Der Bayerische Landtag ein geändertes Ladenschlussgesetz verabschiedet. Dies betrifft u.a. die Ladenöffnung am Sonntag. Vertreter der römisch-katholischen Kirche und der Bayerischen Landeskirche protestieren gegen diesen “Angriff gegen den Sonntagsschutz”.
Inhalt / Content
Sonntag sei besonders geschützt
Augenscheinlich gegensätzliche Tendenzen zum besonderen Schutz des Sonntages in Bayern. “Hoch-heilig” ist der Sonntag, so regelmäßig mit erhobenen Zeigefinger die Vertreter der römisch-katholischen Kirche, natürlich mit dem Blick auf die zelebrierte Messe. Auch die in der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) organisierten evangelisch-lutherischen Kirchen beharren auf den besonderen Schutz des Sonntages.
Um den eigenen Argumenten für die Beachtung des Sonntages mehr Gewicht zu verleihen, weisen beide kirchlichen Institutionen regelmäßig auf geschriebenes Gesetz hin. Die Sonntagsruhe ist im Grundgesetz festgelegt, indem ein Artikel auf die Gültigkeit auf Artikel der Weimarer Verfassung hinweist. Im Grundgesetz heißt es in Artikel 140:
“Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
So heißt es im Artikel 139 der Weimarer Verfassung:
“Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Ergo, der Sonntag ist ein gesetzlich geschützter Tag. Eben so gehandhabt, wie es einst Kaiser Konstantin im Jahr 321 erstmalig einführte.
Geschriebenes, zur Geltung gebrachtes Gesetz, ist nun mal einzuhalten. Moralische Bedenken hin oder her. Wenn es nicht passt, gäbe es demokratische Wege, dieses Gesetz entsprechend zu ändern (Statut). Ein bestehendes Gesetz zu übergehen, zu ignorieren, bzw. zu missachten, ist eine Gesetzesübertretung. So einfach ist das.
Protest gegen Bayerns Ladenschlussgesetz

Auf die traditionelle wie auch gesetzlich festgelegte Sonntagsruhe weisen quasi anhand einer Protestnote der Leiter des Katholischen Büros Bayerns, Matthias Belafi, und der Landeskirchliche Beauftragte, Dieter Breit, hin. Anlass ist das in Bayern am 10. Juli 2025 vom Landtag verabschiedete neue Ladenschlussgesetz. Dieses wird zum 01. August 2025 gültig. Darunter ein “protestierender Katholik”, das hat was.
Neue Regeln in Bayern
Gemeinden erhalten die Befugnis, in ihrem jeweiligen Einzugsbereich den lokalen Geschäften erweiterte “verkaufsoffene Abende” zu genehmigen. Bis zu acht Werktagen können die Geschäfte bis 24 Uhr geöffnet bleiben. Dies nicht mehr wie bisher nur bei einem konkreten Anlass. Eine einfache Mitteilung der Geschäftsleitung an die Gemeinde reicht aus.
Das neue Ladenschlussgesetz betrifft auch die Handhabe von “digitalen Kleinstsupermärkten”, die ohne der Anwesenheit von Personal betrieben werden. Mit dem neuen Ladenschlussgesetz dürfen diese Digital-Märkte auch am Sonntag öffnen, rund um die Uhr. Begrenzung ist eine Verkaufsladenfläche von höchstens 150 Quadratmetern.
Trotz der Lockerungen bleibt Bayern immer noch das einzige Bundesland, indem das Ladenschlussgesetz des Bundes aus dem Jahr 1956 gilt. Damit gilt auch im Regelfall an einem Werktag die Ladenschließung um 20 Uhr, während in den meisten Bundesländern spätestens um 22 Uhr geschlossen werden muss.
Das neue Ladenschlussgesetz für Bayern erweitert somit die immer noch als Sonderfall gehandhabten “verkaufsoffenen Abend” und die Berechtigung von Digital-Märkten, die ohne jegliches Personal auskommen.

