Der Begriff „Christentum“ ist bereits zu einer Allzweck-Bezeichnung verkommen. Man braucht nur irgendeinen Glauben anzudeuten, um diesen auf eine Art mit christlichem Glauben in Verbindung zu bringen. Die Präsidentin des Bundesgerichtshofes zeigt dies mit ihrer Einstellung deutlich auf.
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Hauptsache „christlich“
Nicht alles ist wirklich christlich, wo christlich draufsteht. Geradezu „weltmeisterlich“ bei der Vermischung des Evangeliums mit von der Bibel völlig ungekannten Lehren ist die römisch katholische Kirche. Diesen Mix aus einzelnen Auszügen der Bibel und heidnischen Ritualen und Brauchtümern benennt die Kirche Roms als ihre Tradition und stellte diese auch noch über die Lehren der Heiligen Schrift. Verpackt in den katholischen Katechismus und alles was diesen römischen Dogmen nicht folgt, wird kurzerhand als Häretiker erklärt. Vor dem Jahr 1798 mussten derlei „Ketzer“ noch um ihr Leben fürchten. Seither fehlt es dieser Kirche (noch) an politischer Macht, die Exekution dieses „Delinquenten“ der Öffentlichen Hand zu übergeben. Doch all dies wurde und wird in das Licht des Christentums gerückt.
Als Richterin gibt es keinen Spielraum für Glauben
Wie weit der Begriff „Christlichkeit“ verwaschen werden kann, zeigt das Gespräch der Präsidentin des Bundesgerichtshofes (BGH), Bettina Limperg und den Zeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse, das vom Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland veröffentlicht wurde. Für ihre Tätigkeit als Bundesrichterin gebe es keinen Spielraum für Glauben, so Limperg.
Es gebe keine höhere Gerechtigkeit
Sie glaube als Richterin nicht daran, dass zu irgendeinen Zeitpunkt schon alles gut oder es eine höhere Gerechtigkeit geben werde, in der sich alles auflöse. Ihr persönlicher Glaube habe vor Gericht nichts zu suchen, bekräftigt die Bundesrichterin. „Als Richterin bin ich an Recht und Gesetz gebunden“, so Limperg, „meine christlichen Werte können vor Gericht nicht Maßstäbe meines Handelns sein“.
Gott dürfe das nicht übernehmen
In ihrem Berufsleben habe die Richterin viel Verzweiflung und Trostlosigkeit miterleben müssen. Diese können sich jedoch nicht „wegbeten“ lassen. Dennoch gäben ihr Glaube und Gebet eine Hilfe, die Situation auszuhalten. Allerdings lehnt Limperg die Vorstellung, später im Himmel werde alles ein gutes Ende nehmen, ab. „Eine solche Perspektive würde ich einer gequälten Kreatur nicht zumuten“, so die Richterin. Dies klinge wie eine Ausrede, „um das Schlimme auf der Welt zu erleichtern.“ Auf der Erde sei es die Aufgabe des Menschen, für so viel Gerechtigkeit wie möglich zu sorgen. „Wir können das nicht Gott überlassen“. Für die Bundesrichterin ist Gerechtigkeit ein Prozess und keine Punktlandung.
Für die Ökumene reicht ihr „Glaube“
Die Bundesrichterin sprach zwar vom „Glauben“ ohne den konkreten Bezug zum christlichen Glauben, aber sie war im Jahr 2021 die evangelische Präsidentin des dritten Ökumenischen Kirchentages in Frankfurt. Für eine ökumenische Veranstaltung war sie sichtlich qualifiziert. Damit darf angenommen werden, dass sich Limperg auf das Christentum bezog oder es zumindest suggerierte.
Staat und Kirche sind zu trennen. Damit kann man der Bundesrichterin nur beipflichten, wenn sie betont, dass es bei ihrer Ausübung als Richterin keinen Spielraum gibt, Urteile nach ihrem Glauben auszurichten. Denn im als Verfassung behandelten Grundgesetz steht in Artikel 97, Abs.1 kurz und knackig geschrieben: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“
Es hat nur die römisch katholische Kirche ein Problem mit dieser Trennung zwischen Kirche und Staat. Ist es doch ihr Herzensanliegen, die politische Macht einst vom Stand von vor 1798 wieder zurück zu erlangen. Der schleichende Prozess der (Rück-) Übernahme ist längst im Gange und in Übersee schon sehr weit fortgeschritten.
Bestimmte Glaubensrichtung Voraussetzung?
Angesichts der vorherrschenden Strukturen müsste einmal hinterfragt werden, ob eine „Glaubens-Qualifikation“ in eine konkrete Richtung mitgebracht werden muss, um im öffentlichen Bereich überhaupt die Chance auf eine hohe Stellung zu erhalten. Der von der Bundesrichterin angedeutete „Glaube“ reicht allemal für die Ökumene-Bewegung, nicht aber für die Überzeugung eines wahren christlichen Glaubens. Dass Gott sich für die Gerechtigkeit auf Erden rauszuhalten habe und dies den Menschen überlassen solle, zeugt doch vielmehr von einer dem Evangelium ablehnenden Haltung als von einer christlichen Gesinnung. Der allgemeine Trend zur Verwaschung des Begriffs „Glauben“ ist auch an der dezenten Anpassung eines Titels für König Charles III. abzulesen.
Der in einer hohen Position befindliche Pontius Pilatus durfte sich über dieses Thema einst aufklären lassen. Nachlesbar in Johannes 19,11:
Das sollte einer überzeugten Christin eigentlich bekannt sein.
Somit stellt sich die berechtigte Frage, von welchem Glauben die Bundesrichterin tatsächlich spricht.
Bibelverse aus Schlachter 2000