Olli Dürr Politik Leistungsschutzrecht: Harte Lobby-Arbeit will belohnt werden

Leistungsschutzrecht: Harte Lobby-Arbeit will belohnt werden

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Die Presseverlage lassen nicht locker. Mit „Hauen und Stechen“ sowie der Verbreitung falscher Darstellungen, soll das Leistungsschutzrecht politisch durchgepeitscht werden. Nach hartnäckiger Lobby-Arbeit wolle man nun entschädigt werden, aber der Schuss kann gewaltig nach hinten los gehen.

Der heimliche Versuch in den Geldtopf Anderer zu greifen

Abzockversuch Leistungsschutzrecht

Versuchte Abzocke
Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de

Nach jahrelangem Hin und Her hat sich die Bundesregierung von den wenigen Presseverlagen „klein schlagen“ lassen, um das sehr umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht in einer final abgeänderten Form auf den Weg zu bringen.

Wieder einmal „glänzt“ Deutschland mit seiner Einzigartigkeit in den unterschiedlichsten meist verwunderlichen Dingen. Das Leistungsschutzrecht, sollte es tatsächlich zum Tragen kommen, wäre ein globales einmaliges Konstrukt, das die Internetwelt in Deutschland nachhaltig verändern wird.

Die öffentliche Meinung darüber ist offensichtlich sehr verhalten. Sind es doch die Presseverlage selbst, die dieses Leistungsschutzrecht einfordern und dem entsprechend fällt auch ihr einhellig positives Urteil aus, welches in den meisten Print- und Onlinemedien propagiert wird.

Es sprechen sich aber nicht ausnahmslos alle Verleger für dieses, ehrlich gesagt völlig absurde Leistungsschutzrecht aus, sondern erkennen die Gefahren, bzw. den offensichtlichen Blödsinn darin sehr klar.

Als einen „Bumerang für Presseverlage“ hält z.B. die Spreezeitung.de diesen Gesetzentwurf. Die Zeitung unterstellt den Politikern indirekt sogar einen Mangel an Fachkenntnis zur Internet-Welt. Deshalb „sollten nicht ganz Internet-affine Politiker besser die Finger von Gesetzgebungsverfahen lassen, die das Web betreffen“, fordert die Spreezeitung.

Es ist die reine Gier der Presseverlage

Sie wollen Geld sehen, ganz klar. Das Geld soll aus den Quellen der automatisierten, bzw. professionell erstellten „Nachrichten-Zusammenstellungen“ fließen. Faktisch gehören Suchmaschinen dazu, besonders Google und ebenso diverse Blogs, die im Web aktuelle Nachrichten quasi in Echtzeit zusammen tragen.

Die Presseverlage „fühlen“ sich um ihre „Leistungen“ betrogen, wenn bereits die Schlagzeilen, Sätze oder nur kleine Wortzusammenstellungen (Satzfetzen) abgegriffen und an anderer Stelle angezeigt werden. Nichts anderes macht Google. Wer in der Suchmaschine einen Begriff eingibt, erhält u.a. Ergebnisse der letzten „Presseerzeugnisse“ präsentiert. Ab diesem Punkt soll es nach dem Leistungsschutzrecht für Google kostenpflichtig werden.

Die Presseverlage argumentieren u.a. damit, dass Google schließlich von den „Leistungen“ der News-Schlagzeilen profitiert, da bei den Suchergebnissen Werbeeinblendungen vorgenommen werden. In der Tat verdient die Suchmaschine nach diesem Prinzip weltweit Milliarden und genau in diesen Topf wollen die dt. Presseverlage ungeniert hinein greifen.

In der vereinfachten Darstellung müsste die Suchmaschine als „Strafe“ eine Gebühr bezahlen, dass sie den Online-Zeitungen einen interessierten Leser liefert. Ergo, völlig absurd. Finanzieren sich die Online-Medien überwiegend aus den angezeigten Werbebannern und wollen nun vom Lieferanten der potenziellen Kunden ein Entgelt verlangen.

Rein technisch könnten die Online-Zeitungen mit nur minimalem Aufwand ein Abgreifen durch die Suchmaschinen verhindern, aber offenbar wollen sie das nicht, es könnte sonst keine Gebühr verlangt werden.

Sollte das Leistungsschutzrecht in seiner aktuellen Form verabschiedet werden, ist davon auszugehen, dass u.a. Google die Medien kurzerhand aus dem Suchindex entfernt. Sie werden dann nicht mehr gefunden werden können.

Die Gier macht offensichtlich blind, taub und irrational
Der Besucherstrom wird von einer Minute zur anderen abreißen. Die 100.000 täglichen Klicks auf die Verweise zu den Online-Zeitungen werden auf eine glatte Null absinken.

Die Medien sind gezwungen, die Fakten und Tatsachen zum Leistungsschutzrecht gegenüber der Öffentlichkeit zu verdrehen, da die blanke Gier doch als etwas unpopulär erschiene. Das erklärt aber immer noch nicht die bisher hartnäckig verfolgte Umsetzung einer solch absurden Idee.

Der von der Spreezeitung zitierte Bumerang wird für die Presseverlage tatsächlich zu einem gewaltigen Schuss ins eigene Knie mutieren.

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