht Petersdom
Ganz nach Sozialismus: Darf man etwas mitnehmen?

Damit rückt Papst Franziskus das Kirchenvermögen zumindest virtuell in den Bereich des Gemeinwohles. Das kommt nicht von ungefähr. Wer Wasser predigt sollte diesen auch in der Öffentlichkeit selbst trinken und nicht den edelsten Côtes du Rhône Blanc aus Avignon. Es geht um die Glaubwürdigkeit, denn wer der Menschheit die kath. Soziallehre vermitteln will, muss auch selbst nach Außen hin die gleiche Gesinnung präsentieren.

Mit dem nun von Franziskus gezogenen Leitfaden werden Nägel mit Köpfen gemacht. Der nächste Schritt über die weltliche Exekutive dürfte schon bald folgen und damit auch das in Offenbarung 13 beschriebene „Malzeichen des Tieres“ um ein gutes Stück näher rücken.

Offenbarung 13, 16-17:
„Und es bewirkt, daß allen, den Kleinen und den Großen, den Reichen und den Armen, den Freien und den Knechten, ein Malzeichen gegeben wird auf ihre rechte Hand oder auf ihre Stirn, und daß niemand kaufen oder verkaufen kann als nur der, welcher das Malzeichen hat oder den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.“

Ungereimtheiten

Interessant in diesem Zusammenhang erscheint auch das von der kath. Kirche und auch von den protestantischen Kirchen übernommenen gefälschten 10 Gebote. Dazu heißt es zum 10. Gebot in 2. Mose 20,17:
„Du sollst nicht begehren das Haus deines Nächsten! Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten, noch seinen Knecht, noch seine Magd, noch sein Rind, noch seinen Esel, noch irgend etwas, das dein Nächster hat!“

Die Kirchen trennten dieses Gebot in das neunte und zehnte auf, da schließlich das 2. Gebot (Götzendienst, Bilderanbetungen) einfach entfernt wurde. So heißt das 10. Gebot lt. kath. Kirche schlicht:
„Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut“.

Hieraus ist nicht zu entnehmen, was dem Nächsten eigentlich gehört. Zumindest sind u.a. Haus, Rind und Esel nicht mehr eindeutig als Eigentum eines Nächsten festgehalten. Ist eigentlich das von der röm. Kirche gehandhabte Prinzip der Lehen und der 99-jährigen Erbpacht jemals aufgehoben worden?

Pikant erscheint auch die lauter werdenden Diskussionen rund um das Gebot gemäß 2. Mose 20,13: „Du sollst nicht töten!“. Immer häufiger erscheint die Variante „Du sollst nicht morden!“ Damit wäre lediglich der Tatbestand des Mordes ausgedrückt, nicht aber Totschlag, Kriegshandlung und (weltliche) Exekution.

Bibelverse aus Schlachter 2000

Eigentum: Geburtsrecht der Kirche dem Gemeinwohl gewidmet
Beitrag teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen