Olli Dürr Politik Leistungskürzungen für Ex-Bundespräsidenten?

Leistungskürzungen für Ex-Bundespräsidenten?

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Die SPD fordert die Kürzung der Bezüge für Ex-Bundespräsidenten. Der „Fall Wulff“ wäre ausschlaggebend, die derzeitigen Regelungen neu zu überdenken und entsprechend anzupassen.

„Weniger Geld, weniger Leute, zugewiesene Räume“

Abstimmungen

Wer stimmt für Kürzungen?
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

„Wer nur die halbe Amtszeit inne hatte, sollte auch nur das halbe Geld bekommen“, so lautet im Sinne die Forderung der SPD, dem ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff die Leistungen zu kürzen. Der Süddeutsche Zeitung (SZ) (Mittwoch) sagte Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, „Herr Wulff hat seine Amtszeit nicht einmal zur Hälfte geleistet, und er hat durch seinen Umgang mit der Wahrheit dem höchsten Amt im Staat schweren Schaden zugefügt.“ Eine Gleichbehandlung mit seinen Amtsvorgängern hält die SPD für „nicht akzeptabel“.

Aus diesem Grund solle eine Neuregelung zu den Leistungsbezügen ehemaliger Bundespräsidenten auf den Weg gebracht werden. Dies sollt zum Beispiel dazu führen, dass Bundespräsidenten, die bereits ihre erste Amtszeit zu einem früheren Zeitpunkt beendeten, danach Sach- und Personalleistungen höchstens für den gleichen Zeitraum erhalten sollen, wie sie ihr Amt ausführten.

Darüber hinaus forderte die SPD lt. SZ eine Kürzung des Leistungsumfangs sowohl bei Wulff als auch bei allen weiteren folgenden Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit. Die SPD schlägt eine „Deckelung“ der Beträge auf 300.000,- Euro vor.

Die Union und die FDP sehen ebenfalls einen Handlungsbedarf bei den Zugeständnissen für Ex-Bundespräsidenten und sehen einen Mitarbeiterstab aus höchstens vier Personen als ausreichend an. Differenzen mit der SPD gäbe es noch mit der Bereitstellung von Büroräumen. Die Oppositionspartei will den Ex-Bundespräsidenten die Ortswahl für ihre Büroräume selbst überlassen, da keine Kosteneinsparungen gesehen werden, aber die Union plädiert für die Einrichtung eigener Räumlichkeiten im Bundestag.


Dem Ex-Bundespräsidenten das „Personal“ zu kürzen, nachdem die „Residenz auf Schloss Bellevue“ aufgegeben werden musste, klingt verständlich. Warum sollte ein „Ehemaliger“ trotz aller Ehren ein Gefolge des „kaiserlichen Hofstaats“ erhalten?

Die Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Eines wird aber deutlich herausgestellt. Der Bundespräsident kann seine Bezüge nicht selbst genehmigen, Bundestagsabgeordnete, die u.a. der Bundesregierung auf die Finger schauen soll(t)en, dagegen schon. Derzeit erhalten Abgeordnete des Deutschen Bundestags eine steuerpflichtige Entschädigung (Diäten) in Höhe von 7.960,- Euro sowie eine steuerfreie allgemeine Kostenpauschale in Höhe von 4.029,- Euro, im Monat versteht sich. Die Diäten wurden „sich“ ab dem Jahr 2013 auf 8.252,- Euro selbst genehmigt.

Die steuerfreie Kostenpauschale soll u.a. den Unterhalt von Wahlkreisbüros außerhalb des Bundestags, Büromaterialien, Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft am Bundestag sowie Reisen und Fahrtkosten bei der Ausübung des Mandats abdecken. Eine Rechenschaft über die Verwendung muss der Abgeordnete nicht ablegen. Die Kostenpauschale wird jährlich an die „tatsächlichen“ Lebenshaltungskosten angepasst, sprich erhöht.

Abgeordnete dürfen Mitarbeiter beschäftigen

Abgeordnete dürfen auf Kosten des Bundestags Mitarbeiter einstellen, mit Bezügen bis zu 15.053,- Euro pro Monat.

Dazu kämen die derzeit viel diskutierten „Nebenbeschäftigungen“ in der freien Wirtschaft. Dazu gehören u.a. Positionen im Aufsichtsrat einflussreicher Unternehmen, oder auch eben „einfache Beratungen“ sowie die Abhaltung von Reden. Immerhin soll es der derzeitige SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück innerhalb weniger Jahre auf rund 1,5 Mio. Euro durch Honorare für Reden gebracht haben.

Die Kosten werden noch beachtlich steigen, da die Abgeordneten die „grandiose Leistung“ eines durchgewunkenen Wahlgesetzes abgeliefert hatten, welches als verfassungswidrig erklärt wurde. Dazu kommen die recht komplizierten „Überhangmandate“, die nun als „Alternativ-Lösung“ einen kräftigen Aufschlag der Abgeordneten-Anzahl erfordern, also mehr „Entschädigungen und Kostenpauschalen“.

„Halbe Amtszeit, halbes Geld“. Dem Abgeordneten wird z.B. das „Einkommen“ gekürzt, sollte sich dieser trotz namentlicher Abstimmung fernhalten. In der Regel ist der Bundestag an solchen Tagen „recht gut besucht“. Dieses Bild würde sich mit Sicherheit auch dann ergeben, zählte tatsächlich die praktische Ausübung des Mandats des Regierens, bzw. der Volksvertretung, als Grundlage für die „Entschädigung“. Dann könnte auch kein WM-Spiel der Deutschen Nationalmannschaft als die Ursache für ein „gähnend leeren Regierungssaal“ verantwortlich gemacht werden.

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