Tatsächlich kein WLAN im Hotel am Gardasee – Es passt eigentlich nie
Beruflich „verpflichtet“ in Italien am Gardasee, für eine Woche im Hotel welches man nicht selbst ausgesucht hat und dann noch ohne Internet. „Schlimma gehts nimma“. Normal läßt sich eine Woche relativ leicht verkraften aber in diesem Fall ist doch glatt letzte Woche zum Freitag den 11.06.2010 das neue EU-weite Gesetzt in Kraft getreten, welches dazu verpflichtet, bei Kredit-Bewerbungen Mindestangaben und ein repräsentatives Beispiel darzustellen. Sofern wenigestens auch nur eine Zinsangabe zu einem Kreditangebot erfolgt, ist das mit dem „Startschuss“ zu Detail-Angabe zu vergleichen. Einerseits für den Verbraucher eine gute Möglichkeit, die unterschiedlichen Zinsangaben „eff. Zinsab ab ..%“ richtig zu interpretieren, da diese wohl kaum in der Realität zum Tragen kommen. Deshalb soll das repräsentative Beispiel zum Kreditangebot wenigstem den Konditionen entsprechend, die mindesten 2/3 der Kunden auch wirklich erhalten. Dann noch Namensänderungen von „Nominalzins“ zu „Sollzins“, etc. ..
Jetzt ist es für den Bewerbenden wirklich nicht einfach diese 2/3 -Konditionen zu ermitteln, da die entgültigen Zinssätze erst nach Kreditantrag, Kredit- und Bonitätsprüfung festgelegt werden. Bei 20 Banken einen Kreditantrag zu stellen, um ein Angebot zu erhalten, dass den eigenen Voraussetzungen angepasst ist, spiegelt womöglich nicht wirklich diese 2/3-Rate wieder. Deshalb ist man mehr oder weniger auf die Angaben der Banken angewiesen. Da ist das Feld sehr unterschiedlich. Sehr erfreulich waren die eingetroffenen Emails mit genau diesen Mindestangaben und dem repräsentativen Beispielen der einzelnen Kreditinstitute. Wenige sind noch einen Tag vorher eingetrudelt. Einer genau am Tag der Gültigkeit und leider einige, die bis heute noch keine Darstellung mitteilten.
Thorben Wengert / pixelio.de
Jedoch ist auch mächtig viel Unsicherheit zu der neuen Gesetzeslage spürbar. Da hat sich glatt eine Bank aus dem Affiliate-Markt zurückgezogen, andere teilten mit, auf eine einzelne Zinsangabe zu verzichten und diese von der Webseite zu entfernen. Rechtsverbindliche Hinweise haben alle ausgeschlossen…“die entgültigen Darstellungen der Konditions-Angaben werden wohl erst nach den ersten Gerichtsurteilen entschieden sein“…
Die Änderung wurde verbindlich zum 11. Juni 2010 festgelegt, jegliche Verstöße würden mit bis zu 25.000,- Euro Bußgeld belegt. Schön wenn man gerade in dieser Woche in Italien irgendwo am Gardasee seine Zeit verbringen muss und Internet weit und breit nicht in Sicht ist. Sofern nach abgeschlossener Arbeit wenigstens noch Zeit für die Anpassungen geblieben wäre. Immerhin sind Kreditbewerbungen in Blogs, die mit Datumsangaben versehen sind, nicht von den Änderungen betroffen. Jedoch alle neuen Artikel ab diesem Stichtag und natürlich statische Seiten mit z.B. tabellarisch dargestellten Vergleichen und Zinsangaben. Die erste mögliche „krückenhafte“ Möglichkeit war lediglich vor Abreise sämtliche Zinsangabe einmal pauschal zu entfernen, um diese nach schrittweise angepassten Detailangaben wieder „konform“ einzusetzen.
Wie auch immer diese neue Gesetzeslage aussieht, die nächste Zeit wird entscheiden, welcher Webseiten-Betreiber als „repräsentatives Beipsiel“ des Bauernopfers verwendet wird, um unterschiedliche Meinungen vor Gericht auszufechten. Ich vermute die ersten „Abmahn-Jäger“ haben sich schon am 11.06.2010 um 0:00 Uhr ins Zeug gelegt.
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