Olli Dürr Gesell. Entwicklungen Deutschland: Gewalt gegen Menschen christlichen Glaubens

Deutschland: Gewalt gegen Menschen christlichen Glaubens

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In Deutschland leben überwiegend Evangelikale, Katholiken und Atheisten. Die Übergriffe bzw. Gewalttaten gegen Menschen christlichen Glaubens sind eher selten. Doch ein jeder einzelne Fall ist bereits einer zu viel.

Übergriffe auf Menschen christlichen Glaubens

Gewaltanwendung

Eine jede Gewalttat ist eine Tat zu viel

Im Jahr 2022 sind innerhalb des Bundesgebietes insg. 43 Straftaten begangen worden, die in die Kategorie Christenfeindlichkeit fallen. Diese Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung nach einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.

Demnach seien davon 7 Fälle als eine Gewalttat gegen Christen einzustufen. Im Jahr 2021 sind insg. 39 christenfeindliche Straftaten gezählt worden. Darunter waren 9 Fälle gewalttätig.
Diese eher kargen Informationen werden mitunter von Vatikan News gemeldet und dies unter Berufung auf die Informationen der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA).

Weitere Details in der Antwort

Der Blick in die von der Bundesregierung selbst veröffentlichte Antwort (Drucksache 20/6224) legt jedoch einige weitere Details offen.

Demnach handelt es sich um Fälle innerhalb des erst im Jahr 2017 eingeführten Unterthemenfeldes „Christenfeindlich“ des Phänomenbereichs „Religiöse Ideologie“. Zu den Gewalttaten zählen neben Körperverletzung auch versuchte Tötung und auch vollendete Tötung.

Es findet zwar eine Kategorisierung in den Bereich „Christenfeindlichkeit“ statt, aber über die Religionszugehörigkeit der Täter bzw. Tatverdächtigen werden keinerlei Daten erfasst. Das Bundeskriminalamt (BKA) kennt eine derartige Erfassung nicht. Die Bundesregierung sieht gemäß ihrer Antwort auch künftig keinen Bedarf, die Religionsangehörigkeit der Täter bzw. Tatverdächtigen separat zu erfassen.

Übergriffe auf christliche Asylbewerber

In den sehr kurz gehaltenen Meldungen über die Antwort der Bundesregierung ist auch nicht die Information enthalten, dass die AfD-Fraktion ihre Kleine Anfrage im Bezug auf die Schutzbedürftigkeit von Asylbewerbern christlichen Glaubens stellte. Auf eine Frage sollte die Bundesregierung antworten, wie derzeit die Sicherheitslage von Asylbewerbern christlichen Glaubens bewertet werde.

Gemäß der Bundesregierung stehe in Bezug auf die bundesweite allgemeine Gefährdungslage die Bundesrepublik Deutschland unverändert im Fokus „unterschiedlicher jihadistischer Organisationen“. Es bestehe nach wie vor eine „hohe abstrakte Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten“ und hierunter fielen „grundsätzlich auch Personen christlichen Glaubens“. Dies sei vor allem deshalb der Fall, da im Sprachgebrauch militanter Islamisten der Begriff „Christen“ mit der Bevölkerung westlicher Staaten gleichgesetzt werde.

Konvertierte Christen weniger schutzbedürftig?

Nun liegt es in der Natur, dass die meisten Asylbewerber aus dem nahen und mittleren Ostens wie z.b. Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan und auch den Staaten Nordafrikas muslimischen Glaubens sind. Daher liegt bei der Anzahl zwischen muslimischen und christlichen Asylbewerbern ein großes Ungleichgewicht vor.

Aber wehe der Asylbewerber ist Christ und war in seiner Heimat einst ein Muslim, also ein Konvertit.
Diesbezüglich klingt der Vorwurf der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sehr interessant. Demnach verweigert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den christlichen Konvertiten das Recht auf Asyl fast vollständig.

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