Für die Vertreter der römisch-katholischen Kirche und der Bayerischen Landeskirche scheint jedoch eine rote Linie überschritten worden zu sein. Sie bezeichnen die Gesetzgebung sogar als einen “deutlichen Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe” (Quelle). Diese werde auch durch die unbegrenzte Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten angetastet.
Die Lockerung sei dazu geeignet, den Charakter des Sonntags zu ändern und das Einkaufsverhalten der Menschen dahingehend zu verändern, dass der Sonntagsschutz massiv beeinträchtigt werde, so die angeführten Argumente. Es bestehe die Gefahr, dass die Öffnung von Supermärkten an Sonn- und Feiertagen schrittweise zur Normalität werden.
Der Streit zwischen zwei Fronten
Etwas viel Wind seitens der Kirchenvertreter. Bezeichnend ist, dass sie vor allem mit dem Faktor “Erziehung der Menschen” argumentieren, die ein vermeintlich ein Verhalten annehmen, welche der Sonntags-Beachtung zuwiderlaufen könnten. Denn Digital-Märkte kommen ohne Personal aus und die sonstigen Lockerungen sind nach wie vor Ausnahmefälle, die jedoch von einem großen Paket (“erzieherische?”) Bürokratie befreit worden sind.
Das übliche Gezerre. Es geht um den Sonntag. Eine Seite achtet (scheinbar) weniger bis kaum auf die Sonntags-Heiligung, die andere Seite dagegen verteidigt diese vehement. Zwei Fronten, gegenseitig aufprallend. Berücksichtigte man die Prophetie gemäß Offenbarung 13, dann wird es der Gruppe von Menschen, die im Gegensatz der argumentierenden Kirchenvertreter noch am Gesetz Gottes festhalten, ohnehin nicht mehr möglich sein, selbst in einem digitalen Kleinstsupermarkt einkaufen zu können (Info).
Der Sabbat ist gar nicht auf dem Schirm

Der Sonntagsschutz als Gegenstand eines offen ausgetragenen Streites. Bis eben ein (erwünschter) Kompromiss gefunden wurde und alle beteiligten Streithansen zufriedenstellt. Ziel erreicht (Hegel’sche Dialektik). Was aber völlig ignoriert, geradezu verdrängt wird, ist das, was tatsächlich Gegenstand der “Streitigkeiten” sein sollte, und das ist das Vierte Gebot gemäß 2. Moses 20,8-11. Dieses Gebot schreibt nicht den Sonntag (erster Tag der Woche), sondern den Samstag (siebter Tag der Woche) zur Beachtung vor. Dieses von Gott selbst in Stein geschriebenes Gesetz ist weder im Alten, noch im Neuen Testament jemals angetastet worden. Und das weiß die römisch-katholische Kirche ganz genau, wie diese es u.a. selbst betont (Info).
Die (einst) Protestantischen Kirchen haben es bereits während der Reformation vermasselt, die biblische Vorgabe des verbindlichen Sabbat-Gebotes zu beachten (Info). Der Kirche Roms muss sogar recht gegeben werden, wenn diese hervorhob (Konzil Trient), dass der damals noch junge Protestantismus heuchlerisch sei, wenn diese “Sola Scriptura” predigen, aber den Sonntag beachten. Denn damit folgten die Protestanten nicht der Bibel, sondern einer römisch-katholischen Tradition.
Es wird Zeit, sich über Sabbat zu informieren
Mächtig viel Lärm um den Sonntag, aber kein Sterbenswörtchen über den biblischen Sabbat. Darum geht es eigentlich tatsächlich. Zeit, sich über die von Gott geforderte Einhaltung des Sabbats zu informieren.
Eckpunkte des Sabbats – hier
Der Sabbat gilt bis heute für alle(!) Menschen – hier
Der “Tag des Herrn” ist NICHT der Sonntag – hier
Krieg gegen den biblischen Sabbat seit Beginn der Kirche Roms – hier
Jesus Christus hat den Sabbat weder gebrochen noch aufgehoben – hier
Ich, der Herr, bin euer Gott; wandelt in meinen Satzungen und befolgt meine Rechtsbestimmungen und tut sie; und heiligt meine Sabbate, damit sie ein Zeichen sind zwischen mir und euch, damit ihr erkennt, daß ich, der Herr, euer Gott bin!
Hesekiel 20,19-20
Bibelverse aus Schlachter 2000
Deutsch
English






