Abtreibung – EKD sieht Leben und Lebensrecht nur relativ

Neugeborenes Kind

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Die evangelische Kirche in Deutschland hat klare Stellung zum Thema Abtreibung und Lebensschutz bezogen. Diese Klarheit besteht jedoch nur in ihrem bereits tief gefallenen Zustand, nicht aber was das von Gott gegebene Leben betrifft.

Die EKD zeigt sich erneut lebensfeindlich

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat offenbar ein Problem mit Leben und dessen vollumfänglichen Schutz. Im Rahmen der gefühlt schon endlos andauernden Diskussionen um die als „Schwangerschaftsabbruch“ bezeichnete Kindstötung hat die EKD eine Stellungnahme (Quelle) veröffentlicht, die eher mehr Fragen aufwirft als eine tatsächlich sattelfeste Position darlegt.

Erst im Juni dieses Jahres gab die EKD bekannt, dass sie das mit der römisch-katholischen Kirche gemeinsam geführtes Forum „Woche für das Leben“ verlassen werde. Im März dieses Jahres wurde bekannt, dass die EKD die Anwesenheit des Vereins „Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)“ auf dem Kirchentag 2023 nicht erwünschte. Der Dachverband der evangelischen Kirchen hat diesen Verein ausgeladen (Info).

Die Suche nach Rechtfertigungen

Justicia
Suche nach Rechtfertigung, wo es keine geben kann

Da es für die Tötung von ungeborenen Kindern keinerlei Rechtfertigung gibt, haben sich die Befürworter dieser „medizinischen“ Eingriffe darauf geeinigt, den Beginn des Lebens sehr eigenwillig zu definieren. Die hier angesetzte Messlatte scheint jedoch sehr flexibel zu sein. Während die einen das Leben erst nach dem Beginn einer (willkürlich) angesetzten Schwangerschaftswoche für existent halten, gehen andere so weit, das Leben erst nach der Geburt anzuerkennen. In den USA werden bereits Diskussionen geführt, die „Abtreibung“ sogar nach der Geburt zuzulassen. Die „Verhandlungsbasis“ liegt bei rund 4 Wochen.

Ein angeführtes Argument ist die Lebensunfähigkeit eines ungeborenen Kindes ohne die Mutter. Daher sei eine Zerstückelung des ungeborenen Kindes noch im Mutterleib gerechtfertigt. Wie sich diese „Philosophie“ jedoch auf Erwachsene anwenden ließe, die z.B. aufgrund eines Unfalls im Koma liegen und ohne angeschlossene Maschinen nicht lebensfähig wären, bleibt wohl ein Geheimnis dieser äußerst „geschäftstüchtigen“ Abtreibungsbefürworter.

Stellungnahme der EKD zur Kindstötung

Neugeborenes
Gemäß EKD nehme das Recht auf Leben erst zu

Mit der Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023 setzt der Dachverband der ehemals protestantischen Kirchen noch eines darauf. Neben der Flexibilität bei der Definition des beginnenden Lebens fügt die EKD noch einen dehnbaren Parameter für den Schutz eines bereits als lebend anerkanntes Kind hinzu. Zusammenfassend und als Fazit steht in der Stellungnahme der EKD foglende Passage:
Die Schwangerschaft als Lebensverhältnis eigener Art erfordert Regelungen, die sich nicht rein analog zu Ansprüchen zweier grundsätzlich selbstständiger Individuen gegeneinander bemessen lassen. Dabei ist von einer kontinuierlichen Zunahme des Lebensrechts des Ungeborenen und der Schutzpflicht ihm gegenüber im Verlauf der Schwangerschaft auszugehen. Eine Kernfrage liegt darin, ob und wie sich diese Zunahme in Fristen niederschlagen kann, die mit unterschiedlichen Anforderungen und Sanktionen verbunden sind.

Relativierung des Absoluten

Ist an einem bestimmten Zeitpunkt das Leben des Kindes „anerkannt“, folgt im Anschluss der ansteigende Grad des „Lebensrechts“. In anderen Worten: Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes steige mit dem Fortschritt der Schwangerschaftsdauer an.
Einmal als lebend „anerkannt“, aber unmittelbar danach noch kein Recht, auch leben zu dürfen?

Zu derartigen Stellungnahmen zum Leben kann nur eine Institution kommen, die sich nicht mehr auf den Pfaden des Evangeliums bewegt, sondern diesem direkt gegenüber steht. Das Leben, so wie es Gott geschaffen hat, besteht mit der Zeugung. Was gibt es da zu relativieren und was folgt als Nächstes?

Das Motiv und der Bildermaler

Maler-Künstler
Der falsche Prophet errichtet ein Bild des Tieres

Die römisch-katholische Kirche nimmt hier eine klarere Stellung zum Schutze des Lebens ein. Aber darf man ihr das einfach so abkaufen? Das gelänge erst, wenn man die Geschichte aus dem Gedächtnis der Menschheit einfach ausradiert. Um in Sachen Lebensschutz die römisch-katholische Kirche wirklich ernstzunehmen, bräuchte es dafür rund 1.260 Jahre Überzeugungsarbeit, besser noch eine „nachhaltige“ Nicht-Anwesenheit.
Mit der Kirche Roms handelt es sich um den Agitatoren, von dem die einst protestantischen Kirchen ein „Bild“ gestalten sollen (Offenbarung 13). Daher kann das „engelhafte“ Agieren dieser Mutterkirche nicht wirklich überzeugen.

Die Argumentationen und Relativierungen des Absoluten haben eine klare Handschrift. Ein Denkmuster, welches bereits im 18ten Jahrhundert für die „Bildung“ forciert wurde und dessen Spuren ebenfalls direkt nach Rom führen (Info).

Hesekiel 7,8:

Nun gieße ich bald meinen Grimm über dich aus und vollende meinen Zorn an dir! Ich will dich nach deinen Wegen richten und alle deine Greuel über dich bringen.

Bibelverse aus Schlachter 2000

Abtreibung – EKD sieht Leben und Lebensrecht nur relativ
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